Auch wenn die Hülle des Gebäudes nicht verändert wird, können Umbauten zu veränderten Risikoeinschätzungen beim Versicherer führen.
Die (Wohn-) Gebäudeversicherung gehört zu den am meisten verbreiteten Versicherungen. Zum größten Teil sind die Objekte finanziert und der Kreditgeber wünscht eine entsprechende Absicherung des Gebäudes. Hauptaugenmerk muss hierbei auf die richtige Versicherungssumme gelegt werden. Bei Gebäuden mit rein wohnwirtschaftlicher Nutzung stellt die Bildung der korrekten Versicherungssumme meist keine große Hürde dar. Ein Großteil der Versicherer bietet mittlerweile eine pauschale Versicherungssumme an, welche über die Angabe der Wohnfläche ermittelt wird. Es müssen dann lediglich besondere Bauausstattungen angegeben werden, die den Wert des Gebäudes steigern, wie beispielsweise Solaranlagen oder eine Fußbodenheizung.
Differenzierter
Die Absicherung der Objekte eines landwirtschaftlichen Betriebes ist wesentlich differenzierter zu betrachten. Oft findet eine gemischte Nutzung statt, und die Anzahl der möglichen Gebäudearten (Halle, Stall, Lager, Silo usw.) ist um ein vielfaches höher als im privaten Wohnbereich. Umso wichtiger ist die korrekte Wertermittlung der Gebäude durch einen Spezialisten vor Ort. Über Jahre oder Jahrzehnte hinweg finden stetig bauliche Veränderungen am Bestand statt oder es kommen neue Komplexe hinzu. Im zweiten Falle wird hier auch meist an die Anpassung der Versicherung gedacht. Doch oft werden beispielsweise der Umbau des Speichers in Wohnfläche oder die Neuordnung von Stallflächen nicht an den Versicherer gemeldet, da sich ja die Hülle des Gebäudes nicht verändert hat. Tatsächlich können Versicherer solche Umbaumaßnahmen als Änderungen des Risikos bewerten, sodass es im Schadenfall zu Komplikationen bei der Abwicklung kommen kann. Gerade bei Hofübergaben werden gerne die bestehenden Versicherungspolicen des Vorbesitzers übernommen, ohne konkret Kenntnis über Umfang und Aktualität des Versicherungsschutzes zu besitzen. Spätestens jetzt wäre der richtige Zeitpunkt gekommen, sich mit dem Versicherer seines Vertrauens zusammenzusetzen, um über die bedarfsgerechte Einstufung der Gebäudeversicherung zu verhandeln. Je nach Lage des Objektes ist auch der passende Umfang des Versicherungsschutzes zu wählen. Im Baukastenprinzip lassen sich die einzelnen Bausteine wie Feuer-, Sturm-, Hagel-, und Elementarschäden zusammenstellen. Darüber hinaus können auch die Gefahr des Rohrbruchs, innere Unruhen oder böswillige Beschädigungen abgesichert werden. Die Absicherung der Photovoltaikanlagen kann ebenfalls über die Gebäudeversicherung dargestellt werden. Empfehlenswert ist hier aber der Abschluss einer speziellen Photovoltaikversicherung, in der unter anderem auch die Betriebsunterbrechung im Schadenfall abgesichert ist. Ein wichtiger Bestandteil der Gebäudeversicherung ist auch die Position der versicherten Kosten nach einem Schadenfall. Feuerwehreinsatz, Sachverständiger, Dekontaminationsmaßnahmen und Aufräumungsmaßnahmen können hierüber abgerechnet werden und stellen unter Umständen einen erheblichen Anteil der Aufwendungen nach einem Schadenfall.
Vereinfachung
Bündelpolicen, wie z. B. die R+V-Agrarpolice, in denen man verschiedene Versicherungssparten in ein Vertragswerk zusammenfassen kann, vereinfachen erheblich den bürokratischen Aufwand und bieten attraktive Nachlässe. So werden unter anderem die Gebäude-, Inhalts-, Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung übersichtlich in einer Police dargestellt. Risikoänderungen im Betrieb können ebenfalls einfacher und meist in einem Termin angepasst werden. Doch gerade im Schadenfall beweist die Praxis, dass die Abwicklung mit einem Ansprechpartner wesentlich einfacher zu handhaben ist, da sich keine Abgrenzungsfragen bezüglich der Zuständigkeit von verschiedenen Versicherern ergeben.
Kostenfrei
Der Außendienst der BLHV Versicherungs-Service GmbH führt eine kostenfreie Wertermittlung von Objekten durch und hilft bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes.
Terminvereinbarung unter Tel. 0761/27133-824. www.blhv-vs.de.
Thomas Zwick, BLHV Versicherungs-Service GmbH
Auch wenn die Hülle des Gebäudes nicht verändert wird, können Umbauten zu veränderten Risikoeinschätzungen beim Versicherer führen.
Die (Wohn-) Gebäudeversicherung gehört zu den am meisten verbreiteten Versicherungen. Zum größten Teil sind die Objekte finanziert und der Kreditgeber wünscht eine entsprechende Absicherung des Gebäudes. Hauptaugenmerk muss hierbei auf die richtige Versicherungssumme gelegt werden. Bei Gebäuden mit rein wohnwirtschaftlicher Nutzung stellt die Bildung der korrekten Versicherungssumme meist keine große Hürde dar. Ein Großteil der Versicherer bietet mittlerweile eine pauschale Versicherungssumme an, welche über die Angabe der Wohnfläche ermittelt wird. Es müssen dann lediglich besondere Bauausstattungen angegeben werden, die den Wert des Gebäudes steigern, wie beispielsweise Solaranlagen oder eine Fußbodenheizung.
Differenzierter
Die Absicherung der Objekte eines landwirtschaftlichen Betriebes ist wesentlich differenzierter zu betrachten. Oft findet eine gemischte Nutzung statt, und die Anzahl der möglichen Gebäudearten (Halle, Stall, Lager, Silo usw.) ist um ein vielfaches höher als im privaten Wohnbereich. Umso wichtiger ist die korrekte Wertermittlung der Gebäude durch einen Spezialisten vor Ort. Über Jahre oder Jahrzehnte hinweg finden stetig bauliche Veränderungen am Bestand statt oder es kommen neue Komplexe hinzu. Im zweiten Falle wird hier auch meist an die Anpassung der Versicherung gedacht. Doch oft werden beispielsweise der Umbau des Speichers in Wohnfläche oder die Neuordnung von Stallflächen nicht an den Versicherer gemeldet, da sich ja die Hülle des Gebäudes nicht verändert hat. Tatsächlich können Versicherer solche Umbaumaßnahmen als Änderungen des Risikos bewerten, sodass es im Schadenfall zu Komplikationen bei der Abwicklung kommen kann. Gerade bei Hofübergaben werden gerne die bestehenden Versicherungspolicen des Vorbesitzers übernommen, ohne konkret Kenntnis über Umfang und Aktualität des Versicherungsschutzes zu besitzen. Spätestens jetzt wäre der richtige Zeitpunkt gekommen, sich mit dem Versicherer seines Vertrauens zusammenzusetzen, um über die bedarfsgerechte Einstufung der Gebäudeversicherung zu verhandeln. Je nach Lage des Objektes ist auch der passende Umfang des Versicherungsschutzes zu wählen. Im Baukastenprinzip lassen sich die einzelnen Bausteine wie Feuer-, Sturm-, Hagel-, und Elementarschäden zusammenstellen. Darüber hinaus können auch die Gefahr des Rohrbruchs, innere Unruhen oder böswillige Beschädigungen abgesichert werden. Die Absicherung der Photovoltaikanlagen kann ebenfalls über die Gebäudeversicherung dargestellt werden. Empfehlenswert ist hier aber der Abschluss einer speziellen Photovoltaikversicherung, in der unter anderem auch die Betriebsunterbrechung im Schadenfall abgesichert ist. Ein wichtiger Bestandteil der Gebäudeversicherung ist auch die Position der versicherten Kosten nach einem Schadenfall. Feuerwehreinsatz, Sachverständiger, Dekontaminationsmaßnahmen und Aufräumungsmaßnahmen können hierüber abgerechnet werden und stellen unter Umständen einen erheblichen Anteil der Aufwendungen nach einem Schadenfall.
Vereinfachung
Bündelpolicen, wie z. B. die R+V-Agrarpolice, in denen man verschiedene Versicherungssparten in ein Vertragswerk zusammenfassen kann, vereinfachen erheblich den bürokratischen Aufwand und bieten attraktive Nachlässe. So werden unter anderem die Gebäude-, Inhalts-, Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung übersichtlich in einer Police dargestellt. Risikoänderungen im Betrieb können ebenfalls einfacher und meist in einem Termin angepasst werden. Doch gerade im Schadenfall beweist die Praxis, dass die Abwicklung mit einem Ansprechpartner wesentlich einfacher zu handhaben ist, da sich keine Abgrenzungsfragen bezüglich der Zuständigkeit von verschiedenen Versicherern ergeben.
Kostenfrei
Der Außendienst der BLHV Versicherungs-Service GmbH führt eine kostenfreie Wertermittlung von Objekten durch und hilft bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes.
Terminvereinbarung unter Tel. 0761/27133-824. www.blhv-vs.de.
Thomas Zwick, BLHV Versicherungs-Service GmbH