Forderungen

Gemeinsames Positionspapier der Landnutzerverbände zum Herdenschutz

Der Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg e.V.,
der Verband für landwirtschaftliche nutztierartige Haltung von Wild e.V.
die Rinderunion Baden-Württemberg e.V.,
der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.,
der Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V.,
der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.,
der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V.,
der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V.,
und die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau e.V.

fordern im Zusammenhang mit der Diskussion um Wolf und Herdenschutz folgendes:

1. Tierhalterhaftung

Das mit Abstand größte Risiko für die Weidetierhalter ist ihre mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Weidetierherden. Daher erwarten wir eine rechtlich umfassende Befreiung der Weidetierhalter von ihrem Haftungsrisiko in solchen Fällen, beispielsweise durch eine Beweislastumkehr zugunsten der Weidetierhalter.

2. Wolfsmanagement: Wir erwarten eine Antwort der politisch Verantwortlichen auf die Frage, wie sie mit einer 30-prozentigen Reproduktionsrate der Wolfspopulation verantwortungsvoll umgehen werden und, dass sie dafür Sorge tragen, dass bei uns lebende Wölfe Menschen und Nutztiere meiden. Zur Vereinheitlichung des Wildtiermanagements fordern wir die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg.

3. Herdenschutz: Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen im Land eine klare und eindeutige Aussage, dass es in Baden-Württemberg keine rechtsverbindlichen Vorgaben für Mindeststandards beim Herdenschutz gibt, insbesondere, die Aussagen des Bundesamtes für Naturschutzes zur Zäunung in Baden-Württemberg keine Gültigkeit haben. Aufgrund unserer kleinteiligen und häufig im Nebenerwerb betriebenen Tierhaltung sind die bekannten Maßnahmen des Herdenschutzes in Baden-Württemberg weder wirtschaftlich zumutbar noch praktikabel.

4. Weidetierschutzzone: Die Weidetierhaltung muss in Baden-Württemberg auch bei Anwesenheit von Wölfen ohne zumutbaren Mehraufwand flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben. Deshalb sind insbesondere in ökologisch wertvollen Raumschaften, in denen Präventionsmaßnahmen nicht möglich und zumutbar sind, sogenannte Weidetierschutzzonen festzusetzen. In diesen Zonen muss eine unbürokratische Entnahme von Wölfen trotz Artenschutz erlaubt sein.

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