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Kommentar: Grundeigentümer für FFH gewinnen

Der BLHV mahnt seit einem Jahrzehnt eine Korrektur an: Bund und Länder sollten die erfolgte gesetzliche Überwälzung der FFH-Verantwortung auf die Grundstückseigentümer zurücknehmen.

Dass die viel gescholtene Intensivierung in Milchviehbetrieben ein Problem für extensive Wiesen bedeutet, bräuchte dann kein Dilemma mehr zu sein. Das ließe sich in der Region wieder kompensieren. Es gibt in Baden-Württemberg massenhaft Grünlandfläche in Betrieben, die nur wenig oder gar kein Vieh halten. Das Land steht sich selbst im Weg, dieses große Potenzial der Grünlandextensivierung für das FFH-Erhaltungsziel zu heben. Die Naturschutzgesetze bergen Fußangeln, sobald sich eine Grünlandfläche in Richtung FFH-Status entwickelt. Verliert die Fläche später wieder die FFH-Qualität, wird das dem Bewirtschafter und Eigentümer angelastet. Das wirkt vermögensschädlich und somit abschreckend. Um Grundeigentümer für die EU-Ziele zu gewinnen und junge Menschen zur Grünlandbewirtschaftung zu motivieren, braucht es also nichts weniger als einen Paradigmenwechsel. Wie dieser aussehen könnte, verrät ein Blick zu den Nachbarn. Frankreich und die Niederlande haben mit Brüssel zur Erreichung von Naturschutzzielen partnerschaftliche Modelle ausgehandelt. Dort brauchen Bewirtschafter lediglich freiwillig und zeitlich befristet in die Verantwortung zu gehen. Die eigentliche Verantwortung für die Zielerreichung bliebe dort, wo sie hingehört: beim EU-Mitgliedstaat. Naturschutz à la Elsass oder Holland bedeutet Freiwilligkeit und Respekt. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es ist eher unwahrscheinlich, dass in den deutschen Naturschutzgesetzen plötzlich die Option eingeführt wird für regionale Lösungen. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sollte alle Beteiligten und auch den Gesetzgeber nachdenklich stimmen.

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