Erklärung des DBV-Verbandsrates vom 8. April 2020
Im Zuge der Corona-Pandemie mussten einschneidende Beschränkungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben erlassen werden mit dem Ziel, die Ausbreitung des neuartigen CoronaVirus zu verlangsamen. Die elementare Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln wird anerkannt. In der Corona-Krise hat der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit anderen Verbänden und der Politik erfolgreich dringende Anliegen umgesetzt, um die Landwirtschaft arbeitsfähig zu halten. Dies sind unter anderem:
– Einreisemöglichkeit von Saison-Arbeitnehmern und Werbung von inländischen Erntehelfern.
– Vorübergehende Flexibilisierung von Arbeitszeitregelungen.
– Soforthilfe und Liquiditätssicherungsdarlehen auch für Landwirte.
– Generell die Einstufung der Landwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur.
In den kommenden Wochen und Monaten werden die Einschränkungen der Corona-Pandemie weiter spürbar bleiben. Zunehmend werden sich auch die Folgen einer globalen wirtschaftlichen Rezession auf die Landwirtschaft und die Agrarmärkte niederschlagen.
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen fordert der Deutsche Bauernverband:
– Weiterer Ausbau des Liquiditätssicherungsdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank um Varianten mit Bundesbürgschaft und erhöhtem Tilgungszuschuss.
– Ingangsetzung von EU-Agrarmarktmaßnahmen je nach Marktentwicklung. In der jetzigen Situation ist vor allem die Förderung der privaten Lagerhaltung das Mittel der Wahl. Alle Marktpartner müssen jetzt verantwortungsbewusst handeln, um eine Abwälzung der Corona-bedingten Marktrisiken auf die Erzeuger zu vermeiden.
– Einreisemöglichkeit für Grenzpendler, die in der Landwirtschaft arbeiten (kritische Infrastruktur).
– Weitere Erleichterungen für inländische Erntehelfer, vor allem höhere Zuverdienstgrenzen für Kurzarbeiter und vorübergehende Anhebung der Entgeltgrenze für 450 Euro-Jobs.
– GAP-Zahlungen regulär im Dezember 2020, u.a. durch Flexibilisierung der Kontrollen und Anerkennung verspäteter Antragstellung durch Corona als „außergewöhnlicher Umstand“.
– Initiative für verlängerte Umsetzungsfristen und Flexibilisierungen, wenn gesetzliche Vorgaben wegen der Corona-Beschränkungen nicht mehr umgesetzt werden können.
Nach der Corona-Krise sind die agrarpolitischen Prioritäten zu überdenken. Die Ernährungssicherung und die Stärkung der europäischen Landwirtschaft müssen wieder in den Mittelpunkt der EU-Agrarpolitik rücken. Die Pläne der EU-Kommission für einen „Green Deal“ und eine Farm-to-Fork-Strategie gehören auf den Prüfstand und sind dahingehend auszurichten. Es muss eine bessere Verbindung einer produktiven und effizienten Land- und Forstwirtschaft mit Umweltzielen gefunden werden.
Erklärung des DBV-Verbandsrates vom 8. April 2020
Im Zuge der Corona-Pandemie mussten einschneidende Beschränkungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben erlassen werden mit dem Ziel, die Ausbreitung des neuartigen CoronaVirus zu verlangsamen. Die elementare Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln wird anerkannt. In der Corona-Krise hat der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit anderen Verbänden und der Politik erfolgreich dringende Anliegen umgesetzt, um die Landwirtschaft arbeitsfähig zu halten. Dies sind unter anderem:
– Einreisemöglichkeit von Saison-Arbeitnehmern und Werbung von inländischen Erntehelfern.
– Vorübergehende Flexibilisierung von Arbeitszeitregelungen.
– Soforthilfe und Liquiditätssicherungsdarlehen auch für Landwirte.
– Generell die Einstufung der Landwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur.
In den kommenden Wochen und Monaten werden die Einschränkungen der Corona-Pandemie weiter spürbar bleiben. Zunehmend werden sich auch die Folgen einer globalen wirtschaftlichen Rezession auf die Landwirtschaft und die Agrarmärkte niederschlagen.
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen fordert der Deutsche Bauernverband:
– Weiterer Ausbau des Liquiditätssicherungsdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank um Varianten mit Bundesbürgschaft und erhöhtem Tilgungszuschuss.
– Ingangsetzung von EU-Agrarmarktmaßnahmen je nach Marktentwicklung. In der jetzigen Situation ist vor allem die Förderung der privaten Lagerhaltung das Mittel der Wahl. Alle Marktpartner müssen jetzt verantwortungsbewusst handeln, um eine Abwälzung der Corona-bedingten Marktrisiken auf die Erzeuger zu vermeiden.
– Einreisemöglichkeit für Grenzpendler, die in der Landwirtschaft arbeiten (kritische Infrastruktur).
– Weitere Erleichterungen für inländische Erntehelfer, vor allem höhere Zuverdienstgrenzen für Kurzarbeiter und vorübergehende Anhebung der Entgeltgrenze für 450 Euro-Jobs.
– GAP-Zahlungen regulär im Dezember 2020, u.a. durch Flexibilisierung der Kontrollen und Anerkennung verspäteter Antragstellung durch Corona als „außergewöhnlicher Umstand“.
– Initiative für verlängerte Umsetzungsfristen und Flexibilisierungen, wenn gesetzliche Vorgaben wegen der Corona-Beschränkungen nicht mehr umgesetzt werden können.
Nach der Corona-Krise sind die agrarpolitischen Prioritäten zu überdenken. Die Ernährungssicherung und die Stärkung der europäischen Landwirtschaft müssen wieder in den Mittelpunkt der EU-Agrarpolitik rücken. Die Pläne der EU-Kommission für einen „Green Deal“ und eine Farm-to-Fork-Strategie gehören auf den Prüfstand und sind dahingehend auszurichten. Es muss eine bessere Verbindung einer produktiven und effizienten Land- und Forstwirtschaft mit Umweltzielen gefunden werden.