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Grundsteuer und Hebesätze: Was Landwirte beachten müssen 

Ab 2025 wird die Grundsteuer landesweit neu erhoben. Zwar wurde vom Land und von den Kommunalverbänden eine Aufkommensneutralität bei der neuen Grundsteuer zugesagt. Speziell für die Landwirtschaft ist diese aber nur gewahrt, wenn ihre Besonderheiten bei der Besteuerung berücksichtigt und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. 

Änderungen bei Grundsteuer A und B 

Die Flächen der Wohngebäude und sonstige nicht-landwirtschaftliche Flächen auf Hofstellen fallen künftig nicht mehr in die bisherige einheitliche Bewertung in Grundsteuer A, sondern werden nach dem neuen Recht der Grundsteuer B zugeordnet. Wird diese Verlagerung nicht berücksichtigt, führt das zu einer drastischen Höherbelastung des in Grundsteuer A verbleibenden Steuergegenstandes (Acker- und Grünlandflächen etc.), weil dieser Rest das in die Grundsteuer B abgehende Volumen zusätzlich aufbringen müsste. Das kann zu einer erheblichen Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe führen. 

Gerade in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Südbadens, wo die Wohnteile vieler kleiner landwirtschaftlicher Betriebe verhältnismäßig großen Anteil am bisherigen Einheitswert und damit am bisherigen Steueraufkommen in der Grundsteuer A haben, sind hier drastische Verwerfungen zu befürchten, wenn nicht aktiv gegengesteuert wird.  

Was ist der Hebesatz und warum ist er wichtig? 

Der Hebesatz ist ein von jeder Gemeinde individuell festgelegter Faktor, mit dem die errechnete Grundsteuerlast multipliziert wird. Er spielt eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Steuerlast, die Betriebe und Privatpersonen zu tragen haben. Durch die Umstrukturierung der Grundsteuer könnten landwirtschaftliche Betriebe höher belastet werden, wenn die Gemeinden ihren Hebesatz für die neue Grundsteuer A unverändert lassen oder erhöhen. Daher ist es für Landwirte wichtig, sich aktiv in die Gestaltung der Hebesätze einzubringen, um sicherzustellen, dass die Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigt werden und eine gerechte Lastenverteilung erfolgt. 

Welche Möglichkeiten haben Landwirte? 

  1. Kommunen zur Hebesatzgestaltung auffordern
    Die Kommunen sollten bei der Festlegung der Hebesätze ab 2025 dazu angehalten werden, dass das Steueraufkommen der neuen Grundsteuer A maximal dem bisherigen Aufkommen entspricht, soweit es auf den Wirtschaftsteil der Betriebe entfällt. Landwirte können sich aktiv in die Diskussion zur Hebesatzgestaltung einbringen, um eine faire Berücksichtigung ihrer Interessen zu erreichen. 
  2. Datengrundlagen schaffen 
    Landwirte können mit Unterstützung ihrer Gemeinden eine genaue Datengrundlage für ihre Flächen und Gebäude schaffen, um Transparenz zu gewinnen. Es ist empfehlenswert, die Betroffenheit der landwirtschaftlichen Betriebe anhand konkreter Beispiele darzulegen. 
  3. Musterschreiben des BLHV nutzen 
    Der BLHV hat bereits 2022 ein Blanko-Schreiben vorbereitet, das betroffene Landwirte nutzen können, um sich an ihre Gemeinde zu wenden. Das Schreiben finden Sie hier
  4. Nachprüfung der Hebesätze für 2026 fordern 
    Landwirte sollten bei ihrer Gemeinde eine Nachprüfung der Hebesätze für 2026 verlangen und ihre Betroffenheit mit konkreten Zahlen belegen. 

Der BLHV wird diese Thematik auch beim Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg anbringen. Die Letztentscheidung über die Hebesätze liegt aber bei den einzelnen Gemeinden. Durch eine aktive Beteiligung an der Gestaltung der neuen Grundsteuer können Landwirte dazu beitragen, Mehrbelastungen für ihre Betriebe zu verhindern. 

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