Recht & Soziales Pflanzenbau

Jetzt die Forstreform in Ruhe verträglich gestalten

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Kartellstreit zur Holzvermarktung sieht der BLHV das Land Baden-Württemberg in einer günstigen Ausgangsposition, die Forstreform jetzt ohne Zeitdruck und vor allem für den Privatwald verträglich zu gestalten.

Der BLHV begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Juni zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg. Das Bundeskartellamt habe bei der Aufhebung der Verpflichtungszusage rechtswidrig gehandelt, so der eindeutige Tenor des Urteils.  Die vom Bundeskartellamt willkürlich gewählte Grenze von 100 Hektar bei der gemeinsamen Holzvermarktung sei vom Tisch. Bei einer Ausgliederung des Staatswaldes in eine Anstalt öffentlichen Rechts muss der gesamte Rest einschließlich Holzverkauf in einem Baden-Württemberg-Modell beim Landratsamt als unterer Forstbehörde verbleiben, so der BLHV. Die unteren Forstbehörden sollten nach diesem positiven Urteil die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst weiterhin für den Privatwald jeglicher Größenordnung anbieten.

Qualifiziertes Personal vorhalten 

Das Land müsse aber auch finanziell Sorge dafür tragen, dass die Kreise  in der erforderlichen Zahl qualifiziertes Forstpersonal für Beratung und Betreuung des Privatwaldes vorhielten. Entscheidend sei jetzt, dass der Privatwald, der bislang nicht im Fokus der verschiedenen Gremien zur Forstreform in Stuttgart stand, bei der Weiterentwicklung der Reform künftig eine zentrale Rolle spiele. Der BLHV fordert weiterhin einen finanziellen Gemeinwohlausgleich für den Privatwald wegen der  zunehmenden Erschwernisse bei der Bewirtschaftung als Folge des exzessiv gebrauchten freien Betretungsrechts.

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