Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Insektenschutzpaket appelliert der BLHV erneut, bei der Ausgestaltung vor allem dem kooperativen Naturschutz Vorrang zu geben.
Bei der Anhörung im Bundestag stand der „Niedersächsische Weg“ als Beispiel für fortschrittliche und kooperative Länderkonzepte für den Natur- und Artenschutz im Mittelpunkt. So einen Weg gehe auch das Land Baden-Württemberg mit seinem Biodiversitätsstärkungsgesetz. Beide seien aber durch die geplanten Bundesregelungen grundlegend betroffen, erklärt der BLHV. Bei der Anhörung im Bundestag konnten ein Praktiker aus Niederbayern, der Präsident des Landvolks Niedersachsen und ein Fachmann des Deutschen Bauernverbandes die Kritik des Berufsstandes am Insektenschutzgesetz einbringen. Sie bemängelten unter anderem fehlende Handlungsspielräume für die Landwirtschaft und forderten Länderöffnungsklauseln ein.
Räpple appelliert an Bundesregierung
Diese breite Kritik muss von den Verantwortlichen in Berlin ernst genommen werden, fordert der BLHV. Sonst sei zu befürchten, dass die Kooperationsbereitschaft der Landwirtschaft spürbar zurückgefahren werde und das mit schwerwiegenden Folgen für den Arten- und Umweltschutz in der gesamten Bundesrepublik. Verbandspräsident Räpple appelliert nochmals an die Bundesregierung, den dringend notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um fortschrittlichen Landesregelungen sowohl eine Unberührbarkeit als auch einen Vorrang gegenüber den Bundesregelungen zu garantieren.
Zahlreiche Gespräche
Auf Landes- und auf Kreisebene haben die ehrenamtlichen Vertreter des BLHV zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten in Land und Bund geführt und dabei ihre Betroffenheit und ihre Enttäuschung über das Insektenschutzpaket zum Ausdruck gebracht. Enttäuschung deshalb, weil man sich in schwierigen Verhandlungen auf ein Gesetz in Baden-Württemberg geeinigt hatte, das wert wäre, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Stattdessen drohe jetzt eine Bundesregelung, die auf minimale Kooperation setze. Das stoße auf erheblichen Widerstand aus der Landwirtschaft. Der BLHV appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, sich weiterhin für das Biodiversitätsstärkungsgesetz stark zu machen, falls notwendig auch mit einer Ablehnung des Insektenschutzgesetzes im Bundesrat.
Elsner
Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Insektenschutzpaket appelliert der BLHV erneut, bei der Ausgestaltung vor allem dem kooperativen Naturschutz Vorrang zu geben.
Bei der Anhörung im Bundestag stand der „Niedersächsische Weg“ als Beispiel für fortschrittliche und kooperative Länderkonzepte für den Natur- und Artenschutz im Mittelpunkt. So einen Weg gehe auch das Land Baden-Württemberg mit seinem Biodiversitätsstärkungsgesetz. Beide seien aber durch die geplanten Bundesregelungen grundlegend betroffen, erklärt der BLHV. Bei der Anhörung im Bundestag konnten ein Praktiker aus Niederbayern, der Präsident des Landvolks Niedersachsen und ein Fachmann des Deutschen Bauernverbandes die Kritik des Berufsstandes am Insektenschutzgesetz einbringen. Sie bemängelten unter anderem fehlende Handlungsspielräume für die Landwirtschaft und forderten Länderöffnungsklauseln ein.
Räpple appelliert an Bundesregierung
Diese breite Kritik muss von den Verantwortlichen in Berlin ernst genommen werden, fordert der BLHV. Sonst sei zu befürchten, dass die Kooperationsbereitschaft der Landwirtschaft spürbar zurückgefahren werde und das mit schwerwiegenden Folgen für den Arten- und Umweltschutz in der gesamten Bundesrepublik. Verbandspräsident Räpple appelliert nochmals an die Bundesregierung, den dringend notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um fortschrittlichen Landesregelungen sowohl eine Unberührbarkeit als auch einen Vorrang gegenüber den Bundesregelungen zu garantieren.
Zahlreiche Gespräche
Auf Landes- und auf Kreisebene haben die ehrenamtlichen Vertreter des BLHV zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten in Land und Bund geführt und dabei ihre Betroffenheit und ihre Enttäuschung über das Insektenschutzpaket zum Ausdruck gebracht. Enttäuschung deshalb, weil man sich in schwierigen Verhandlungen auf ein Gesetz in Baden-Württemberg geeinigt hatte, das wert wäre, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Stattdessen drohe jetzt eine Bundesregelung, die auf minimale Kooperation setze. Das stoße auf erheblichen Widerstand aus der Landwirtschaft. Der BLHV appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, sich weiterhin für das Biodiversitätsstärkungsgesetz stark zu machen, falls notwendig auch mit einer Ablehnung des Insektenschutzgesetzes im Bundesrat.
Elsner