Damit die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig ausbezahlt werden können, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben.
Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen ab sofort und noch bis zum 31. Oktober den Zuschuss nur elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen. Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft erhalten haben. Die Beihilfe beträgt unter Berücksichtigung der Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15000 Euro. Das Antragsverfahren findet nur elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober, 24.00 Uhr. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 6845-2155 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung
Damit die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig ausbezahlt werden können, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben.
Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen ab sofort und noch bis zum 31. Oktober den Zuschuss nur elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen. Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft erhalten haben. Die Beihilfe beträgt unter Berücksichtigung der Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15000 Euro. Das Antragsverfahren findet nur elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober, 24.00 Uhr. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 6845-2155 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung