Pflanzenbau Politik

Kommentar: Untersaaten bald satellitenüberwacht

Die schlagbezogene Fruchtwechselpflicht soll künftig nicht mehr penibelst gehandhabt werden. Das kündigt die GAP-Konditionalitäten-Verordnung in deren Begründung an.  Sofern aufgrund des Neuzuschnitts von Schlägen geringfügige Überschneidungen beim Anbau einer Hauptkultur vorliegen, sollen diese bei der Überprüfung des GLÖZ-Fruchtwechsels unberücksichtigt bleiben. Das macht die Prämienregelungen für Antragsteller etwas händelbarer. Bemerkenswert, wenn auch nicht ganz verwunderlich, sind auftretende Systembrüche im Vorjahr der GAP. Da die Prämienregelungen erst im Jahr 2023 in Kraft treten, werden im Gemeinsamen Antrag 2022 die eigentlich notwendigen Daten zu Untersaaten, Zwischenfrüchten oder Zweitfrüchten noch gar nicht erhoben. Vorsichtige Landwirte könnten eine Eigendokumentation von Saatgutbelegen oder auch Fotos vorsorglich vorhalten. Allerdings wird das alles bald gar nicht mehr nötig sein. Das Land hat im vergangenen Jahr begonnen, Flächen von Kleinerzeugern nicht mehr vor Ort, sondern mit Satellitenaufnahmen zu überwachen. Aus der regen Satellitentätigkeit lässt sich ableiten, ob der Antragsteller die geforderte landwirtschaftliche Mindesttätigkeit rechtzeitig auf der Fläche erbracht hat. Diese Methode wird dieses Jahr auf die Ausgleichszulage und später dann auf alle Flächen der Antragsteller ausgeweitet. Der Schritt, dass die EU jedes Pflänzchen und jegliche landwirtschaftliche Tätigkeit erkennen und dokumentieren lässt, scheint nicht mehr weit. Erinnerungen an den 1949 veröffentlichen Roman „1984“ von George Orwell steigen auf. „The big brother is watching you.“ Übersetzt heißt der weltberühmte Spruch: „Der mächtige Bruder überwacht Sie.“ Ja, Sie.

Hubert God