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Höhenlandwirtschaft lebendig erhalten

Der Beirat der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) hat sich bei einer Online-Sitzung am 12. Mai über agrarpolitische Entwicklungen beraten: so über Veränderungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) und bei der FAKT-Förderung.

Die neue GAP wird erst ab 2023 eingeführt. Das Budget soll auch ab 2023 in etwa stabil bleiben, eine gute Nachricht, die Abteilungsleiter Dr. Konrad  Rühl vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) dem AfH-Beirat vorgetragen hat (Bild). Aufgrund der Umverteilung von der 1. in die 2. Säule ergeben sich allerdings Veränderungen. Es wird mehr Geld für Ökoregelungen zur Verfügung gestellt; es ist eine Verbesserung der Junglandwirte-Förderung vorgesehen; die Basisprämie soll weiter abgesenkt werden; die Förderung der ersten Hektare wird verbessert und es soll, wie schon lange von der AfH gefordert, wieder gekoppelte Zahlungen zumindest für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen geben.

Neue Verpflichtungen

Fördermaßnahmen werden, wie üblich, an Bedingungen gekoppelt. Teile davon, wie das Grünlandumbruchverbot oder der Verzicht auf Pflanzenschutz am Gewässerrandstreifen, gelten in Baden-Württemberg bereits. Eine neue Verpflichtung ist zum Beispiel ein Anteil nicht produktiver Fläche, erklärte Dr. Rühl. Bei den Ökoregelungen soll es Maßnahmen geben wie eine fünf-gliedrige Fruchtfolge, Agroforst-Plantagen, extensive Dauergrünlandbewirtschaftung und den Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz bei Ackerland und Dauerkulturen. Derartige Maßnahmen gibt es bis dato in FAKT. Da es keine Doppelförderung geben darf, werden die entsprechenden Maßnahmen bei FAKT wegfallen. Um die Finanzmittel weiter im FAKT-Programm zu halten, sind neue Maßnahmen zu kreieren. Diese sollten in direktem Bezug zu politisch gewollten Themen wie Klimaschutz, Tierschutz, Tierwohl und Biodiversität stehen. Die Verbände des ländlichen Raumes, so  die AfH, können und sollen sich daher einbringen, bekräftigte Dr. Rühl.

Geld für neue Themen

„Der AfH-Vorstand hat in vorbereitenden Besprechungen bereits einige Vorschläge für neue FAKT-Maßnahmen ausgearbeitet“, erklärte Oswald Tröndle, der AfH-Vorsitzende. Derartige Maßnahmen sollten zum Zeitgeist passen und politisch erwünscht sein. Beim Klimaschutz könne die Landwirtschaft als CO2-Senke genutzt werden und im Interesse des Tierschutzes und Tierwohls sollte die Aufzucht von Kälbern aus der Milchviehhaltung in der Region gefördert werden, so Tröndle. Die Weidehaltung in Steillagen sollte erhalten und verbessert werden. Die trockenen Jahre als Vorboten der Klimaveränderung haben gezeigt, dass die Wasserversorgung und hier besonders die Tränkewasserversorgung auf der Weide schwierig geworden ist. Hier seien erhebliche Investitionen und entsprechende Förderungen notwendig, erklärte Michael Krumm, Abteilungspräsident Landwirtschaft beim Regierungspräsidium Freiburg. Die Erschließung neuer Quellen und das Verlegen von Leitungen seien notwendig, bekräftigte Eckhard Schmieder und ergänzte, dass dies auf Eigentumsflächen der Bauern unbürokratisch zulässig sein sollte. Die Milch- und Fleischproduktion auf Basis von Grünlandbewirtschaftung wird beim Thema Klimaschutz zu schlecht dargestellt. Hier seien Korrekturen erforderlich, erklärte Bernhard Kohmann. Auch sollten die Rinderhalter mit einem Beratungsmodul „Klimaneutralität“ unterstützt werden, so Kohmann. Dieser Vorschlag wäre förderfähig, er müsste dann aber auch von den Landwirten genutzt werden, so Dr. Rühl.

Dr. Martin Armbruster

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