Verbandsarbeit Forderungen Politik

Geld für kleines AFP nötig

Das Land soll die Investitionsförderung mit ausreichend Geld ausstatten: Dies fordert der BLHV in einem Schreiben an das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Aktuell sehe sich die Landwirtschaft vor große und vielfältige Herausforderungen gestellt, beispielsweise in den Bereichen des Düngerechts, des Tierwohls, des Klimawandels, der Pflanzenschutzmittelreduktion, der Biodiversitätsstärkung, Corona-Beschränkungen, Saisonbeschäftigung, Digitalisierung und noch mehr. In der Corona-Krise sollte es möglich sein, kräftige Impulse für Innovation und Zukunft zu setzen, betont der BLHV. Der südbadische Bauernverband lobt das Land Baden-Württemberg dafür, dass es Investitionshilfen neben dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) auch im kleinen AFP in der Landschaftspflegerichtlinie anbietet. Gerade für kleine Betriebe ohne Buchführung habe das kleine AFP 2015 einen Teil der früheren Förderlücke geschlossen. Eine weitere Verbesserung und Öffnung der Förderangebote wäre in diesem Zeiten nötig, so der BLHV.

Bedarf für Umstellung der Tierhaltung

Um eine praxisgerechte, zeitnahe Bewilligung zu erreichen, sei die Bereitstellung eines ausreichenden Mittelvolumens sowohl beim AFP als auch beim kleinen AFP vordringlich. Die Mehrzahl der Antragsteller des kleinen AFP sei in der Mai-Tranche zwar bedient worden. Allerdings bestehe verbreitet Ungewissheit, ob weitere Mittel für die  bewilligungsreifen Anträge im September zugeteilt werden. Insbesondere bei einer hohen Zahl von Milchviehbetrieben sieht der BLHV für die Umstellung von Anbindehaltung einen Investitions- und Förderbedarf. Beim kleinen AFP wäre eine Verdoppelung des förderfähigen Investitionsvolumens insbesondere im Hinblick auf gestiegene Baukosten und Auflagen für Ställe und Lagerstätten angezeigt, betont der BLHV in seinem Schreiben. Außerdem wäre es nach seiner Überzeugung wichtig, das kleine AFP für weitere anstehende Zielsetzungen zu öffnen, um möglichst vielen betroffenen kleinen Betrieben auch des Wein- und Obstbaus eine Unterstützung bei  Investitionen anbieten zu können. Landwirte seien besonders auf die Unterstützung eines ausreichend ausgestatteten Investitions- und Zukunftsprogramms angewiesen, wenn sie unrentable Investitionen durchführen sollen, die gesellschaftlichen Zielen oder der Anhebung von Standards dienen. Die EU lasse für nichtproduktive Investitionen eine 100-Prozent-Förderung zu, verweist der BLHV auf die ELER-Verordnung.

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