Pflanzenbau Politik

Kommentar: Ackerunkraut oder Freiheit

Die Gemeinsame Agrarpolitik ist kein Wunschkonzert für Landwirte. Sie gleicht eher einer Suppe, in die viele Politiker, Verwaltungen und sonst wie Interessensgeleitete auf europäischer, nationaler und Landesebene ungeachtet knapper Getreidevorräte hineinspucken.

Ackerbauern haben nur ein Kopfschütteln übrig für die jüngste Vorgabe des Bundesrates, dass die vier Prozent Pflichtstilllegung sich selbst überlassen bleiben müssen – bereits ab der Ernte der Vorfrucht(!). Die Bundesländer scheinen geleitet worden zu sein von einem Traum kunterbunter Blüten zum Beispiel aus heimischen blauen Kornblumen, rotem Mohn, weißem Hederich und gelbem Senf. Das soll Insekten nähren und Menschen erfreuen. Die Länderregierungen haben den guten landwirtschaftlichen Zustand erkennbar ignoriert. Der Bogen dieser GLÖZ-Regelung (GLÖZ: „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) ist überspannt. Praktiker fürchten den so entstehenden Samenvorrat im Boden, der noch bis zu einem halben Jahrhundert später eintönige Reinbestände hervorbringen könnte aus Fuchsschwanz, Melde, Hirse, Amarant, Hundszahngras oder Giftpflanzen wie Stechapfel, Giftbeere und Jakobskreuzkraut. Das Leitbild von ungepflegten Unkrautäckern ist für die meisten Menschen auf dem Lande, die noch ahnen, dass sich der Mensch eigentlich von Ackerflächen ernährt, wohl eher ein „Leid“bild. Viele Verpächter würden beim Anblick von Melde und Co. am liebsten sofort zur Hacke greifen und einen anderen Pächter suchen, der so was zu vermeiden wüsste. Nur die EU-Kommission könnte die jüngste Bundesratsentscheidung im anstehenden Abstimmungsverfahren noch einkassieren, will es aber eher nicht. Schließlich hat Brüssel angekündigt, Ziele aus Green Deal, Farm-to-Fork-Strategie und Biodiversitätsstrategie in die nationalen GAP-Strategiepläne integrieren zu wollen. Das alles kann man beklagen. Betriebe sollten diese Dinge schon jetzt in ihre Überlegungen konstruktiv einbeziehen. Der Gemeinsame Antrag bleibt freiwillig. Die Freiheit außerhalb der Antragszwänge ist sicherlich größer, aber halt auch nicht grenzenlos. Im Sommer müssen die Förderangebote für die Anbauplanungen konkret bekannt sein. Dann gilt es, die Angebote final zu prüfen und zu entscheiden.

Hubert God