„Rettet die Bienen“ Der Gesetzentwurf zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ beinhaltet keinen Gesellschaftsvertrag für Natur, Artenschutz und Landwirtschaft, betont Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg. Er sei mithin unausgewogen und teilweise kontraproduktiv.
Joachim Walter teilte Räpple in einem Antwortschreiben zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ die Stellungnahme des Landkreistages dazu mit: Der grundsätzlichen Zielsetzung des Volksbegehrens, Erhalt und Schutz der Artenvielfalt zu fördern, werde niemand widersprechen wollen, heißt es darin.
Landwirtschaft liefert Artenvielfalt
Im Gegensatz zu den Initiatoren des Volksbegehrens anerkennt Walter jedoch, dass gerade auch der BLHV der Biodiversität einen hohen Stellenwert beimisst. „Landwirtschaft braucht und liefert Artenvielfalt“ — dies sei kein beliebiger, realitätsferner Slogan, sondern vieltausendfach gelebte Praxis. Die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs schießen dagegen an verschiedenen Stellen über das unbestreitbar richtige Ziel hinaus, so der Landkreistag. Er weist dabei darauf hin, dass der Gesetzestext des baden-württembergischen Volksbegehrens noch einmal deutlich über den des bayerischen Volksbegehrens hinausgeht. In seiner aktuellen Fassung erweise sich der Gesetzentwurf als teilweise zu einseitig, mithin unausgewogen, und teilweise – selbst bei rein ökologischer Betrachtung – als kontraproduktiv. Der in Baden-Württemberg vorliegende Gesetzentwurf beinhalte damit gerade keinen Gesellschaftsvertrag für Natur, Artenschutz und Landwirtschaft. So kritisiert der Landkreistag den angestrebten gesetzlichen Schutz von Streuobstwiesen. Die Bewahrung dieser kostbaren und pflegeintensiven Bestände könne jedoch nur durch ein Zusammenspiel von Anreizen und Freiwilligkeit erfolgreich sein. Der Landkreistag verweist auf Rodungsaktionen vor Inkrafttreten des Gesetzes in Bayern. Dies könne definitiv nicht im Interesse des Artenschutzes sein. Auch wären bei einer generellen Unterschutzstellung von Streuobstbeständen Fördermaßnahmen gegebenenfalls nicht mehr oder nur in eingeschränkter Form möglich. Der Landkreistag kritisiert ferner die angestrebten Verbote von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten. Ungeachtet der, so wörtlich, hochbürokratischen Ausnahmeregelungen, die der Gesetzentwurf kenne, erscheint für den Landkreistag als sicher, dass die landwirtschaftliche Produktion und auch die Leistungen der Landwirte für die Kulturlandschaft in den betroffenen Gebieten zurückgehen.
Nur gemeinsam mit den Landwirten
„Der Erhalt und Schutz unserer Kulturlandschaft und der von ihr abhängigen Arten kann nur gemeinsam mit den Betroffenen, nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft auf den Weg gebracht werden“, betont für den Landkreistag dessen Präsident. Der Landkreistag zeigt sich in dem Schreiben bereit, mit dem BLHV und weiteren Akteuren ins Gespräch darüber einzutreten, wie ein Gegenentwurf zu dem Ansatz des Volksbegehrens aussehen könnte. Es spreche einiges dafür, dass es sehr viel leichter fallen werde, dem Volksbegehren und seinen überzogenen Inhalten entgegenzutreten, wenn es gelänge, ein glaubwürdiges Gegenmodell zu entwickeln, wie sich das gemeinsame Ziel des Erhalts unserer Artenvielfalt in ausgewogenerer Art und Weise, aber deshalb nicht weniger wirkungsvoll erreichen lasse, heißt es im Schreiben des Landkreistages abschließend.
„Rettet die Bienen“ Der Gesetzentwurf zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ beinhaltet keinen Gesellschaftsvertrag für Natur, Artenschutz und Landwirtschaft, betont Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg. Er sei mithin unausgewogen und teilweise kontraproduktiv.
Joachim Walter teilte Räpple in einem Antwortschreiben zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ die Stellungnahme des Landkreistages dazu mit: Der grundsätzlichen Zielsetzung des Volksbegehrens, Erhalt und Schutz der Artenvielfalt zu fördern, werde niemand widersprechen wollen, heißt es darin.
Landwirtschaft liefert Artenvielfalt
Im Gegensatz zu den Initiatoren des Volksbegehrens anerkennt Walter jedoch, dass gerade auch der BLHV der Biodiversität einen hohen Stellenwert beimisst. „Landwirtschaft braucht und liefert Artenvielfalt“ — dies sei kein beliebiger, realitätsferner Slogan, sondern vieltausendfach gelebte Praxis. Die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs schießen dagegen an verschiedenen Stellen über das unbestreitbar richtige Ziel hinaus, so der Landkreistag. Er weist dabei darauf hin, dass der Gesetzestext des baden-württembergischen Volksbegehrens noch einmal deutlich über den des bayerischen Volksbegehrens hinausgeht. In seiner aktuellen Fassung erweise sich der Gesetzentwurf als teilweise zu einseitig, mithin unausgewogen, und teilweise – selbst bei rein ökologischer Betrachtung – als kontraproduktiv. Der in Baden-Württemberg vorliegende Gesetzentwurf beinhalte damit gerade keinen Gesellschaftsvertrag für Natur, Artenschutz und Landwirtschaft. So kritisiert der Landkreistag den angestrebten gesetzlichen Schutz von Streuobstwiesen. Die Bewahrung dieser kostbaren und pflegeintensiven Bestände könne jedoch nur durch ein Zusammenspiel von Anreizen und Freiwilligkeit erfolgreich sein. Der Landkreistag verweist auf Rodungsaktionen vor Inkrafttreten des Gesetzes in Bayern. Dies könne definitiv nicht im Interesse des Artenschutzes sein. Auch wären bei einer generellen Unterschutzstellung von Streuobstbeständen Fördermaßnahmen gegebenenfalls nicht mehr oder nur in eingeschränkter Form möglich. Der Landkreistag kritisiert ferner die angestrebten Verbote von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten. Ungeachtet der, so wörtlich, hochbürokratischen Ausnahmeregelungen, die der Gesetzentwurf kenne, erscheint für den Landkreistag als sicher, dass die landwirtschaftliche Produktion und auch die Leistungen der Landwirte für die Kulturlandschaft in den betroffenen Gebieten zurückgehen.
Nur gemeinsam mit den Landwirten
„Der Erhalt und Schutz unserer Kulturlandschaft und der von ihr abhängigen Arten kann nur gemeinsam mit den Betroffenen, nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft auf den Weg gebracht werden“, betont für den Landkreistag dessen Präsident. Der Landkreistag zeigt sich in dem Schreiben bereit, mit dem BLHV und weiteren Akteuren ins Gespräch darüber einzutreten, wie ein Gegenentwurf zu dem Ansatz des Volksbegehrens aussehen könnte. Es spreche einiges dafür, dass es sehr viel leichter fallen werde, dem Volksbegehren und seinen überzogenen Inhalten entgegenzutreten, wenn es gelänge, ein glaubwürdiges Gegenmodell zu entwickeln, wie sich das gemeinsame Ziel des Erhalts unserer Artenvielfalt in ausgewogenerer Art und Weise, aber deshalb nicht weniger wirkungsvoll erreichen lasse, heißt es im Schreiben des Landkreistages abschließend.