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Kommentar: Bauern-Anlagen bis 950 kW

Die Privilegierung von Agri-PV-Anlagen bis 2,5 Hektar sieht für aktive landwirtschaftliche Betriebe vielversprechend aus.  Der oben erwähnte räumlich-funktionale Zusammenhang bringt den landwirtschaftlichen Betrieben bei dem Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen also eine dringend gebotene Besserstellung gegenüber nichtlandwirtschaftlichen PV-Investoren. Mit einer Privilegierung können sich investitionswillige Solar-Bauern viel Zeit und Geld sparen für ein Bebauungsplan-Verfahren. Sie brauchen somit auch nicht für eine Planaufstellung und Zustimmung bei der Gemeinde zu werben. In Kombination mit weiteren Vorteilen könnte jetzt Agri-PV ökonomisch für zahlreiche Landwirte interessant werden. Auf 2,5 Hektar Fläche findet eine Agri-PV–Anlage mit etwa 1 MW-Peak Platz. Die Unterschreitung der 1-MW-Grenze bringt Vorteile: Bis zu 1 MW kommen Anlagenbetreiber in bestimmten Kulissen in den Genuss der garantierten EEG-Mindestvergütung von sieben Cent/kWh im Marktprämienmodell. Das erspart die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren.

Der Bund will künftig auch für PV-Anlagen bis 1 MW in der Benachteiligte-Gebiete-Kulisse den Zugang zur EEG-Vergütung freimachen. Und bis 950 kW genügt das vereinfachte Anlagenzertifikat TYP B der VDE-Anwendungsregel 4110 Mittelspannung. Das ist gegenüber dem Zertifikat TYP A um rund 15000 Euro billiger zu haben. Für die Errichtung von PV-Anlagen auf intensiv genutzten Acker-, Grünland- und Dauerkulturflächen wäre es eigentlich angezeigt, dass außerhalb von Schutzkulissen auf naturschutzrechtliche Gutachten und Kompensationsmaßnahmen ganz verzichtet wird, da eine Umstellung auf streifenweise Bewirtschaftung regelmäßig vorteilhaft für die Biodiversität ist. Die Regierungskoalition will jetzt anstelle aufwendiger Realkompensation auf Ausgleichsflächen lediglich ermöglichen, dass Projektentwickler leichter ein Ersatzgeld zahlen dürfen. Dieses Ersatzgeld will der Bund dann dem Naturschutz zusammen mit einem neuen Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen zukommen lassen. Der Berufsstand lehnt es strikt ab, dass Bauernland auf diese Weise in Naturschutzhand gelenkt wird. Der Flächenspareffekt des Ersatzgeldes würde konterkariert und es würde in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt mit unabsehbaren Folgen eingegriffen.

Hubert God