Natur & Umwelt

Kommentar: An Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen

Baden-Württemberg nimmt beim Thema Nitrat unter den erfolgreichen europäischen Regionen einen Spitzenplatz ein.

Malta, das Herkunftsland von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella, hat dagegen die rote Laterne. Es ist bitter zu sehen, dass die EU-Umweltkommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einfach weiterbetrieben hat, obwohl Deutschland die Düngeverordnung (DüV), wenn auch spät, so doch massiv verschärft hat. Nunmehr ist bereits ein heilloses Durcheinander angerichtet. Die neue Düngeverordnung sieht vor, dass das Land Verschärfungen in roten Gebieten umsetzen muss. Im zweiten Schritt sollen ja dann möglichst schnell Änderungen kommen, die Deutschland Mitte Juni der EU-Kommission vorgeschlagen hat, um Strafzahlungen abzuwenden. Das Angebot des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Düngung um 20 Prozent zu reduzieren, war fachlich schlicht falsch. Zu wenig Dünger bedeutet zu wenig Pflanzen, die den Dünger aufnehmen können. Das hilft also dem Grundwasser nicht. Diesen Fehler hatte Baden-Württemberg schon einmal vor 30 Jahren in der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) gemacht und 2002 die Maßnahme wieder zurückgenommen. Die geplante Möglichkeit der Bildung eines Betriebsschnitts in roten Gebieten beim Düngeabzug mag als Flexibilisierungsangebot gut gemeint sein. Das wird aber zur weiteren Flächenverknappung auf dem Pachtmarkt führen, weil hochwertige Kulturen in roten Gebieten nur dann bedarfsgerecht gedüngt werden dürfen, wenn die betreffenden Betriebe in roten Gebieten Flächen mit Unterdüngung anlegen. Im Gegensatz zur SchALVO gibt es leider keinen finanziellen Ausgleich bei der DüV für die kommenden Ertragsminderungen in roten Gebieten. Das ist nicht akzeptabel, da die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Nachbarstaaten geschwächt wird. Baden-Württemberg hat mit der SchALVO eine bewährte „Kooperation“ zwischen Land und Landwirtschaft geschaffen. Es wäre hilfreich, wenn die EU-Kommission einen finanziellen Ausgleich für Wasserschutzauflagen auch in Nitratsanierungsgebieten zuließe, in denen die Nitratprobleme (und  Auflagen) am größten sind.

Hubert God

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