„Klein, aber förderfähig“ hieß der Titel einer Online-Veranstaltung, in der es um Investitionszuschüsse über das Programm „Investitionsförderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“ (IKLB) ging.
Die rege Beteiligung mit über 60 Teilnehmern verdeutlichte das Interesse an den Fördermöglichkeiten für kleine Betriebe, freuten sich die beiden Referenten, Patrik Heizmann vom BLHV und Maximilian Hildenbrand von AgriConcept. Neben dem IKLB wurde auch das umfangreichere Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) vorgestellt.
Betriebe stehen heutzutage bei Investitionen vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere, wenn es um Stallbauten geht. Hohe Investitionskosten, komplexe Vorschriften und Finanzierungsfragen machen es oft schwer, Bauvorhaben umzusetzen. Doch durch Förderprogramme wie das AFP und das IKLB können Landwirte von attraktiven Zuschüssen profitieren. AgriConcept unterstützt als Partner des BLHV Landwirte dabei, diese Programme optimal zu nutzen.
Das AFP ist das zentrale Instrument zur Investitionsförderung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und nachhaltige Strukturen zu fördern.
Die Fördersätze variieren: •20 % Basiszuschuss für Produktionsgebäude; •30 % bei Rinderhaltung; •40 % für andere Tierarten; •25 % für Diversifizierungsmaßnahmen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, eine Vorwegbuchführung über mindestens zwei Jahre.
Förderfähige Maßnahmen im AFP sind beispielsweise: • Bauliche Maßnahmen inklusive Erschließung, z. B. Ställe, Gülle- und Festmistlager, Fahrsilos; • Klimatisierte Lagerhallen und Sortierhallen bzw. Kommissionierhallen; • Foliendächer und Hagelschutznetze bei Dauerkulturen, Beregnungsanlagen; Gewerbliche Tätigkeiten im Rahmen der Diversifizierung (Hofcafés, Ferienwohnungen, Pensionspferdehaltung, Hofläden etc.).
Nicht förderfähig sind Maschinen- und Bergehallen.
Das IKLB richtet sich an kleinere Betriebe mit einem Standardoutput von unter 120 000 Euro. Die Anforderungen für dieses Programm sind im Vergleich zum AFP deutlich niedriger, während die Fördersätze identisch sind. Eine Ausnahme bildet der Fördersatz beim Umstieg von der Anbindehaltung zum Laufstall, der – ganz aktuell – auf 50 % erhöht wird.
Damit eignet sich das IKLB besonders für Nebenerwerbsbetriebe. Es ist jedoch zu beachten, dass die förderfähigen Investitionssummen beim IKLB deutlich niedriger sind als beim AFP. So können im IKLB maximal 200 000 Euro gefördert werden, bei der Umstellung aus der Anbindehaltung heraus sogar bis zu 500 000 Euro.
Die Einstufung eines Betriebs als „klein“ erfolgt anhand des Standardoutputs, der nach festgelegten Werten berechnet wird. Dabei wird bei Kulturen die Fläche in Hektar mit einem spezifischen Wert multipliziert, bei Tieren zählt deren Anzahl.
Schauen wir uns ein Praxisbeispiel an: Ein Betrieb plant den Anbau eines Stallgebäudes mit einer Gesamtinvestition von 214 200 Euro brutto. Der Ausgangs-Standardoutput beträgt 52 000 Euro. Die Betriebsleiterin hat keine landwirtschaftliche Ausbildung, führt den Betrieb jedoch seit mehreren Jahren im Nebenerwerb. Wegen der niedrigeren Anforderungen kann sie dennoch über das IKLB gefördert werden. Bei Vorsteuerabzug ergibt sich eine Nettoinvestition von 180 000 Euro, von der bei einem Fördersatz von 30 % (bei Rinderhaltung) ein Zuschuss von 54 000 Euro gewährt wird.
Und ein weiteres Praxisbeispiel, das sich auf einen Betrieb bezieht, der von Anbindehaltung auf Laufstall umstellen will: Die Investitionskosten betragen netto 600 000 Euro. Gefördert werden können hiervon über das IKLB 500 000 Euro, was bei einem Fördersatz von 50 % einer Fördersumme von 250 000 Euro entspricht.
Maximilian Hildenbrand
AgriConcept
Das Beratungsunternehmen AgriConcept ist spezialisiert auf betriebswirtschaftliche Beratung, Investitionsförderung und nachhaltige Entwicklung und bietet als enger Partner des BLHV maßgeschneiderte Lösungen für Landwirte,um sie bei Planung, Finanzierung und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Weitere Informationen finden sich auf www.agriconcept.de.
„Klein, aber förderfähig“ hieß der Titel einer Online-Veranstaltung, in der es um Investitionszuschüsse über das Programm „Investitionsförderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe“ (IKLB) ging.
Die rege Beteiligung mit über 60 Teilnehmern verdeutlichte das Interesse an den Fördermöglichkeiten für kleine Betriebe, freuten sich die beiden Referenten, Patrik Heizmann vom BLHV und Maximilian Hildenbrand von AgriConcept. Neben dem IKLB wurde auch das umfangreichere Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) vorgestellt.
Betriebe stehen heutzutage bei Investitionen vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere, wenn es um Stallbauten geht. Hohe Investitionskosten, komplexe Vorschriften und Finanzierungsfragen machen es oft schwer, Bauvorhaben umzusetzen. Doch durch Förderprogramme wie das AFP und das IKLB können Landwirte von attraktiven Zuschüssen profitieren. AgriConcept unterstützt als Partner des BLHV Landwirte dabei, diese Programme optimal zu nutzen.
Das AFP ist das zentrale Instrument zur Investitionsförderung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und nachhaltige Strukturen zu fördern.
Die Fördersätze variieren:
•20 % Basiszuschuss für Produktionsgebäude;
•30 % bei Rinderhaltung;
•40 % für andere Tierarten;
•25 % für Diversifizierungsmaßnahmen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, eine Vorwegbuchführung über mindestens zwei Jahre.
Förderfähige Maßnahmen im AFP sind beispielsweise:
• Bauliche Maßnahmen inklusive Erschließung, z. B. Ställe, Gülle- und Festmistlager, Fahrsilos;
• Klimatisierte Lagerhallen und Sortierhallen bzw. Kommissionierhallen;
• Foliendächer und Hagelschutznetze bei Dauerkulturen, Beregnungsanlagen;
Gewerbliche Tätigkeiten im Rahmen der Diversifizierung (Hofcafés, Ferienwohnungen,
Pensionspferdehaltung, Hofläden etc.).
Nicht förderfähig sind Maschinen- und Bergehallen.
Das IKLB richtet sich an kleinere Betriebe mit einem Standardoutput von unter 120 000 Euro. Die Anforderungen für dieses Programm sind im Vergleich zum AFP deutlich niedriger, während die Fördersätze identisch sind. Eine Ausnahme bildet der Fördersatz beim Umstieg von der Anbindehaltung zum Laufstall, der – ganz aktuell – auf 50 % erhöht wird.
Damit eignet sich das IKLB besonders für Nebenerwerbsbetriebe. Es ist jedoch zu beachten, dass die förderfähigen Investitionssummen beim IKLB deutlich niedriger sind als beim AFP. So können im IKLB maximal 200 000 Euro gefördert werden, bei der Umstellung aus der Anbindehaltung heraus sogar bis zu 500 000 Euro.
Die Einstufung eines Betriebs als „klein“ erfolgt anhand des Standardoutputs, der nach festgelegten Werten berechnet wird. Dabei wird bei Kulturen die Fläche in Hektar mit einem spezifischen Wert multipliziert, bei Tieren zählt deren Anzahl.
Schauen wir uns ein Praxisbeispiel an: Ein Betrieb plant den Anbau eines Stallgebäudes mit einer Gesamtinvestition von 214 200 Euro brutto. Der Ausgangs-Standardoutput beträgt 52 000 Euro. Die Betriebsleiterin hat keine landwirtschaftliche Ausbildung, führt den Betrieb jedoch seit mehreren Jahren im Nebenerwerb. Wegen der niedrigeren Anforderungen kann sie dennoch über das IKLB gefördert werden. Bei Vorsteuerabzug ergibt sich eine Nettoinvestition von 180 000 Euro, von der bei einem Fördersatz von 30 % (bei Rinderhaltung) ein Zuschuss von 54 000 Euro gewährt wird.
Und ein weiteres Praxisbeispiel, das sich auf einen Betrieb bezieht, der von Anbindehaltung auf Laufstall umstellen will: Die Investitionskosten betragen netto 600 000 Euro. Gefördert werden können hiervon über das IKLB 500 000 Euro, was bei einem Fördersatz von 50 % einer Fördersumme von 250 000 Euro entspricht.
Maximilian Hildenbrand
AgriConcept
Das Beratungsunternehmen AgriConcept ist spezialisiert auf betriebswirtschaftliche
Beratung, Investitionsförderung und nachhaltige Entwicklung und bietet als enger Partner
des BLHV maßgeschneiderte Lösungen für Landwirte,um sie bei Planung, Finanzierung und Umsetzung
ihrer Projekte zu unterstützen. Weitere Informationen finden sich auf www.agriconcept.de.