Schwarzwälder Waldbauern haben Forstminister Peter Hauk Wortbruch vorgeworfen. Mehr als 700 Besucher waren zu einer Veranstaltung des BLHV nach Hausach gekommen, um gegen den Entwurf des Baden-Württembergischen Forstreformgesetzes zu protestieren.
„Ich habe mein Wort noch nie gebrochen und will das auch in Zukunft nicht tun“, entgegnete der Minister für den Ländlichen Raum. In der leidenschaftlich geführten Hausacher Diskussion ging es um Ökologie und Naturnähe, auch um Natura 2000, die FFH-Flächen und um deren Managementpläne.
Der Entwurf des Forstreformgesetzes hatte mit seinem ausführlichen Bezug zur naturschutzbezogenen Thematik überrascht, zumal der Minister bisher öffentlich wissen ließ, dass sich für die Waldbauern und deren Wirtschaftsweise nichts ändern werde. Anders als das bisherige Landeswaldgesetz enthält der Reformentwurf bereits in § 1 eine bemerkenswerte Anfügung: „Leitbild ist die nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung.“ Es folgt wiederkehrender Bezug zur „Naturnähe“ und zur „Natürlichkeit“, im weiteren Verlauf des Gesetzesentwurfs: In § 14 Abs. 1 etwa, wo es darum geht, den Boden durch „… Anwendung von Maßnahmen der natürlichen Waldwirtschaft zu verbessern …“ Auf besondere Weise erscheint der Bezug zur Natur im Entwurf von § 22, Abs. 2, wonach auf „naturschutzrechtliche Anforderungen auch in Natura 2000 besonders zu achten ist“. Das gilt sowohl für FFH-Flächen innerhalb als auch und außerhalb von FFH-Gebieten. Im selben Absatz heißt es weiter unten, dass „die Waldnaturschutzstrategie eine wichtige Handlungsgrundlage darstellt“; auch bei der Erstellung der Betriebspläne solle das berücksichtigt werden.
Müller warnt vor Ökologisierung
Für die Beratung von Privat- und Körperschaftswald wird eigens auf die Gültigkeit von § 1 zurückverwiesen, obendrein auf „das Hinwirken auf eine nachhaltige, multifunktionale und naturnahe Waldwirtschaft“ in Verbindung mit Grundpflichten des Bewirtschafters zu Natur- und Artenschutz.
Für Ulrich Müller, den Vorsitzenden des BLHV-Kreisverbandes Wolfach, waren das genug Hinweise, um in Hausach schon bei der Einführungsrede ausdrücklich vor einer Ökologisierung des Landeswaldgesetzes zu warnen. Minister Peter Hauk wies das zurück: „Es gibt für Sie keine Verpflichtung im Reformgesetz, die über die bisherige Bewirtschaftung hinausgeht“, entgegnete er, und: „Wir haben das privatwaldfreundlichste System in ganz Deutschland.“ Er fügte allerdings auch hinzu, dass Vorgaben von anderen Gesetzen beim Abfassen der Reformvorlage einzuhalten waren. Im Übrigen sorge die Praxis bereits jetzt mit ihrer Wirtschaftsweise dafür, dass biologisch und klimatisch beständige Wälder geschaffen würden, beispielsweise durch Mischbestände und saat- und standortgerechten Aufwuchs (§ 14 Abs. 2). Den Einwand, dass ein anderer Minister in einer künftigen Legislaturperiode ganz andere Deutungen haben könnte, verwarf Hauk, weil in der Begründung des Gesetzes schon reingeschrieben werde, wie es gemeint sei. Ulrich Müller hingegen warnte davor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes nicht mehr im Ermessen von Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg liegen könne. Nichtregierungsorganisationen wie ClientEarth und die mit ihr verschwisterte Deutsche Umwelthilfe (DUH) hätten bereits öffentlich erklärt, nach den Diesel-Fahrverboten jetzt auch die konsequente Vollstreckung von FFH und Natura 2000 an den Gerichten durchzusetzen.
Ortenau besonders von FFH betroffen
Bezüglich dieses flächenstarken Schutzprogramms stellte Minister Hauk eine besondere Betroffenheit bei der Ortenau fest. Er bedauerte, dass durch den Beschluss „einer Vorgängerregierung“ die dortige Nachkartierung von 2016 einen Flächenumfang von 2100 Hektar erreichte, mehr als doppelt so viel wie das, was bei der Erstkartierung angefallen war. Viele Waldbauern werden von FFH sowohl im landwirtschaftlichen als auch im forstwirtschaftlichen Betriebs-teil betroffen sein. Ulrich Müller hatte in seiner Rede die Streichung der Ökologisierung in den Paragraphen 14 und 22 gefordert, weil dort unter den Grundpflichten für Waldeigentümer vermerkt wurde, dass beispielsweise die Bodenschutzkalkung, der Waldumbau und das Verfassen von Betriebsplänen zu den Grundpflichten der Waldbesitzer zählten und somit nach EU-Recht keine Förderung mehr erhalten könne. Martin Strittmatter, Abteilungsleiter der Forstdirektion am Regierungspräsidium Tübingen, gab in Hausach Erläuterungen über die „fallweise Betreuung“ der Waldbesitzer bis 50 Hektar. Die staatlichen Förster könnten weiterhin als Dienstleister für einzelne Maßnahmen angerufen werden, beispielsweise fürs Holzsortieren oder für die Organisation der Holzernte. Der Stundensatz wurde auf 55 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer festgelegt. Bei einem Fördersatz von 70 Prozent müssten vom Waldbesitzer 16,50 Euro getragen werden, plus 10,45 Euro für die Mehrwertsteuer, macht zusammen 26,95 Euro pro Försterstunde. Kann der Förster pro Stunde nicht mehr als 20 Fm aufnehmen, folgt daraus laut Strittmatter ein Nettolohn pro Festmeter von 0,83 Euro. Ulrich Müller hofft auf eine Erhöhung des Fördersatzes. Gleichzeitig befürchtet er, dass die Forstbetreuung an vielen Steillagen zu teuer wird. Er forderte daher die Bezahlung auf Festmeterbasis oder eine Kombination aus Grundflächenbetrag und Festmeterabrechnung. Auf Anfrage des Acherner BLHV-Bezirksgeschäftsführers Stefan Schrempp stellte Minister Peter Hauk in Aussicht, dass im Forstbereich die Förderauszahlungen wesentlich zügiger erfolgen könnten als im Agrarbereich, weil kein Abgleich mit der EU erforderlich sei.
Bei der fallweisen Betreuung sagte Hauk voraus, dass die Förster die Förderbürokratie überwiegend per Tablet vor Ort und außerhalb ihres Büros erledigen werden, wobei die drei Schritte aus Auftragsannahme, Förderantrag und Bewilligung in Wirklichkeit zu einem zusammengefasst werden sollen. Dabei sei eine Obergrenze nach de minimis kaum zu befürchten, weil die im Forstbereich bei 200000 Euro liege, bei einem Betrachtungszeitraum von drei Jahren.
von Kobylinski
Schwarzwälder Waldbauern haben Forstminister Peter Hauk Wortbruch vorgeworfen. Mehr als 700 Besucher waren zu einer Veranstaltung des BLHV nach Hausach gekommen, um gegen den Entwurf des Baden-Württembergischen Forstreformgesetzes zu protestieren.
„Ich habe mein Wort noch nie gebrochen und will das auch in Zukunft nicht tun“, entgegnete der Minister für den Ländlichen Raum. In der leidenschaftlich geführten Hausacher Diskussion ging es um Ökologie und Naturnähe, auch um Natura 2000, die FFH-Flächen und um deren Managementpläne.
Der Entwurf des Forstreformgesetzes hatte mit seinem ausführlichen Bezug zur naturschutzbezogenen Thematik überrascht, zumal der Minister bisher öffentlich wissen ließ, dass sich für die Waldbauern und deren Wirtschaftsweise nichts ändern werde. Anders als das bisherige Landeswaldgesetz enthält der Reformentwurf bereits in § 1 eine bemerkenswerte Anfügung: „Leitbild ist die nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung.“ Es folgt wiederkehrender Bezug zur „Naturnähe“ und zur „Natürlichkeit“, im weiteren Verlauf des Gesetzesentwurfs: In § 14 Abs. 1 etwa, wo es darum geht, den Boden durch „… Anwendung von Maßnahmen der natürlichen Waldwirtschaft zu verbessern …“ Auf besondere Weise erscheint der Bezug zur Natur im Entwurf von § 22, Abs. 2, wonach auf „naturschutzrechtliche Anforderungen auch in Natura 2000 besonders zu achten ist“. Das gilt sowohl für FFH-Flächen innerhalb als auch und außerhalb von FFH-Gebieten. Im selben Absatz heißt es weiter unten, dass „die Waldnaturschutzstrategie eine wichtige Handlungsgrundlage darstellt“; auch bei der Erstellung der Betriebspläne solle das berücksichtigt werden.
Müller warnt vor Ökologisierung
Für die Beratung von Privat- und Körperschaftswald wird eigens auf die Gültigkeit von § 1 zurückverwiesen, obendrein auf „das Hinwirken auf eine nachhaltige, multifunktionale und naturnahe Waldwirtschaft“ in Verbindung mit Grundpflichten des Bewirtschafters zu Natur- und Artenschutz.
Für Ulrich Müller, den Vorsitzenden des BLHV-Kreisverbandes Wolfach, waren das genug Hinweise, um in Hausach schon bei der Einführungsrede ausdrücklich vor einer Ökologisierung des Landeswaldgesetzes zu warnen. Minister Peter Hauk wies das zurück: „Es gibt für Sie keine Verpflichtung im Reformgesetz, die über die bisherige Bewirtschaftung hinausgeht“, entgegnete er, und: „Wir haben das privatwaldfreundlichste System in ganz Deutschland.“ Er fügte allerdings auch hinzu, dass Vorgaben von anderen Gesetzen beim Abfassen der Reformvorlage einzuhalten waren. Im Übrigen sorge die Praxis bereits jetzt mit ihrer Wirtschaftsweise dafür, dass biologisch und klimatisch beständige Wälder geschaffen würden, beispielsweise durch Mischbestände und saat- und standortgerechten Aufwuchs (§ 14 Abs. 2). Den Einwand, dass ein anderer Minister in einer künftigen Legislaturperiode ganz andere Deutungen haben könnte, verwarf Hauk, weil in der Begründung des Gesetzes schon reingeschrieben werde, wie es gemeint sei. Ulrich Müller hingegen warnte davor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes nicht mehr im Ermessen von Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg liegen könne. Nichtregierungsorganisationen wie ClientEarth und die mit ihr verschwisterte Deutsche Umwelthilfe (DUH) hätten bereits öffentlich erklärt, nach den Diesel-Fahrverboten jetzt auch die konsequente Vollstreckung von FFH und Natura 2000 an den Gerichten durchzusetzen.
Ortenau besonders von FFH betroffen
Bezüglich dieses flächenstarken Schutzprogramms stellte Minister Hauk eine besondere Betroffenheit bei der Ortenau fest. Er bedauerte, dass durch den Beschluss „einer Vorgängerregierung“ die dortige Nachkartierung von 2016 einen Flächenumfang von 2100 Hektar erreichte, mehr als doppelt so viel wie das, was bei der Erstkartierung angefallen war. Viele Waldbauern werden von FFH sowohl im landwirtschaftlichen als auch im forstwirtschaftlichen Betriebs-teil betroffen sein. Ulrich Müller hatte in seiner Rede die Streichung der Ökologisierung in den Paragraphen 14 und 22 gefordert, weil dort unter den Grundpflichten für Waldeigentümer vermerkt wurde, dass beispielsweise die Bodenschutzkalkung, der Waldumbau und das Verfassen von Betriebsplänen zu den Grundpflichten der Waldbesitzer zählten und somit nach EU-Recht keine Förderung mehr erhalten könne. Martin Strittmatter, Abteilungsleiter der Forstdirektion am Regierungspräsidium Tübingen, gab in Hausach Erläuterungen über die „fallweise Betreuung“ der Waldbesitzer bis 50 Hektar. Die staatlichen Förster könnten weiterhin als Dienstleister für einzelne Maßnahmen angerufen werden, beispielsweise fürs Holzsortieren oder für die Organisation der Holzernte. Der Stundensatz wurde auf 55 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer festgelegt. Bei einem Fördersatz von 70 Prozent müssten vom Waldbesitzer 16,50 Euro getragen werden, plus 10,45 Euro für die Mehrwertsteuer, macht zusammen 26,95 Euro pro Försterstunde. Kann der Förster pro Stunde nicht mehr als 20 Fm aufnehmen, folgt daraus laut Strittmatter ein Nettolohn pro Festmeter von 0,83 Euro. Ulrich Müller hofft auf eine Erhöhung des Fördersatzes. Gleichzeitig befürchtet er, dass die Forstbetreuung an vielen Steillagen zu teuer wird. Er forderte daher die Bezahlung auf Festmeterbasis oder eine Kombination aus Grundflächenbetrag und Festmeterabrechnung. Auf Anfrage des Acherner BLHV-Bezirksgeschäftsführers Stefan Schrempp stellte Minister Peter Hauk in Aussicht, dass im Forstbereich die Förderauszahlungen wesentlich zügiger erfolgen könnten als im Agrarbereich, weil kein Abgleich mit der EU erforderlich sei.
Bei der fallweisen Betreuung sagte Hauk voraus, dass die Förster die Förderbürokratie überwiegend per Tablet vor Ort und außerhalb ihres Büros erledigen werden, wobei die drei Schritte aus Auftragsannahme, Förderantrag und Bewilligung in Wirklichkeit zu einem zusammengefasst werden sollen. Dabei sei eine Obergrenze nach de minimis kaum zu befürchten, weil die im Forstbereich bei 200000 Euro liege, bei einem Betrachtungszeitraum von drei Jahren.
von Kobylinski