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Kommentar: Fruchtwechsel

EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und EU-Kommission haben sich Ende Juni im Trilog für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegen den Ratschlag des Deutschen Bauernverbands (DBV) auf einen Fruchtwechsel geeinigt. Das engt die Anbauplanung der Ackerbauern ungleich stärker ein als die bisherige Fruchtartendiversität. Fruchtwechsel bedeutet obendrein eine Steigerung der Antrags- und Kontrollbürokratie, denn die aktuelle Kultur muss auf jedem Schlag verglichen werden mit der Kultur des Vorjahres. So mancher Maisbauer und so manche Maisbäuerin haben damit schon schlechte Erfahrungen bei der Maiswurzelbohrer-Fruchtfolge machen müssen. Kommen Flächen neu in den Betrieb, muss höllisch aufgepasst werden, welche Kultur der Vorbewirtschafter darauf in den zurückliegenden beiden Jahren angebaut hat. Das gilt auch, wenn eine noch so kleine Nachbarfläche zu dem bestehenden Schlag hinzugekommen ist. Die EU ist mit der Fruchtwechselvorgabe wieder einmal weit über das Ziel hinausgeschossen. Das europäische Hohelied der Vereinfachungen haben die Verhandler aus EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission nicht beachtet. Das alles ist insbesondere für Maisbetriebe eine Zumutung. Wer sichergehen will und den schlechtesten Ausgang annimmt, sollte schon jetzt seine Anbauplanung anpassen. Zumindest bei den geplanten Maisflächen können Betriebe notfalls noch auf eine andere Sommerkultur als Mais ausweichen. Dies wird sich aber hoffentlich noch als unnötig erweisen. Aus Gründen der Planbarkeit sollten GAP-Fruchtwechsel-Regelungen in Deutschland gefunden werden, die unbedingt auf eine Rückwirkung des Fruchtwechsels auf das Jahr 2022 verzichten. Zudem sind diverse Ausnahmeregelungen nötig, die Rücksicht nehmen auf besondere regionale Situationen und pflanzenbauliche Belange. Jeder betroffene Betrieb kann sich in dieser Sache an die Bundestagskandidatin oder den Bundestagskandidaten seines Vertrauens wenden, um so auf eine praktikable Lösung hinzuwirken.

Hubert God