Die Übergabe eines Nebenerwerbsbetriebes bringt einige Besonderheiten mit sich. In einem Webinar des BLHV wurde deutlich: Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und sich professionell beraten zu lassen.
Da der Übernehmer in der Regel sein Haupteinkommen außerhalb des Betriebes erwirtschaftet, scheint in vielen Nebenerwerbsbetrieben das Thema Übergabe nicht so dringlich. Falls der Betrieb weitergeführt wird, sollten sich dennoch alle Beteiligten frühzeitig zusammensetzen und offen miteinander reden, rät die Müllheimer BLHV-Bezirksgeschäftsführerin Verginiya Kaerger. Sie hat bereits zahlreiche Hofübergaben begleitet. Gemeinsam mit Stefan Schrempp, BLHV-Bezirksgeschäftsführer in Achern, führte sie durch das Webinar „Hofübergabe im Nebenerwerb“. Viele Übergeber würden das Thema viel zu lange vor sich herschieben, berichtete sie. „Schicken Sie Ihre Eltern gerne zu uns, wir werden sie überzeugen.“
Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was genau übergeben und was übernommen wird, empfiehlt Stefan Schrempp allen BLHV-Mitgliedern ein Erstgespräch bei der zuständigen Geschäftsstelle. Hier sieht man sich gemeinsam die Grundbuchauszüge genauer an. Welche Grundstücke gibt es? Wie groß sind sie? Bestehen Rechte, zum Beispiel für Überfahrten? Sind Leibgedinge eingetragen? Gibt es noch Grundschulden? Wer ist als Eigentümer eingetragen? Hier komme es oft zu Überraschungen.
Im Falle von Erbengemeinschaften muss man vor der Übergabe meist nochmal einen Zwischenschritt einbauen. Außerdem schaut man auf die letzte Steuererklärung und klärt ab, ob noch weitere Einnahmen erzielt werden. Gehören die Ferienwohnung und die Photovoltaikanlage zum Betrieb oder sind sie Privatvermögen? Kommt es zu Betriebsentnahmen, sollte der Steuerberater konsultiert werden. Wichtig sei, dass von Anfang an offen miteinander gesprochen wird – auch über Wünsche und Befindlichkeiten.
Bei einer Übernahme im Nebenerwerb handelt es sich in der Regel um eine Schenkung. Hat der oder die Übernehmende Vorleistungen erbracht, z.B. das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut, dann muss dies im Übergabevertrag festgehalten und dieser Wert von der Schenkung abgezogen werden. Weichende Erben sehen häufig nur das schöne Haus, ohne zu bedenken, dass vom Übernehmer hier bereits Leistungen erbracht wurden, weiß Verginiya Kaerger.
Zudem ist es möglich, einen Betrieb unter mehreren Personen zu teilen. Allerdings muss jede der so entstandenen kleineren Einheiten über mindestens 30 Ar Fläche verfügen, da es sonst kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr ist. Zusammenhängende Flächen dürfen dabei nicht geteilt und dann verschenkt werden. Die Untere Landwirtschaftsbehörde würde dies nicht genehmigen.
Anders als im Vollerwerb ist im Nebenerwerb eine Leibrente auch nicht selbstverständlich, denn das gibt der Betrieb meist nicht her. Dennoch muss besprochen und vertraglich fixiert werden, ob zur Gewährung des Wohnrechts auch die Übernahme der Nebenkosten gehört. Allein wegen der steuerlichen Absetzbarkeit eine Leibrente zu vereinbaren, davon raten sowohl Schrempp als auch Kaerger ab. Was, wenn man mit den Eltern Ärger hat? Was, wenn sie ins Pflegeheim müssen? Dann wird dieses Geld eingefordert werden.
Häufig gehen weichende Erben von falschen Annahmen aus. Zur Bewertung des Betriebes wird nämlich nicht der Verkehrswert, sondern der Ertragswert herangezogen. Pflichtansprüche bestehen zudem erst, wenn der Übergeber stirbt. Und falls der Übergebende zehn Jahre nach Hofübergabe noch lebt, bestehen gar keine Pflichtansprüche mehr. Deshalb gilt es, einen Betrag zu finden, den der Übernehmer leisten kann und mit dem die weichenden Erben zufrieden sind.
Verginiya Kaerger verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Erwartungen regional recht unterschiedlich seien. Während im Schwarzwald bisweilen gar keine Ansprüche gestellt würden, sähen in der traditionellen Realteilungsregion der Rheinebene viele weichende Erben häufig nur den Verkehrswert. Um eine alle zufriedenstellende Lösung zu finden, empfiehlt es sich, im Übergabevertrag eine Spekulationsklausel über 10 bis 15 Jahre vorzusehen. Zudem kann man Geschwistern auch ein Vorkaufsrecht einräumen, das man aber wie jedes Vorkaufsrecht ins Grundbuch eintragen lassen sollte.
Das Kernstück des Übergabevertrages ist für die Übergebenden das Leibgeding, in der Regel das lebenslange Wohnrecht in der zuletzt genutzten Wohnung. Da Leibrenten im Nebenerwerb eher unüblich sind, der Lebensabend aber dennoch gesichert sein muss, sollten die Rentenansprüche geprüft werden. Was ist aus der gesetzlichen Rente und was aus landwirtschaftlichen Alterskasse zu erwarten? Wann fließt wie viel Geld?
Es gilt mit den Übernehmenden abzuklären, was durch die Übergabe an Einkommen, aber auch was an Kosten wegfällt. Falls den Übergebern dann noch Geld fehlt, muss dies angesprochen werden. Zudem kann wie bei jeder Schenkung für die Übergeber eine Rückforderungsklausel eingetragen werden. Ganz wichtig ist aber, dass man rechtzeitig anfängt, sich Gedanken zur Übergabe zu machen – nicht erst mit 70, sondern bereits im Alter von 50 Jahren.
Während des Webinars wurden im Chat viele Fragen gestellt. Ob man bei einer außerfamiliären Hofübergabe eine Erwachsenenadoption empfehlen könne, wollte jemand wissen. Hier rieten beide Referenten ganz klar ab. Gegenseitige Sympathie reiche nicht aus, es müsse schon eine familienähnliche Bindung bestehen, erklärte Stefan Schrempp. Dies werde im Zweifel auch überprüft. Zu den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern würden dann noch die der Übergebenden kommen. Die rechtlichen Hürden seien hier sehr hoch. Besser wäre es, einen vernünftigen Vertrag auszuhandeln, um so die Schenkungssteuerlast zu reduzieren.
Ob man die Übergabe auch im Testament regeln könne, fragten einige. Ein Betrieb und eine Erbengemeinschaft passen nicht zusammen, stellte Verginiya Kaerger klar. Eine geregelte Übergabe zu Lebzeiten sei die Garantie, dass sich die Familie später nicht vor Gericht treffen müsse.
Alle, bei denen in den nächsten Jahren eine Hofübergabe ansteht, können sich auf dem jährlich stattfindenden zweitägigen Hofübergabeseminar im Bildungshaus Kloster St. Ulrich eingehender informieren.
Eine Hofübergabe im Nebenerwerb nimmt ein bis zwei Jahre in Anspruch. Bei den Werten handelt es sich um Durchschnittswerte, die je nach Betrieb, Familie und Komplexität abweichen können!
Die Übergabe eines Nebenerwerbsbetriebes bringt einige Besonderheiten mit sich. In einem Webinar des BLHV wurde deutlich: Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und sich professionell beraten zu lassen.
Da der Übernehmer in der Regel sein Haupteinkommen außerhalb des Betriebes erwirtschaftet, scheint in vielen Nebenerwerbsbetrieben das Thema Übergabe nicht so dringlich. Falls der Betrieb weitergeführt wird, sollten sich dennoch alle Beteiligten frühzeitig zusammensetzen und offen miteinander reden, rät die Müllheimer BLHV-Bezirksgeschäftsführerin Verginiya Kaerger. Sie hat bereits zahlreiche Hofübergaben begleitet. Gemeinsam mit Stefan Schrempp, BLHV-Bezirksgeschäftsführer in Achern, führte sie durch das Webinar „Hofübergabe im Nebenerwerb“. Viele Übergeber würden das Thema viel zu lange vor sich herschieben, berichtete sie. „Schicken Sie Ihre Eltern gerne zu uns, wir werden sie überzeugen.“
Um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was genau übergeben und was übernommen wird, empfiehlt Stefan Schrempp allen BLHV-Mitgliedern ein Erstgespräch bei der zuständigen Geschäftsstelle. Hier sieht man sich gemeinsam die Grundbuchauszüge genauer an. Welche Grundstücke gibt es? Wie groß sind sie? Bestehen Rechte, zum Beispiel für Überfahrten? Sind Leibgedinge eingetragen? Gibt es noch Grundschulden? Wer ist als Eigentümer eingetragen? Hier komme es oft zu Überraschungen.
Im Falle von Erbengemeinschaften muss man vor der Übergabe meist nochmal einen Zwischenschritt einbauen. Außerdem schaut man auf die letzte Steuererklärung und klärt ab, ob noch weitere Einnahmen erzielt werden. Gehören die Ferienwohnung und die Photovoltaikanlage zum Betrieb oder sind sie Privatvermögen? Kommt es zu Betriebsentnahmen, sollte der Steuerberater konsultiert werden. Wichtig sei, dass von Anfang an offen miteinander gesprochen wird – auch über Wünsche und Befindlichkeiten.
Bei einer Übernahme im Nebenerwerb handelt es sich in der Regel um eine Schenkung. Hat der oder die Übernehmende Vorleistungen erbracht, z.B. das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut, dann muss dies im Übergabevertrag festgehalten und dieser Wert von der Schenkung abgezogen werden. Weichende Erben sehen häufig nur das schöne Haus, ohne zu bedenken, dass vom Übernehmer hier bereits Leistungen erbracht wurden, weiß Verginiya Kaerger.
Zudem ist es möglich, einen Betrieb unter mehreren Personen zu teilen. Allerdings muss jede der so entstandenen kleineren Einheiten über mindestens 30 Ar Fläche verfügen, da es sonst kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr ist. Zusammenhängende Flächen dürfen dabei nicht geteilt und dann verschenkt werden. Die Untere Landwirtschaftsbehörde würde dies nicht genehmigen.
Anders als im Vollerwerb ist im Nebenerwerb eine Leibrente auch nicht selbstverständlich, denn das gibt der Betrieb meist nicht her. Dennoch muss besprochen und vertraglich fixiert werden, ob zur Gewährung des Wohnrechts auch die Übernahme der Nebenkosten gehört. Allein wegen der steuerlichen Absetzbarkeit eine Leibrente zu vereinbaren, davon raten sowohl Schrempp als auch Kaerger ab. Was, wenn man mit den Eltern Ärger hat? Was, wenn sie ins Pflegeheim müssen? Dann wird dieses Geld eingefordert werden.
Häufig gehen weichende Erben von falschen Annahmen aus. Zur Bewertung des Betriebes wird nämlich nicht der Verkehrswert, sondern der Ertragswert herangezogen. Pflichtansprüche bestehen zudem erst, wenn der Übergeber stirbt. Und falls der Übergebende zehn Jahre nach Hofübergabe noch lebt, bestehen gar keine Pflichtansprüche mehr. Deshalb gilt es, einen Betrag zu finden, den der Übernehmer leisten kann und mit dem die weichenden Erben zufrieden sind.
Verginiya Kaerger verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Erwartungen regional recht unterschiedlich seien. Während im Schwarzwald bisweilen gar keine Ansprüche gestellt würden, sähen in der traditionellen Realteilungsregion der Rheinebene viele weichende Erben häufig nur den Verkehrswert. Um eine alle zufriedenstellende Lösung zu finden, empfiehlt es sich, im Übergabevertrag eine Spekulationsklausel über 10 bis 15 Jahre vorzusehen. Zudem kann man Geschwistern auch ein Vorkaufsrecht einräumen, das man aber wie jedes Vorkaufsrecht ins Grundbuch eintragen lassen sollte.
Das Kernstück des Übergabevertrages ist für die Übergebenden das Leibgeding, in der Regel das lebenslange Wohnrecht in der zuletzt genutzten Wohnung. Da Leibrenten im Nebenerwerb eher unüblich sind, der Lebensabend aber dennoch gesichert sein muss, sollten die Rentenansprüche geprüft werden. Was ist aus der gesetzlichen Rente und was aus landwirtschaftlichen Alterskasse zu erwarten? Wann fließt wie viel Geld?
Es gilt mit den Übernehmenden abzuklären, was durch die Übergabe an Einkommen, aber auch was an Kosten wegfällt. Falls den Übergebern dann noch Geld fehlt, muss dies angesprochen werden. Zudem kann wie bei jeder Schenkung für die Übergeber eine Rückforderungsklausel eingetragen werden. Ganz wichtig ist aber, dass man rechtzeitig anfängt, sich Gedanken zur Übergabe zu machen – nicht erst mit 70, sondern bereits im Alter von 50 Jahren.
Während des Webinars wurden im Chat viele Fragen gestellt. Ob man bei einer außerfamiliären Hofübergabe eine Erwachsenenadoption empfehlen könne, wollte jemand wissen. Hier rieten beide Referenten ganz klar ab. Gegenseitige Sympathie reiche nicht aus, es müsse schon eine familienähnliche Bindung bestehen, erklärte Stefan Schrempp. Dies werde im Zweifel auch überprüft. Zu den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern würden dann noch die der Übergebenden kommen. Die rechtlichen Hürden seien hier sehr hoch. Besser wäre es, einen vernünftigen Vertrag auszuhandeln, um so die Schenkungssteuerlast zu reduzieren.
Ob man die Übergabe auch im Testament regeln könne, fragten einige. Ein Betrieb und eine Erbengemeinschaft passen nicht zusammen, stellte Verginiya Kaerger klar. Eine geregelte Übergabe zu Lebzeiten sei die Garantie, dass sich die Familie später nicht vor Gericht treffen müsse.
Alle, bei denen in den nächsten Jahren eine Hofübergabe ansteht, können sich auf dem jährlich stattfindenden zweitägigen Hofübergabeseminar im Bildungshaus Kloster St. Ulrich eingehender informieren.
Eine Hofübergabe im Nebenerwerb nimmt ein bis zwei Jahre in Anspruch. Bei den Werten handelt es sich um Durchschnittswerte, die je nach Betrieb, Familie und Komplexität abweichen können!
Birgit Schüler