Der BLHV hat sich bei der Landespolitik erfolgreich dafür eingesetzt, dass die verkürzte Anhörungsfrist des Biodiversitätsgesetzes aufgehoben wurde.
Nun kann der BLHV eine ausführliche und mit seinen Gremien abgestimmte Stellungnahme einreichen und muss diese nicht im Eildurchlauf unter den besonders schwierigen Corona-Bedingungen verfassen. Ausdrücklich erklärt der Verband, dass er nach wie vor zu seinen Zusagen steht. Nichtsdestotrotz müsse man eine ordentliche Stellungnahme verfassen, so wie es das Gesetzgebungsverfahren einfordert. Dies wäre in verkürzter Zeit – und dann noch während einer weltweiten Krise – eine fast unlösbare Aufgabe gewesen, so der BLHV.
Beteiligungsportal nutzen
Ebenso erwartet der Verband, dass das Land trotz der Corona-Krise die Finanzmittel zur Verfügung stellen kann, die für die Umsetzung des Biodiversitätsgesetzes notwendig sind. Anderenfalls sei der darin fixierte kooperative Naturschutz nicht zu halten und somit auch nicht mehr die Zustimmung des Berufsstandes, so der BLHV. Auch Bürgerinnen und Bürger hätten jetzt noch länger die Gelegenheit, sich über ein neues Beteiligungsportal vertieft mit dem Gesetz zu befassen und ihre Einwände einzubringen. Ein solches Portal steht laut den Landtagsabgeordneten Patrik Rapp und Klaus Burger (CDU) erstmalig zur Verfügung. Sie gehen davon, dass insbesondere Landwirte diese Gelegenheit nutzen werden, und begrüßen daher die Entscheidung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Das Portal ist unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/staerkung-der-biodiversitaet/ abrufbar. Der BLHV wird wichtige Argumente seiner Stellungnahme zur Verfügung stellen, um den Bürgern Anhaltspunkte für ihre eigenen Stellungnahmen zu bieten. Hierzu betont der BLHV erneut, dass es nicht um eine Verwässerung des Gesetzentwurfs geht. Vielmehr sollen wichtige Punkte wie Allgemeinbildung, Flächenverbrauch und die Verantwortung des Einzelhandels im Biodiversitätsgesetz berücksichtigt werden.
Betriebe schützen
Auch der Schutz von landwirtschaftlichen Betrieben steht für den BLHV weiterhin an erster Stelle, so wie es auch der Volksantrag im seinem Leitsatz nennt: „Bienen retten ohne Existenzen zu vernichten.“ Die Forderungen des Volksantrags, die noch nicht im Gesetz festgeschrieben sind, will der BLHV durch seine Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Diesem Vorbild sollten auch diejenigen folgen, die das Beteiligungsportal nutzen wollen, erklärt der BLHV.
Elsner
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