Geteilter Meinung ist man in der Agrarbranche über den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Man kann nicht recht sagen, ob man damit nun zufrieden sein soll oder nicht. Der Deutsche Bauernverband ist jedenfalls enttäuscht. Die Erwartungen waren groß – schließlich war ein „Politikwechsel“ angekündigt worden. Der ist aber nicht gekommen. Vermutlich hatten sich auch die Koalitionäre mehr Lob aus der Bauernschaft erhofft. Immerhin ist man einigen ihrer zentralen Forderungen nachgekommen: Die Agrardiesel-Rückvergütung wird wieder eingeführt, die Stoffstrombilanz abgeschafft, der Wolf rückt ins Visier – sprich ins Jagdrecht – und für neue Tierwohlställe gilt Bestandsschutz.
Das ist keine abschließende Aufzählung der Forderungen, die es in den Koalitionsvertrag geschafft haben – aber sie kann sich durchaus sehen lassen. Wirklich zufrieden zeigen sich dennoch nur Vertreter der Veredelungsbranche sowie der Forstverbände. Vermutlich, weil sie sich nicht allzu sehr von anderen Knackpunkten – allen voran dem Mindestlohn – getroffen fühlen. Diese trüben eher die Stimmung von branchenübergreifenden Verbänden. Man kann als DBV nicht den Agrardiesel gegen 15 Euro Mindestlohn eintauschen. Man könnte sagen: gewonnen und zugleich verloren.
Auffällig ist, dass der Abschnitt „Nutztierhaltung und Tierschutz“ im Koalitionsvertrag im Vergleich zu anderen Bereichen sehr umfangreich und konkret ausfällt. Zum Vergleich: Der Absatz zum Pflanzenschutz umfasst gerade einmal fünf Zeilen und kommt nicht weit über eine vage Absichtserklärung zur Verbesserung der Zulassungssituation hinaus. Die Neuen Züchtungstechnologien haben es nicht einmal in den Agrarteil geschafft – weil man sich auf eine grundlegende Position einigen konnte. Dagegen stehen rund zwanzig Zeilen zur Nutztierhaltung – mit mehreren konkreten Zusagen. Daraus kann man schließen, dass dort, wo grundlegender Konsens vorhanden ist, die künftigen Regierungsparteien durchaus in der Lage sind, einen Richtungswechsel voranzutreiben. Das ist ein gutes Zeichen. Für einen guten Start ist es manchmal auch notwendig, die Streitpunkte auszuklammern und stattdessen auf Gemeinsamkeiten aufzubauen.
Zudem hat man sich in den schwierigen Kapiteln zumindest nichts verbaut – auch nicht beim Mindestlohn. Laut Koalitionsvertrag kann dieser zwar auf 15 Euro steigen, muss es aber nicht.
Unter dem Strich sollte das Fazit des Berufsstands also besser ausfallen. Die Nachteile, die er sieht – darunter auch das ominöse Naturflächenbedarfsgesetz – sind im Koalitionsvertrag deutlich weniger konkret formuliert als die Zugeständnisse an die Landwirtschaft. Auch wenn dieser Koalitionsvertrag noch kein Politikwechsel ist, könnte die neue Bundesregierung einen solchen durchaus schaffen.
Padraig Elsner
Geteilter Meinung ist man in der Agrarbranche über den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Man kann nicht recht sagen, ob man damit nun zufrieden sein soll oder nicht. Der Deutsche Bauernverband ist jedenfalls enttäuscht. Die Erwartungen waren groß – schließlich war ein „Politikwechsel“ angekündigt worden. Der ist aber nicht gekommen. Vermutlich hatten sich auch die Koalitionäre mehr Lob aus der Bauernschaft erhofft. Immerhin ist man einigen ihrer zentralen Forderungen nachgekommen: Die Agrardiesel-Rückvergütung wird wieder eingeführt, die Stoffstrombilanz abgeschafft, der Wolf rückt ins Visier – sprich ins Jagdrecht – und für neue Tierwohlställe gilt Bestandsschutz.
Das ist keine abschließende Aufzählung der Forderungen, die es in den Koalitionsvertrag geschafft haben – aber sie kann sich durchaus sehen lassen. Wirklich zufrieden zeigen sich dennoch nur Vertreter der Veredelungsbranche sowie der Forstverbände. Vermutlich, weil sie sich nicht allzu sehr von anderen Knackpunkten – allen voran dem Mindestlohn – getroffen fühlen. Diese trüben eher die Stimmung von branchenübergreifenden Verbänden. Man kann als DBV nicht den Agrardiesel gegen 15 Euro Mindestlohn eintauschen. Man könnte sagen: gewonnen und zugleich verloren.
Auffällig ist, dass der Abschnitt „Nutztierhaltung und Tierschutz“ im Koalitionsvertrag im Vergleich zu anderen Bereichen sehr umfangreich und konkret ausfällt. Zum Vergleich: Der Absatz zum Pflanzenschutz umfasst gerade einmal fünf Zeilen und kommt nicht weit über eine vage Absichtserklärung zur Verbesserung der Zulassungssituation hinaus. Die Neuen Züchtungstechnologien haben es nicht einmal in den Agrarteil geschafft – weil man sich auf eine grundlegende Position einigen konnte. Dagegen stehen rund zwanzig Zeilen zur Nutztierhaltung – mit mehreren konkreten Zusagen. Daraus kann man schließen, dass dort, wo grundlegender Konsens vorhanden ist, die künftigen Regierungsparteien durchaus in der Lage sind, einen Richtungswechsel voranzutreiben. Das ist ein gutes Zeichen. Für einen guten Start ist es manchmal auch notwendig, die Streitpunkte auszuklammern und stattdessen auf Gemeinsamkeiten aufzubauen.
Zudem hat man sich in den schwierigen Kapiteln zumindest nichts verbaut – auch nicht beim Mindestlohn. Laut Koalitionsvertrag kann dieser zwar auf 15 Euro steigen, muss es aber nicht.
Unter dem Strich sollte das Fazit des Berufsstands also besser ausfallen. Die Nachteile, die er sieht – darunter auch das ominöse Naturflächenbedarfsgesetz – sind im Koalitionsvertrag deutlich weniger konkret formuliert als die Zugeständnisse an die Landwirtschaft. Auch wenn dieser Koalitionsvertrag noch kein Politikwechsel ist, könnte die neue Bundesregierung einen solchen durchaus schaffen.
Padraig Elsner