Politik Natur & Umwelt

Kommentar: Der BLHV will noch weniger Nitratgebiete

Die Verringerung der Nitratgebiete ist ein Erfolg der berufsständischen Arbeit. Seit einem Jahr steht der BLHV im Austausch mit den Landesministerien.

In drei Gesprächsterminen wurden Vertreter des BLHV über die Hintergründe und den Stand der Überlegungen informiert. Nun werden landwirtschaftliche Betriebe, die sich in der Vergangenheit bereitwillig auf ein höheres Wasserschutzniveau im Land eingelassen haben, mit einer Verkleinerung von Nitatgebieten belohnt. Im vergangenen Vierteljahrhundert sind die Nitratwerte im Grundwasser des Landes im Schnitt um ein Viertel zurückgegangen, ruft der  Verband in Erinnerung. Dieser Rückgang, der bundesweit seinesgleichen sucht, ist ein Ergebnis der bewährten baden-württembergischen Wasserschutzpolitik, die einen finanziellen Ausgleich für Nachteile geboten hat. Das Land hat der EU keinen Anlass geliefert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie durchzuführen. Der BLHV sieht es deshalb als gerechtfertigt an, Nitratgebiete auf ein absolutes Mindestmaß zu verkleinern, um baden-württembergische Betriebe von unnötig hohen Nitratauflagen zu verschonen. Bis zuletzt heftig umstritten bei der Düngeverordnung waren insbesondere die pauschale Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent, das Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten, die nicht verfüttert werden, und die Pflicht zur Zwischenbegrünung vor Sommerungen. Betroffene Betriebe könnten dadurch in erhebliche Wettbewerbsnöte geraten. Das angekündigte Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes ist ein guter Ansatz, reicht aus Sicht des BLHV aber nicht aus, um die entstehenden Nachteile in der Breite auch nur annähernd auszugleichen. Zudem leiden der SchALVO-Ausgleich und FAKT unter der Anhebung der „Baseline“. Der erfolgreiche und bewährte Weg der baden-württembergischen Wasserschutzpolitik erhält tiefe Schlaglöcher. Der BLHV fordert einen weiteren Ausbau des emissionsbasierten Ansatzes: Wenn amtliche statistische Daten oder Dokumentationen von landwirtschaftlichen Betrieben belegen, dass im Sickerwasser von landwirtschaftlichen Flächen der tolerierbare Stickstoffsaldo eingehalten wird, sollte auf allen betreffenden Schlägen auf überstrenge Nitratauflagen verzichtet werden. Zur Umsetzung dieser Forderung wäre eine Öffnung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsabgrenzung und eine Anpassung des Modells AGRUM.de nötig.

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