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Maßnahmenkatalog Luchs abgelehnt

Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium will einen BLHV-Vorschlag im Zusammenhang mit dem Luchs nicht aufgreifen.  Der Verband hatte gefordert, im Rahmen des Managementplans Luchs einen Katalog von Maßnahmen aufzustellen, die den Luchs nicht beeinträchtigen.

Die Landesregierung beabsichtigt bekanntlich die Aussetzung von weiblichen Luchsen im Schwarzwald. Der BLHV lehnt diese Auswilderung vor allem aus naturschutzrechtlichen Aspekten ab.

Beim Luchs handelt es sich um eine streng geschützte Art. Zwar sind die Wildbiologen überwiegend der Ansicht, dass der Luchs robust und störungsunempfindlich sei. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit befürchtet jedoch der BLHV, dass auch bei Bewirtschaftungsmaßnahmen oder der Anlage von Wegen im bäuerlichen Privatwald das Vorkommen von Luchsen, gerade bei Aufzucht von Jungtieren, künftig ein Hinderungsgrund werden wird. In einem Brief hatte Präsident Bernhard Bolkart Landwirtschaftsminister Peter Hauk diese Bedenken verdeutlicht. Er hatte als Lösung eingefordert, im Rahmen des Managementplanes Luchs einen Katalog von Maßnahmen aufzustellen, die den Luchs nicht beeinträchtigen. Bei denen dann in keinem Fall der Waldbesitzer im Rahmen eines Gutachtens auf seine Kosten die Verträglichkeit der von ihm geplanten Maßnahme nach Natura 2000 nachweisen muss.

Hauk lehnt diesen Vorschlag ab. Er verweist darauf, dass keine Fälle von naturschutzrechtlichen Bewirtschaftungshemmnissen in Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern im Zusammenhang mit dem Luchs bekannt geworden sind. Lediglich bei großen Eingriffsmaßnahmen wie Straßenbau müsse dies im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft werden. Einschränkungen auch im Zeitraum der Jungenaufzucht seien dem Ministerium nicht bekannt.

Das MLR lehnt es deshalb ab, einen Katalog mit zulässigen Bewirtschaftungsmaßnahmen aufzustellen. Es teilt aber die Bedenken des BLHV, wonach ein auf Nutztiere spezialisierter Luchs die Akzeptanz für die Luchspopulation insgesamt gefährdet und deshalb die Hürden für eine Entnahme nicht zu hoch angesetzt sein sollen.

Michael Nödl