Für eutrophierte Gewässer mit schlechtem chemischem Zustand kann das Land nach Düngeverordnung Einzugsgebiete ausweisen, wenn Grenzwerte für Orthophosphat in fließenden Gewässern oder Gesamtphosphor in stehenden Gewässern überschritten sind.
In solchen Gebieten kann die Phosphatdüngung eingeschränkt oder gar verboten werden. Ob und wie das kommen wird, ist noch ungewiss. In der Karte rechts hat das Modellierungsprogramm Moneris-BW zum Beispiel für den Bodensee-Raum einen relativ hohen diffusen Eintrag von Phosphor errechnet.
BLHV hinterfragt Aussagekraft
Der BLHV hat sich mit einem Schreiben an das Umweltministerium gewandt und die Aussagekraft des Modells hinterfragt, da die vom Modell berechneten Phosphor-Einträge deutlich die Ergebnisse von Messungen übersteigen. Beispielsweise kommt Moneris-BW im Bearbeitungsgebiet Neckar der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf einen Eintrag von 1606 Tonnen Gesamtphosphor im Jahr. Davon entfallen 955 Tonnen auf Orthophosphat-Phosphor. Im Zeitraum von 2005 bis 2015 wurde in Wasserproben an der Neckarmündung dagegen eine Gesamtphosphor-Fracht im Bereich zwischen 698 und 1056 Tonnen je Jahr gemessen.
Die dabei ersichtliche Differenz erscheint hoch, räumt das Umweltministerium in seiner Antwort an den BLHV ein. Bei einer Weiterentwicklung des Modells Moneris-BW werde die bisherige Annahme überprüft, ob die Differenz tatsächlich den Abbau- und Retentionsprozessen im Gewässer zugeschrieben werden können. Das Land wolle durch die Modellierung und Weiterentwicklung von Moneris-BW zu Metris-BW ausreichend gesicherte
Ergebnisse erhalten, die als Nachweis für entsprechende Belastungen aus den verschiedenen Eintragspfaden dienen können. Das Umweltministerium berichtet, dass für Nitrat im Grundwasser eine Landesverordnung ab 1. Januar 2019 vorgesehen sei. Darin sollen sogenannte „rote“ Gebiete für Nitrat abgegrenzt und Auflagen zur Verringerung der Nitrateinträge festgelegt werden.
„Reduzierung erforderlich“
Ob das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart auch für Phosphat spezielle Belastungsgebiete ausweisen wird, stehe derzeit noch nicht fest. Hierzu bedürfe es weiterer Abstimmungen zwischen den Ressorts. Unstrittig sei, so das Umweltministerium, dass eine Reduzierung der Phosphat-Austräge aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich sei, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
God
Für eutrophierte Gewässer mit schlechtem chemischem Zustand kann das Land nach Düngeverordnung Einzugsgebiete ausweisen, wenn Grenzwerte für Orthophosphat in fließenden Gewässern oder Gesamtphosphor in stehenden Gewässern überschritten sind.
In solchen Gebieten kann die Phosphatdüngung eingeschränkt oder gar verboten werden. Ob und wie das kommen wird, ist noch ungewiss. In der Karte rechts hat das Modellierungsprogramm Moneris-BW zum Beispiel für den Bodensee-Raum einen relativ hohen diffusen Eintrag von Phosphor errechnet.
BLHV hinterfragt Aussagekraft
Der BLHV hat sich mit einem Schreiben an das Umweltministerium gewandt und die Aussagekraft des Modells hinterfragt, da die vom Modell berechneten Phosphor-Einträge deutlich die Ergebnisse von Messungen übersteigen. Beispielsweise kommt Moneris-BW im Bearbeitungsgebiet Neckar der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf einen Eintrag von 1606 Tonnen Gesamtphosphor im Jahr. Davon entfallen 955 Tonnen auf Orthophosphat-Phosphor. Im Zeitraum von 2005 bis 2015 wurde in Wasserproben an der Neckarmündung dagegen eine Gesamtphosphor-Fracht im Bereich zwischen 698 und 1056 Tonnen je Jahr gemessen.
Die dabei ersichtliche Differenz erscheint hoch, räumt das Umweltministerium in seiner Antwort an den BLHV ein. Bei einer Weiterentwicklung des Modells Moneris-BW werde die bisherige Annahme überprüft, ob die Differenz tatsächlich den Abbau- und Retentionsprozessen im Gewässer zugeschrieben werden können. Das Land wolle durch die Modellierung und Weiterentwicklung von Moneris-BW zu Metris-BW ausreichend gesicherte
Ergebnisse erhalten, die als Nachweis für entsprechende Belastungen aus den verschiedenen Eintragspfaden dienen können. Das Umweltministerium berichtet, dass für Nitrat im Grundwasser eine Landesverordnung ab 1. Januar 2019 vorgesehen sei. Darin sollen sogenannte „rote“ Gebiete für Nitrat abgegrenzt und Auflagen zur Verringerung der Nitrateinträge festgelegt werden.
„Reduzierung erforderlich“
Ob das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart auch für Phosphat spezielle Belastungsgebiete ausweisen wird, stehe derzeit noch nicht fest. Hierzu bedürfe es weiterer Abstimmungen zwischen den Ressorts. Unstrittig sei, so das Umweltministerium, dass eine Reduzierung der Phosphat-Austräge aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich sei, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
God