ABER: Neues Konzeptpapier beachten!
Das Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart hat in Abstimmung mit dem Sozialministerium bekannt gegeben, dass durch Änderung der Corona-Einreise-Verordnung des Landes die Pflicht zur Einreise-Quarantäne in den ersten 14 Tagen nach der Einreise auch für Saisonarbeitskräfte NICHT mehr gilt.
Nur Personen, die aus Ländern mit hohen Neuinfizierten-Zahlen kommen, müssen noch in Quarantäne. Solche Staaten sind in der ganzen EU nicht mehr vorhanden.
Daher brauchen auch EU-Saisonarbeitskräfte, die ab 15.6. außerdem über den Landweg einreisen dürfen, nicht mehr in eine strikte Ankunftsquarantäne, bei der sie den Betrieb (z.B.: zum Einkaufen) nicht verlassen durften.
Aber: die landwirtschaftlichen Arbeitgeber sind weiterhin zu Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb angehalten. Siehe auch Neuregelung für Saisonarbeitskräfte – Landeinreise ab 16.6. möglich! Auflagen beachten!.
In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden: Es gilt generell der Grundsatz: „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
Die Einteilung in feste Teams von Anfang an hilft, das Infektionsrisiko und damit das Risiko eines Stillstands des Betriebs im Infektionsfall zu minimieren.
Downloads:
CoronaVO_Einreise
Schreiben_Verbaende_Quarantänekontrolle
ABER: Neues Konzeptpapier beachten!
Das Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart hat in Abstimmung mit dem Sozialministerium bekannt gegeben, dass durch Änderung der Corona-Einreise-Verordnung des Landes die Pflicht zur Einreise-Quarantäne in den ersten 14 Tagen nach der Einreise auch für Saisonarbeitskräfte NICHT mehr gilt.
Nur Personen, die aus Ländern mit hohen Neuinfizierten-Zahlen kommen, müssen noch in Quarantäne. Solche Staaten sind in der ganzen EU nicht mehr vorhanden.
Daher brauchen auch EU-Saisonarbeitskräfte, die ab 15.6. außerdem über den Landweg einreisen dürfen, nicht mehr in eine strikte Ankunftsquarantäne, bei der sie den Betrieb (z.B.: zum Einkaufen) nicht verlassen durften.
Aber: die landwirtschaftlichen Arbeitgeber sind weiterhin zu Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb angehalten. Siehe auch Neuregelung für Saisonarbeitskräfte – Landeinreise ab 16.6. möglich! Auflagen beachten!.
In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden: Es gilt generell der Grundsatz: „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
Die Einteilung in feste Teams von Anfang an hilft, das Infektionsrisiko und damit das Risiko eines Stillstands des Betriebs im Infektionsfall zu minimieren.
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