Das Volksbegehren Artenschutz/Biene sieht vor, dass in Natura-2000- Gebieten und weiteren Schutzgebieten der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten wird. Das hat massive, großflächige Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Das Naturschutzrecht in Baden-Württemberg verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten. Ausgenommen sind intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen. Nach dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz/Biene kommen zu den Schutzgebieten die großflächigen Natura-2000-Gebiete (auch Vogelschutzgebiete) und ein Großteil der Landschaftsschutzgebiete dazu, somit zum Beispiel der komplette Kaiserstuhl oder die Baar, ebenso große Teile der Sonderkulturflächen am Bodensee. Gravierender ist, dass die Ausnahme für intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen gestrichen wird. Das Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel gilt ab 2021 bei einem Erfolg des Volksbegehrens in allen genannten Schutzgebieten. Es gilt unterschiedslos für Insektizide, Herbizide und Fungizide sowie für Biozide im Ökolandbau; egal, ob diese für die geschützten Arten schädlich sind oder nicht. Geschätzt wird damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der konventionellen Landwirtschaft und im Ökolandbau auf mindestens einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg verboten. Aus Sicht von Experten bestehen begründete Zweifel daran, dass dies verfassungsgemäß ist. Der BLHV fordert deshalb vom Innenministerium in Stuttgart, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens sehr gründlich zu prüfen. Lassen sich Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Landesverfassung und Grundgesetz nicht ausräumen, ist der Gesetzentwurf zwingend zurückzuweisen, so der BLHV.
Nödl
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Karte Schutzgebiete Kaiserstuhl
Das Volksbegehren Artenschutz/Biene sieht vor, dass in Natura-2000- Gebieten und weiteren Schutzgebieten der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten wird. Das hat massive, großflächige Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Das Naturschutzrecht in Baden-Württemberg verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten. Ausgenommen sind intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen. Nach dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz/Biene kommen zu den Schutzgebieten die großflächigen Natura-2000-Gebiete (auch Vogelschutzgebiete) und ein Großteil der Landschaftsschutzgebiete dazu, somit zum Beispiel der komplette Kaiserstuhl oder die Baar, ebenso große Teile der Sonderkulturflächen am Bodensee. Gravierender ist, dass die Ausnahme für intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen gestrichen wird. Das Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel gilt ab 2021 bei einem Erfolg des Volksbegehrens in allen genannten Schutzgebieten. Es gilt unterschiedslos für Insektizide, Herbizide und Fungizide sowie für Biozide im Ökolandbau; egal, ob diese für die geschützten Arten schädlich sind oder nicht. Geschätzt wird damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der konventionellen Landwirtschaft und im Ökolandbau auf mindestens einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg verboten. Aus Sicht von Experten bestehen begründete Zweifel daran, dass dies verfassungsgemäß ist. Der BLHV fordert deshalb vom Innenministerium in Stuttgart, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens sehr gründlich zu prüfen. Lassen sich Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Landesverfassung und Grundgesetz nicht ausräumen, ist der Gesetzentwurf zwingend zurückzuweisen, so der BLHV.
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