Verbandsarbeit Politik

Kritischer Blick auf neues Bundesjagdgesetz

Der Bund plant eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Neben einer Neuregelung des Rechts der Jagdscheine und Vorschriften zum Einsatz von Büchsenmunition bei der Jagd auf Schalenwild stehen auch Vorschriften zur Hege von Rehwild im Gesetzentwurf. Letztere sind Ergebnis des „Waldgipfels“ auf Bundesebene.

Jetzt wird auch auf Bundesebene der Abschussplan beim Rehwild abgeschafft und durch einen Mindestabschuss ersetzt. In Baden-Württemberg gibt es schon seit 2015 keinen Abschussplan für Rehwild mehr, sondern eine Zielvereinbarung, oder bei nicht verpachteten Jagdbezirken eine Zielsetzung. Im Gegensatz zur Bundesregelung handeln die Jagdrechtsinhaber und die Jagdausübungsberechtigten autonom. Die Zugriffsrechte der unteren Jagdbehörde sind eingeschränkt. Die Bundesregelung ist jedoch so gestaltet, dass es nur einen Mindestabschuss gibt, jedoch erhebliche Zugriffsrechte der unteren Jagdbehörde. Der BLHV hat dies in seiner Stellungnahme zu Novellierung des Bundesjagdgesetzes  kritisiert. In Baden-Württemberg habe sich der gemeinsame Weg von Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten bewährt. In den Fällen, in denen nachjustiert werden müsse, bedürfe es keiner neuen gesetzlichen Vorschriften, sondern einer Intensivierung des Vollzugs bestehenden Rechts. Ein Problem könnte daraus entstehen, dass bei konkurrierenden Rechtsmaterien wie beim Jagdrecht nach dem Grundgesetz dann das zeitlich jüngere Bundesjagdgesetz bewährte Regelungen auf Landesebene ersetzen könnte.

Land soll für Klarstellung sorgen

Nach Ansicht der obersten Jagdbehörde ist dieses jedoch nicht der Fall. Baden-Württemberg habe mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) eine Vollregelung geschaffen. Und gegen diese könne sich auch neueres Bundesrecht nicht durchsetzen. Der BLHV würde ausdrücklich eine entsprechende Klarstellung durch das Land begrüßen. Jagdrechtsinhaber, Bauern und Waldbesitzer benötigen Rechtssicherheit. Der BLHV kritisierte, dass im Zusammenhang mit der Hegepflicht auf Bundesebene nur deren Beitrag zur Naturverjüngung im Wald ausdrücklich gefordert würde. Die massiven Wildschäden durch die weiter ansteigenden Schwarzwildbestände vor allem im Grünland und dort auch auf naturschutzfachlich wertvollen Grünlandflächen werden völlig ausgeblendet, und der Forst erfährt eine einseitige Bevorzugung. Wenn, dann müssten Problemfelder in der Forstwirtschaft und in der Landwirtschaft im Gesetz benannt werden. Der Übungsnachweis für Gesellschaftsjagden dürfe nicht auch für Gemeinschaftsansitze auf Rehwild gelten. Die generelle Aufhebung des Verbots von Nachtzielgeräten müsse weiter gelten. Auch der Einsatz von zum Beispiel  Taschenlampen zum Anstrahlen des Ziels müsse weiter erlaubt bleiben.

Autonomie nicht infrage stellen

Der BLHV verweist auf die erfolgreiche Abschaffung des Abschussplans bei der Bejagung von Rehwild und die Regelung durch Zielvereinbarungen. Er kritisiert, dass das Bundesjagdgesetz dies auf einen Mindestabschuss beschränken will und zudem wieder den Behörden maßgeblichen Einfluss einräumen will. Die Autonomie der Jagdrechtsinhaber habe sich bei der Gestaltung der Zielvereinbarung bewährt und dürfe nicht infrage gestellt werden. Fortbestehende regionale Probleme mit Rehwildverbiss seien eine Frage des effizienten Vollzugs des bestehenden Rechts und nicht über neue Vorschriften zu lösen. Der BLHV erwarte zudem, dass das Personal der unteren Forstbehörden jetzt nachhaltig zur Unterstützung der Privatwaldbesitzer bei der Bewältigung der Kalamitäten und der Beantragung der Fördermittel zum Einsatz gebracht wird, statt  auf Nebenkriegsschauplätzen  beschäftigt zu werden.

Nödl