Politik

Kommentar: Bekenntnisse zum Gesellschaftsvertrag

Die Anhörung zum Volksantrag im Landtag war ein schönes Beispiel für gute Politikarbeit.

Berufsständische Interessenvertreter und externe Fachleute standen den Abgeordneten Rede und Antwort. Die  Politiker stellten interessiert Fragen, die der Sache dienten und nicht der Selbstvermarktung. Aus solchen Debatten heraus sollten Gesetze gemacht werden und unser Volksantrag hat das ins Laufen gebracht. Aber mit der Anhörung ist das Thema Volksantrag  noch lange nicht am Ende, auch die große Landtagsdebatte wird nicht der Abschluss sein. Die Idee des Volksantrages wird erst in die Tat umgesetzt sein, wenn wir den Gesellschaftsvertrag haben, der auch von unserem Ministerpräsidenten gewollt wird. Auch er hat es jetzt in der Hand, den Gesellschaftsvertrag in die Spur zu bringen, indem er bei der Landtagsdebatte das Wort ergreift. Wie auch der landwirtschaftliche Berufsstand, muss sich die Landesregierung von der obersten Spitze aus für die gesamtgesellschaftliche Initiative aussprechen. Der beste Zeitpunkt dafür wäre, wenn der gesamte landwirtschaftliche Berufsstand zuhört. Es muss aber mehr herauskommen als ein „Gemeinsam sind wir stark“, denn diese allgemeingültige Plattitüde kann sich jede Vereinigung auf die Fahne schreiben. Aber diejenigen, die mit „wir“ für die Gesellschaft sprechen, müssen auf größere und insbesondere ehrliche Worte setzen. Denn obwohl durch das Eckpunktepapier mehr Bereiche, wie zum Beispiel Schottergärten, in die Verantwortung gezogen wurden, liegt die Hauptlast immer noch beim landwirtschaftlichen Pflanzenschutz. Hier hat die Anhörung bestätigt, dass diese Verteilung ungerechtfertigt ist.

Padraig Elsner

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