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Jetzt gilt die 102-Tage-Regelung statt der 115-Tage-Regelung

Die Zeitgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird 2021 von 70 auf 102 Arbeitstage angehoben, um auch in Coronazeiten die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln zu sichern. Das beschloss das Bundeskabinett.

Zugleich hat die Knappschaft verkündet, dass sie an die Betriebe automatisch rückmeldet, ob bereits eine Vorbeschäftigung einer Arbeitskraft bei einem anderem Arbeitgeber vorliegt. Diese Regelung ist im Sinne der Rechtsicherheit zu begrüßen und erleichtert den Betrieben die Prüfung der Zeitgrenze. Außerdem soll eine Meldepflicht eingeführt werden, über die Absicherung der Arbeiter im Krankheitsfall. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist aber ohnehin schon selbstverständlich. Es ist vollkommen üblich und preisgünstig machbar, dass für alle versicherungsfrei beschäftigten ausländischen Saisonkräfte vom Betrieb eine private Erntehelfer-Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Ausländische Erntehelfer bis zu 102 Tage sozialversicherungsfrei | agrarheute.com