Im Artikel „Dieser Effekt muss bei der Grundsteuerreform verhindert werden„ wurde auf das Schreiben für Ortsvereine hingewiesen, mit dem diese ihre Gemeinden über die Betroffenheit der Landwirtschaft bei der Grundsteuerreform aufklären können. In vielen Fällen ist es zudem sinnvoll, auf die Gutachterausschüsse zuzugehen.
Der BLHV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gutachterausschüsse noch nicht in allen Gemeinden ihre Arbeit abgeschlossen haben. Viele bräuchten noch mehr Zeit. Deshalb ist jetzt die Gelegenheit, dass Ortsvereine aktiv auf ihre Gutachterausschüsse zugehen und mit diesen diskutieren. Weniger geht es dabei um die rein landwirtschaftlichen Flächen. Für diese sind nicht die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer relevant, sondern die Grundsteuer wird nach den Ertragswerten berechnet.
Es drohen erhebliche Mehrbelastungen
Relevant werden die Bodenrichtwerte jedoch für landwirtschaftliche Hofstellen mit Wohnteil. Hier drohen erhebliche Mehrbelastungen. Die Gutachterausschüsse sind, so lauten teilweise Rückmeldungen aus dem Kreis der Mitglieder an den BLHV, nicht immer nur mit Sachargumenten unterwegs, wenn es um die Neufestsetzung dieser gemischt genutzten Flächen geht. Der BLHV bittet alle Ortsvereinsvorsitzenden, aktiv zu werden und, falls nicht bereits erfolgt, auf die Mitglieder der Gutachterausschüsse in ihren Gemeinden zuzugehen und diese mit Fakten zur Lage der Landwirtschaft zu versorgen. Zum Beispiel, wie sich die Einkommenssituation trotz oder aufgrund von Direktzahlungen für viele Betriebe darstellt. Dass zusätzliche Kostenbelastungen für unsere Betriebe in Einzelfällen sogar existenzgefährdend sein können. Dass bei der Neufestsetzung der Bodenrichtwerte und später der Hebesätze in Bezug auf landwirtschaftliche Hofstellen Augenmaß gefragt ist, damit die Betriebe diese Belastung auch schultern können. Argumente enthält zum einen das vorgefertigte Schreiben. Und die Ertragslage gerade der Landwirtschaft vor Ort ist jedem Ortsvereinsvorsitzenden bekannt. Die Erfahrung lehrt zudem, dass die direkte Ansprache von Mitgliedern im Gutachterausschuss effizienter ist als nur der Versand von Briefen. Gutachterausschüsse arbeiten bekanntlich selbstständig und unabhängig. Umso mehr sind sie für Hinweise zur Faktenlage und damit zur Behandlung von Spezialfällen wie dem der Landwirtschaft dankbar.
Michael Nödl
Im Artikel „Dieser Effekt muss bei der Grundsteuerreform verhindert werden„ wurde auf das Schreiben für Ortsvereine hingewiesen, mit dem diese ihre Gemeinden über die Betroffenheit der Landwirtschaft bei der Grundsteuerreform aufklären können. In vielen Fällen ist es zudem sinnvoll, auf die Gutachterausschüsse zuzugehen.
Der BLHV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gutachterausschüsse noch nicht in allen Gemeinden ihre Arbeit abgeschlossen haben. Viele bräuchten noch mehr Zeit. Deshalb ist jetzt die Gelegenheit, dass Ortsvereine aktiv auf ihre Gutachterausschüsse zugehen und mit diesen diskutieren. Weniger geht es dabei um die rein landwirtschaftlichen Flächen. Für diese sind nicht die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer relevant, sondern die Grundsteuer wird nach den Ertragswerten berechnet.
Es drohen erhebliche Mehrbelastungen
Relevant werden die Bodenrichtwerte jedoch für landwirtschaftliche Hofstellen mit Wohnteil. Hier drohen erhebliche Mehrbelastungen. Die Gutachterausschüsse sind, so lauten teilweise Rückmeldungen aus dem Kreis der Mitglieder an den BLHV, nicht immer nur mit Sachargumenten unterwegs, wenn es um die Neufestsetzung dieser gemischt genutzten Flächen geht. Der BLHV bittet alle Ortsvereinsvorsitzenden, aktiv zu werden und, falls nicht bereits erfolgt, auf die Mitglieder der Gutachterausschüsse in ihren Gemeinden zuzugehen und diese mit Fakten zur Lage der Landwirtschaft zu versorgen. Zum Beispiel, wie sich die Einkommenssituation trotz oder aufgrund von Direktzahlungen für viele Betriebe darstellt. Dass zusätzliche Kostenbelastungen für unsere Betriebe in Einzelfällen sogar existenzgefährdend sein können. Dass bei der Neufestsetzung der Bodenrichtwerte und später der Hebesätze in Bezug auf landwirtschaftliche Hofstellen Augenmaß gefragt ist, damit die Betriebe diese Belastung auch schultern können. Argumente enthält zum einen das vorgefertigte Schreiben. Und die Ertragslage gerade der Landwirtschaft vor Ort ist jedem Ortsvereinsvorsitzenden bekannt. Die Erfahrung lehrt zudem, dass die direkte Ansprache von Mitgliedern im Gutachterausschuss effizienter ist als nur der Versand von Briefen. Gutachterausschüsse arbeiten bekanntlich selbstständig und unabhängig. Umso mehr sind sie für Hinweise zur Faktenlage und damit zur Behandlung von Spezialfällen wie dem der Landwirtschaft dankbar.
Michael Nödl