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Schweizer Landnahme: BMEL angeschrieben

Auf einen Hinweis aus der Oberrheinkonferenz hat der BLHV jetzt das Referat für Internationale Angelegenheiten im Bundeslandwirtschaftsministerium angeschrieben. Eindringlich hat er die fortdauernden Probleme durch die Schweizer Landnahme geschildert.

Der BLHV kritisierte, dass der Schweizer Zoll gerade die größeren Betriebe nur unzureichend kontrolliere. Er verwies auf die leider vergeblichen Bemühungen der Landesregierung, über das Grundstücksverkehrsrecht der Landnahme einen Riegel vorzuschieben. Und er schilderte generell die Wettbewerbsverzerrung, die die Möglichkeit des zollfreien Importes für Landwirte mit Betriebssitz in der Schweiz auf deutschen Flächen gegenüber deutschen Landwirten in der Grenzregion zur Folge hat. Im Besonderen kritisierte  der BLHV die Handelshemmnisse, die die Schweiz gegenüber deutschen Landwirten errichtet. Er wies darauf hin, dass deutsche Landwirte auch verzolltes Getreide nicht über die zentralen Annahmestellen in der Schweiz vermarkten können.  Hinzu komme, dass die Schweiz die Beauftragung einer Spedition verlange, deren Kosten die Importe gänzlich uninteressant machten. Und auch, dass die Schweiz im Widerspruch zu Freizügigkeitsabkommen für die Betriebsgründung in der Schweiz den Wohnsitz dort verlange und den Abschluss der schweizerischen Berufsausbildung. Der BLHV regte an, im grenzüberschreitenden Dialog zwischen Deutschland und der Schweiz auf der eingerichteten Dialogplattform diese Probleme zu diskutieren und einer Lösung zuzuführen. So, wie dies auch die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer gegenüber BLHV-Präsident Bernhard Bolkart in ihrer Antwort auf dessen Schilderung der Lage in der Grenzregion vorgeschlagen hat. Der BLHV regte an, entweder den zollfreien Import durch Schweizer Landwirte durch Änderung der  Bestimmungen und vor allem durch Vollzug des bestehenden Rechtes einzudämmen. Oder alternativ den Schweizer Markt auch für deutsche Grenzlandwirte zu öffnen.

Nödl