Das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) ist verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag stimmte die Koalitionsmehrheit für die Gesetzesnovelle.
In dem überarbeiteten Entwurf ist auch Holz als erneuerbare Energiequelle aufgeführt. Das begrüßten neben Bauernverbänden und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auch die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer“ sowie die Bioenergieverbände.
Erleichterung bei der „grünen“ Branche
„Wir danken ausdrücklich allen Koalitionsparteien, dass sie unsere Argumente pro Holzenergie berücksichtigt haben“, sagte AGDW-Präsident Professor Andreas Bitter nach dem Beschluss in Berlin. Für den DRV ist nun wichtig, dass die Ampelregierung umgehend alle administrativen und förderrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit ein Umstellen auf energiefreundliche Heizsysteme ab dem 1. Januar 2024 gelingen kann. Dabei müssen laut DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers auch die klein- und mittelständischen genossenschaftlichen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausreichend berücksichtigt werden. „Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten noch zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben“, stellte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, fest. Damit könne auch die Bioenergie künftig weiter dazu beitragen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden.
Umweltverbände enttäuscht
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betonte, dass nun endlich „Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Branche und Handwerk“ geschaffen worden sei. In diesem Kontext müsse jedoch nun eine ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch folgen. Die aktuell in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgesehenen Fördersätze sind aus Sicht des BEE weiter anzuheben. Ähnlich sieht das auch das HBB. Kritik am Gesetz kam hingegen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen“, fasste NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger diese zusammen. Für ihn bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt“, beklagte die Geschäftsführerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Antje von Broock.
Am 11.12. um 19:30 veranstaltet der BLHV ein Webinar zum Thema „Effizient heizen mit Holz“, am besten jetzt schon vormerken!
AgE/np
Das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) ist verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag stimmte die Koalitionsmehrheit für die Gesetzesnovelle.
In dem überarbeiteten Entwurf ist auch Holz als erneuerbare Energiequelle aufgeführt. Das begrüßten neben Bauernverbänden und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auch die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer“ sowie die Bioenergieverbände.
Erleichterung bei der „grünen“ Branche
„Wir danken ausdrücklich allen Koalitionsparteien, dass sie unsere Argumente pro Holzenergie berücksichtigt haben“, sagte AGDW-Präsident Professor Andreas Bitter nach dem Beschluss in Berlin. Für den DRV ist nun wichtig, dass die Ampelregierung umgehend alle administrativen und förderrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit ein Umstellen auf energiefreundliche Heizsysteme ab dem 1. Januar 2024 gelingen kann. Dabei müssen laut DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers auch die klein- und mittelständischen genossenschaftlichen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausreichend berücksichtigt werden. „Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten noch zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben“, stellte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, fest. Damit könne auch die Bioenergie künftig weiter dazu beitragen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden.
Umweltverbände enttäuscht
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betonte, dass nun endlich „Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Branche und Handwerk“ geschaffen worden sei. In diesem Kontext müsse jedoch nun eine ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch folgen. Die aktuell in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgesehenen Fördersätze sind aus Sicht des BEE weiter anzuheben. Ähnlich sieht das auch das HBB. Kritik am Gesetz kam hingegen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen“, fasste NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger diese zusammen. Für ihn bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt“, beklagte die Geschäftsführerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Antje von Broock.
Am 11.12. um 19:30 veranstaltet der BLHV ein Webinar zum Thema „Effizient heizen mit Holz“, am besten jetzt schon vormerken!
AgE/np