Der Rückzug der Schweiz aus den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen hat gerade in der Grenzregion für Wirbel gesorgt. Zwischen der EU und der Schweiz bestehen sehr enge Beziehungen, die in mehr als 120 Einzelverträgen geregelt sind. Durch das Rahmenabkommen sollte eine leichtere Aktualisierung dieser Verträge erreicht werden. Und vielleicht doch freier Handel für Agrarprodukte. Doch dieses Rahmenabkommen ist – zunächst – Geschichte. Die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz haben jedoch weiterhin Bestand. Dies gilt auch für das ungeliebte Zollabkommen von 1958. Es ändert sich also nichts an den Wettbewerbsnachteilen der deutschen Bauern an der Schweizer Grenze. Wie bisher müssen sie mit geballter Faust in der Tasche ohnmächtig zusehen, wie einige wenige große Schweizer Landwirte einen brutalen Verdrängungswettbewerb praktizieren, auch zulasten der Bauern in der Innerschweiz. Damit handeln sie zwar legal, aber ethisch mehr als fragwürdig. Das bestehende Recht legen zudem alle beteiligten Behörden nur zugunsten der Schweizer Bauern aus. Umgekehrt wird jeder noch so kleine Versuch der deutschen Seite, einen Fuß in die Tür zu bekommen, gerade von Schweizer Behörden schnell und kleinkariert zunichte gemacht. Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist eine osmotische Wand, die nur bestimmte Moleküle durchlässt, nämlich nur die Schweizer und nicht die deutschen Landwirte. Letztere bekommen Knüppel zwischen die Beine geworfen, wo es nur geht. Für die berechtigten Interessen unserer Grenzbauern hat der BLHV seit Jahrzehnten politisch auch in Berlin und Brüssel gekämpft. Von EU und Bundesregierung ernten unsere Grenzbauern jedoch nur warme Worte und sonst nichts. Nur noch die Landesregierung in Stuttgart mit Minister Hauk wissen sie an ihrer Seite, als Land leider mit nur eingeschränkten Möglichkeiten. Die kommende Bundestagswahl wäre eine gute Gelegenheit, die Kandidaten darauf zu verpflichten, als Reaktion auf den Schweizer Rückzug jetzt endlich das anachronistische Zollabkommen von 1958 aufzukündigen, denn Agrarland hat es in der Schweiz genug. Zwar könnten die Schweizer Bauern aufgrund des Rechtes in der Schweiz weiterhin zollfrei in die Schweiz importieren. Aber es wäre ein klares Signal, dass man sich die Ungleichbehandlung unserer deutschen Bauern durch die Schweiz nicht länger gefallen lässt. Auch die GAP-Verhandlungen böten die Möglichkeit, einen Geldhahn in die Schweiz zuzudrehen.
Michael Nödl
Der Rückzug der Schweiz aus den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen hat gerade in der Grenzregion für Wirbel gesorgt. Zwischen der EU und der Schweiz bestehen sehr enge Beziehungen, die in mehr als 120 Einzelverträgen geregelt sind. Durch das Rahmenabkommen sollte eine leichtere Aktualisierung dieser Verträge erreicht werden. Und vielleicht doch freier Handel für Agrarprodukte. Doch dieses Rahmenabkommen ist – zunächst – Geschichte. Die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz haben jedoch weiterhin Bestand. Dies gilt auch für das ungeliebte Zollabkommen von 1958. Es ändert sich also nichts an den Wettbewerbsnachteilen der deutschen Bauern an der Schweizer Grenze. Wie bisher müssen sie mit geballter Faust in der Tasche ohnmächtig zusehen, wie einige wenige große Schweizer Landwirte einen brutalen Verdrängungswettbewerb praktizieren, auch zulasten der Bauern in der Innerschweiz. Damit handeln sie zwar legal, aber ethisch mehr als fragwürdig. Das bestehende Recht legen zudem alle beteiligten Behörden nur zugunsten der Schweizer Bauern aus. Umgekehrt wird jeder noch so kleine Versuch der deutschen Seite, einen Fuß in die Tür zu bekommen, gerade von Schweizer Behörden schnell und kleinkariert zunichte gemacht. Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist eine osmotische Wand, die nur bestimmte Moleküle durchlässt, nämlich nur die Schweizer und nicht die deutschen Landwirte. Letztere bekommen Knüppel zwischen die Beine geworfen, wo es nur geht. Für die berechtigten Interessen unserer Grenzbauern hat der BLHV seit Jahrzehnten politisch auch in Berlin und Brüssel gekämpft. Von EU und Bundesregierung ernten unsere Grenzbauern jedoch nur warme Worte und sonst nichts. Nur noch die Landesregierung in Stuttgart mit Minister Hauk wissen sie an ihrer Seite, als Land leider mit nur eingeschränkten Möglichkeiten. Die kommende Bundestagswahl wäre eine gute Gelegenheit, die Kandidaten darauf zu verpflichten, als Reaktion auf den Schweizer Rückzug jetzt endlich das anachronistische Zollabkommen von 1958 aufzukündigen, denn Agrarland hat es in der Schweiz genug. Zwar könnten die Schweizer Bauern aufgrund des Rechtes in der Schweiz weiterhin zollfrei in die Schweiz importieren. Aber es wäre ein klares Signal, dass man sich die Ungleichbehandlung unserer deutschen Bauern durch die Schweiz nicht länger gefallen lässt. Auch die GAP-Verhandlungen böten die Möglichkeit, einen Geldhahn in die Schweiz zuzudrehen.
Michael Nödl