Landwirte haben hierzulande unvermindert mit Naturschutzfallen zu tun. Regelungen des Naturschutzes wirken wie eine Falle, aus der es kein Entrinnen gibt. Ist erst einmal ein Schutzgebiet ausgewiesen, greifen Auflagen. Zum kommenden Jahreswechsel wird ein Pestizidverbot in Naturschutzgebieten wirksam. Die Naturschutzfalle schnappt zu, so wie sie es bei FFH tut, bei gesetzlichen Biotopen, beim Ackerstatus von Brachen und Ackerfutter oder bei dem neuen Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten und den Pflegezonen von Biosphärengebieten mit dem Argument Insektenschutz. Die zuständigen Sonderbehörden in Deutschland, Europa oder Nordamerika haben bisher keinen belastbaren Grund für ein Glyphosat-Verbot finden können. Auch nicht in Wasserschutzgebieten. Deshalb wird die EU sich auch nicht erlauben können, Importe aus Staaten zu verbieten, in denen Glyphosat selbstverständlich weiterhin erlaubt ist. Hohe Standards beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in Deutschland. Die GAP-Betriebsprämie, die eigentlich solche Standortnachteile ausgleichen soll, wird aber im Zuge der nächsten Förderperiode um über 100 Euro je Hektar sinken. Wird es gelingen, höhere Verkaufspreise zu erzielen?
Das Glyphosatverbot wird für viele kleine Betrieben zu einer Existenzfrage. Kleine Betriebe werden sich teure mechanische Hackgeräte nicht leisten können, zumal Hackgeräte – es sei denn, sie verfügen über Sensorsteuerung oder GPS – keine Aussicht auf einen Zuschuss haben. Hoffnungen ruhen indes auf dem FAKT-Programm. Ich bin gespannt, was FAKT für den Herbizidverzicht bieten wird.
Hubert God
Landwirte haben hierzulande unvermindert mit Naturschutzfallen zu tun. Regelungen des Naturschutzes wirken wie eine Falle, aus der es kein Entrinnen gibt. Ist erst einmal ein Schutzgebiet ausgewiesen, greifen Auflagen. Zum kommenden Jahreswechsel wird ein Pestizidverbot in Naturschutzgebieten wirksam. Die Naturschutzfalle schnappt zu, so wie sie es bei FFH tut, bei gesetzlichen Biotopen, beim Ackerstatus von Brachen und Ackerfutter oder bei dem neuen Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten und den Pflegezonen von Biosphärengebieten mit dem Argument Insektenschutz. Die zuständigen Sonderbehörden in Deutschland, Europa oder Nordamerika haben bisher keinen belastbaren Grund für ein Glyphosat-Verbot finden können. Auch nicht in Wasserschutzgebieten. Deshalb wird die EU sich auch nicht erlauben können, Importe aus Staaten zu verbieten, in denen Glyphosat selbstverständlich weiterhin erlaubt ist. Hohe Standards beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in Deutschland. Die GAP-Betriebsprämie, die eigentlich solche Standortnachteile ausgleichen soll, wird aber im Zuge der nächsten Förderperiode um über 100 Euro je Hektar sinken. Wird es gelingen, höhere Verkaufspreise zu erzielen?
Das Glyphosatverbot wird für viele kleine Betrieben zu einer Existenzfrage. Kleine Betriebe werden sich teure mechanische Hackgeräte nicht leisten können, zumal Hackgeräte – es sei denn, sie verfügen über Sensorsteuerung oder GPS – keine Aussicht auf einen Zuschuss haben. Hoffnungen ruhen indes auf dem FAKT-Programm. Ich bin gespannt, was FAKT für den Herbizidverzicht bieten wird.
Hubert God