Mitte März hat ein mobiler Geflügelhändler aus dem Raum Paderborn in Nordrhein-Westfalen, der Geflügel an Klein- und Hobbyhaltungen verkauft, die Geflügelpest nach Baden-Württemberg eingeschleppt. Am Mittwoch, 07. April, wurden laut MLR 49 Laborbefunde aus Baden-Württemberg vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. 14 Verdachtsfälle müssten noch geklärt werden. Bei den betroffenen Geflügelhaltungen handelt es sich nach Aussage des Ministeriums überwiegend um Klein- und Kleinsthaltungen mit fünf bis 30 Tieren und vereinzelt um Haltungen mit über 100 Tieren.
Auf dieser Grundlage wurden in Baden-Württemberg bislang 14 Sperrbezirke mit einem Radius von drei Kilometern um die Ausbruchshaltungen eingerichtet. Davon befinden sich allein neun im Regierungsbezirk Freiburg. Folgende Land- und Stadtkreise sind betroffen: Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Ortenaukreis, Waldshut und Landkreis Lörrach. Im Ortenaukreis wurden zwar Fälle bestätigt, jedoch wurden keine Sperrbezirke eingerichtet. Trotzdem befinden sich Teile mehrerer Gemeinden in einem Beobachtungsgebiet, das um einen Ausbruchsbetrieb im benachbarten Schwarzwald-Baar-Kreis gezogen wurde. Die genauen Grenzen der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete können in den Allgemeinverfügungen des jeweiligen Landkreises nachgelesen werden.
Hier sind die aktuellen Informationen und Allgemeinverfügungen der Landkreise im BLHV-Gebiet verlinkt:
Ortenaukreis, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Lörrach, Konstanz,
Weitere Links
Einen ausführlichen Bericht über die Lage in Südbaden lesen Sie in der Badischen Bauern Zeitung Ausgabe 14 Seite 54.
Maria Wehrle, Padraig Elsner
Mitte März hat ein mobiler Geflügelhändler aus dem Raum Paderborn in Nordrhein-Westfalen, der Geflügel an Klein- und Hobbyhaltungen verkauft, die Geflügelpest nach Baden-Württemberg eingeschleppt. Am Mittwoch, 07. April, wurden laut MLR 49 Laborbefunde aus Baden-Württemberg vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. 14 Verdachtsfälle müssten noch geklärt werden. Bei den betroffenen Geflügelhaltungen handelt es sich nach Aussage des Ministeriums überwiegend um Klein- und Kleinsthaltungen mit fünf bis 30 Tieren und vereinzelt um Haltungen mit über 100 Tieren.
Auf dieser Grundlage wurden in Baden-Württemberg bislang 14 Sperrbezirke mit einem Radius von drei Kilometern um die Ausbruchshaltungen eingerichtet. Davon befinden sich allein neun im Regierungsbezirk Freiburg. Folgende Land- und Stadtkreise sind betroffen: Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Ortenaukreis, Waldshut und Landkreis Lörrach. Im Ortenaukreis wurden zwar Fälle bestätigt, jedoch wurden keine Sperrbezirke eingerichtet. Trotzdem befinden sich Teile mehrerer Gemeinden in einem Beobachtungsgebiet, das um einen Ausbruchsbetrieb im benachbarten Schwarzwald-Baar-Kreis gezogen wurde. Die genauen Grenzen der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete können in den Allgemeinverfügungen des jeweiligen Landkreises nachgelesen werden.
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Ortenaukreis, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Lörrach, Konstanz,
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Maria Wehrle, Padraig Elsner