Recht & Soziales

Genau prüfen vor dem Antrag

Sozialversicherung – Mit Wegfall der Hofabgabeklausel können seit 1. Januar 2019 Hinterbliebenenrenten der  Alterskasse bezogen werden, auch wenn der Hinterbliebene den Betrieb  weiterführt. Der BLHV rät, sich gut zu informieren. Auf die neue Rechtslage weist die SVLFG-Alterskasse derzeit alle in Betracht kommenden Personen per Brief hin. Keinesfalls sollte aber ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden ohne vorherige individuelle Beratung, zum Beispiel  bei den Geschäftsstellen des BLHV, rät dieser. Denn es gelten Anrechnungsvorschriften, das heißt, die Hinterbliebenenrente kann bis auf null gekürzt werden, wenn anderweitiges Einkommen, auch aus der Landwirtschaft, vorhanden ist, gibt der BLHV zu bedenken. Außerdem drohe die zusätzliche Verbeitragung von anderweitigem Einkommen (zum Beispiel aus Photovoltaik) in der Krankenkasse. Die Zusatzbeiträge in der Krankenkasse können den Vorteil der (eventuell gekürzten!) Hinterbliebenenrente auffressen und sogar übersteigen.

Dauerhaft
Auch vor der Beantragung von Hinterbliebenenleistungen in der Deutschen Rentenversicherung (DRV), während man Landwirtschaft und/oder Gewerbe betreibt, rät der BLHV unbedingt, Beratung einzuholen. „Ist erst einmal der Status Hinterbliebenenrentner bewilligt, können dadurch verursachte dauerhafte Nachteile nicht mehr beseitigt werden.  Daher ist zuvor genau zu prüfen, ob ein Antrag Sinn macht“, betont der BLHV.

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