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Gemeinsam gegen geplante Änderung Tierschutzgesetz

Tierschutz – Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft lehnen den Gesetzentwurf zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden ab und fordern Anpassungen. Änderungen in dem Gesetzestext aus dem Referentenentwurf vom 1. Februar 2024 seien zwingend  nötig, um eine praxisgerechte Fortentwicklung des Tierwohls zu fördern, so die beteiligten Verbände (siehe unten) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Rückgang erdrutschartig

Angesichts der Dynamik des Strukturwandels in der Milchviehhaltung und des erdrutschartigen Rückgangs der Betriebszahlen, insbesondere  bei den Betrieben mit Anbindehaltung,  sowie der Bestrebungen des Lebensmitteleinzelhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten, halten sie  ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung für  überflüssig. Darüber hinaus wären von einem Verbot nicht nur Milchkuhhaltungen, sondern auch Mutterkuhhaltungen, die vor allem auch extensives Grünland pflegen, sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe betroffen, argumentieren die Unterzeichner. Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nach ihrer Befürchtung nur weitere Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den ländlichen Raum insgesamt.

Ungeachtet dessen stellen die Unterzeichner fest, dass eine fünfjährige Übergangszeit – wie sie im Referentenentwurf  vorgesehen ist – den derzeit noch anbindehaltenden Betrieben  viel zu wenig Zeit für die notwendigen betrieblichen Anpassungen lässt. Dies zeigten klar die Positionen des Freistaats Bayern, der sich mit einer Bundesratsinitiative gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen ausgesprochen habe, sowie des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, wo eine Übergangszeit bei der Anbindehaltung von mindestens 15 Jahren gefordert werde.

Kombihaltung als akzeptabel aufnehmen

Die Verbände fordern, in das Gesetz  auch die Kombihaltung als zukünftig weiterhin akzeptable Haltungsform aufzunehmen.  Dabei fordern sie, darin festzuhalten, zwingend an mindestens 120 Tagen im Jahr eine freie Bewegung der Tiere für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten sowie eine freie Abkalbung zu gewährleisten. Die Kombihaltung sei als Haltungsform für ein erweitertes Tierwohl seit Jahren anerkannt.

Ferner müsse eine Streichung der Anforderung „mit höchstens 50 Rindern“ vorgenommen werden, da die absolute Bestandsgröße in keinem Zusammenhang zu Tierschutz und Tierwohl stehe und diese starre Linie für einen Betrieb nicht praktikabel ist. Eine Übergabe des Betriebes müsse weiterhin möglich sein, daher sei die Passage „durch den jeweiligen Betriebsinhaber“ zu streichen.

Darüber hinaus fordern die Unterzeichner, die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz  in der gültigen Fassung beizubehalten, um Landwirten beim Veröden der Hornanlagen weiterhin das etablierte schonende Verfahren mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zu einem optimalen Zeitpunkt zu ermöglichen.

Die Unterzeichner der gemeinsamen Pressemitteilung sind folgende Verbände:

  • Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband (BWGV)
  • Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV)
  • Bayerischer Bauernverband
  • Genossenschaftsverband Bayern
  • Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV)
  • Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg
  • Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft (VBPM)

Die gemeinsame Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.

red

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