Energieversorgung: Der BLHV und die Badenova haben eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Diese regelt künftige Entschädigungszahlungen an Landwirte und Flächeneigentümer für die Beanspruchung ihrer Flächen durch verschiedene Leitungsbauprojekte.
Vertragspartner des BLHV sind zwei Tochterunternehmen des Freiburger Energieversorgers: die BadenovaNetze GmbH sowie die BadenovaWärmeplus GmbH & Co KG.
Als Versorgungsunternehmen für Strom, Wärme und Gas setzt die Freiburger Badenova verschiedene technisch vergleichbare Rohrleitungsbauvorhaben im gesamten Verbandsgebiet des BLHV um.
Diese Projekte dienen dem Transport von zum Beispiel Fernwärme oder Gas. Regelmäßig werden dabei landwirtschaftliche Grundstücke zur Verlegung von Rohrleitungen genutzt. Um sich das Recht zur Eintragung von persönlichen Dienstbarkeiten und zur zeitweiligen Nutzung der Flächen zu sichern, schließt Badenova Verträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern ab. Eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern verspricht einen zügigen Projektfortschritt. Da diese aber meist keinen Überblick über geltende Entschädigungsgrundsätze haben, hilft die nun unterzeichnete Rahmenvereinbarung allen Beteiligten, eine schnelle und faire Einigung zu erzielen.
Flächeneigentümer sind nicht gezwungen, sich an den Vertragsentwurf zu halten, und können abweichende Vereinbarungen treffen. Das Vertragswerk entspricht allerdings den aktuellen Entschädigungsgrundsätzen, weshalb der BLHV empfiehlt, sich daran zu orientieren.
Was drinsteht
Die nun abgeschlossene Rahmenvereinbarung beinhaltet Regelungen zur Frucht- und Aufwuchsentschädigung, Wiederherstellungsmaßnahmen sowie zur Entschädigung für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch. Zudem werden eine pauschale Entschädigung des persönlichen Aufwands und ein flächenabhängiger Beschleunigungszuschlag für den Vertragsabschluss innerhalb von acht Wochen gewährt.
Erstmals angewandt wird die Rahmenvereinbarung beim Bau einer Wasserstoffleitung in Albbruck und Dogern. Betroffene Grundstückseigentümer werden von der Badenova informiert.
Patrik Heizmann
Energieversorgung: Der BLHV und die Badenova haben eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Diese regelt künftige Entschädigungszahlungen an Landwirte und Flächeneigentümer für die Beanspruchung ihrer Flächen durch verschiedene Leitungsbauprojekte.
Vertragspartner des BLHV sind zwei Tochterunternehmen des Freiburger Energieversorgers: die BadenovaNetze GmbH sowie die BadenovaWärmeplus GmbH & Co KG.
Als Versorgungsunternehmen für Strom, Wärme und Gas setzt die Freiburger Badenova verschiedene technisch vergleichbare Rohrleitungsbauvorhaben im gesamten Verbandsgebiet des BLHV um.
Diese Projekte dienen dem Transport von zum Beispiel Fernwärme oder Gas. Regelmäßig werden dabei landwirtschaftliche Grundstücke zur Verlegung von Rohrleitungen genutzt. Um sich das Recht zur Eintragung von persönlichen Dienstbarkeiten und zur zeitweiligen Nutzung der Flächen zu sichern, schließt Badenova Verträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern ab. Eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern verspricht einen zügigen Projektfortschritt. Da diese aber meist keinen Überblick über geltende Entschädigungsgrundsätze haben, hilft die nun unterzeichnete Rahmenvereinbarung allen Beteiligten, eine schnelle und faire Einigung zu erzielen.
Flächeneigentümer sind nicht gezwungen, sich an den Vertragsentwurf zu halten, und können abweichende Vereinbarungen treffen. Das Vertragswerk entspricht allerdings den aktuellen Entschädigungsgrundsätzen, weshalb der BLHV empfiehlt, sich daran zu orientieren.
Was drinsteht
Die nun abgeschlossene Rahmenvereinbarung beinhaltet Regelungen zur Frucht- und Aufwuchsentschädigung, Wiederherstellungsmaßnahmen sowie zur Entschädigung für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch. Zudem werden eine pauschale Entschädigung des persönlichen Aufwands und ein flächenabhängiger Beschleunigungszuschlag für den Vertragsabschluss innerhalb von acht Wochen gewährt.
Erstmals angewandt wird die Rahmenvereinbarung beim Bau einer Wasserstoffleitung in Albbruck und Dogern. Betroffene Grundstückseigentümer werden von der Badenova informiert.
Patrik Heizmann