Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) sieht nach derzeitigem Stand einen jährlichen Fruchtwechsel vor. Der BLHV sieht Gefahren für den Maisanbau generell und besonders für den in Südbaden wichtigen Anbau von Saatmais.
In einer Sommersitzung hat sich der Umweltausschuss des BLHV unter Leitung von Vizepräsident Bernhard Bolkart neben den Themen Biotopverbund und Refugialflächen auch mit dem Problem befasst, dass der GAP-Trilog Ende Juni einen Fruchtwechsel beschlossen hat. Derzeit sei es noch zulässig, zwei Mal Mais in Folge auf derselben Fläche anzubauen. Der ab 2023 in Deutschland von Antragstellern umzusetzende Fruchtwechsel bedeute für einjährige Kulturen im Ackerbau, dass die Kultur auf jedem Schlag jährlich gewechselt werden muss. Hiervon wäre in Südbaden in großem Maße Mais betroffen. Neben den Folgen für Körner- und Silomais wurde im Fachausschuss des BLHV die spezielle Betroffenheit von Saatmais erörtert: Der im Trilog beschlossene „GLÖZ-8“-Fruchtwechsel sei für die Saatmaisvermehrung in Südbaden problematisch. Saatmaisgebiete bestünden aus Flächen verschiedener Bewirtschafter. Die Gebiete seien umgeben von einer Abstandsfläche von 200 Metern, in denen kein Konsummais angebaut werden darf. Saatmaisgebiete könnten nicht einfach verdoppelt oder von Jahr zu Jahr an eine andere Stelle gelegt werden. Es wäre auch keine akzeptable wirtschaftliche Lösung, wenn Landwirte ihre Saatmais-Anbaufläche in diesen Gebieten halbieren müssten oder mit ihrem gesamten Unternehmen aus der Förderung der 1. und 2. Säule aussteigen müssten. Die Zeit dränge, Ausnahmen zu finden, da die Ausweisung von Saatmaisgebieten einen langen Vorlauf erfordere.
Vorschlag des DBV aufgreifen
Der Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes (DBV), den Anbau einer Zwischenfrucht in Deutschland als Fruchtwechsel anzuerkennen, sollte von der Regierung aufgegriffen werden. Auf Saatmaisflächen sei die Aussaat einer Begrünung als späte Untersaat nach Entfernen der Vaterreihen möglich. Der Feldaufgang der Untersaat sei hier regelmäßig erfolgreich. Eine weiterer Befreiungstatbestand werde für Körnermais und Silomais benötigt, da dieser vergleichsweise dichtwüchsiger als Saatmais sei und deshalb Untersaaten nicht immer gelängen. Der BLHV-Umweltausschuss sprach sich dafür aus, dass Deutschland anstelle von „Fruchtwechsel“ ausnahmsweise das Kriterium „Fruchtartendiversiät“ anwenden können sollte. Zwei mal Mais auf demselben Schlag sollte zumindest möglich sein, wenn zwei Jahre lang zuvor andere Kulturen als Mais angebaut worden seien. Auf Anregung des Ausschussvorsitzenden Bernhard Bolkart hat der BLHV zwischenzeitlich diese Anliegen über den DBV an das Bundeslandwirtschaftsministerium herangetragen.
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) sieht nach derzeitigem Stand einen jährlichen Fruchtwechsel vor. Der BLHV sieht Gefahren für den Maisanbau generell und besonders für den in Südbaden wichtigen Anbau von Saatmais.
In einer Sommersitzung hat sich der Umweltausschuss des BLHV unter Leitung von Vizepräsident Bernhard Bolkart neben den Themen Biotopverbund und Refugialflächen auch mit dem Problem befasst, dass der GAP-Trilog Ende Juni einen Fruchtwechsel beschlossen hat. Derzeit sei es noch zulässig, zwei Mal Mais in Folge auf derselben Fläche anzubauen. Der ab 2023 in Deutschland von Antragstellern umzusetzende Fruchtwechsel bedeute für einjährige Kulturen im Ackerbau, dass die Kultur auf jedem Schlag jährlich gewechselt werden muss. Hiervon wäre in Südbaden in großem Maße Mais betroffen. Neben den Folgen für Körner- und Silomais wurde im Fachausschuss des BLHV die spezielle Betroffenheit von Saatmais erörtert: Der im Trilog beschlossene „GLÖZ-8“-Fruchtwechsel sei für die Saatmaisvermehrung in Südbaden problematisch. Saatmaisgebiete bestünden aus Flächen verschiedener Bewirtschafter. Die Gebiete seien umgeben von einer Abstandsfläche von 200 Metern, in denen kein Konsummais angebaut werden darf. Saatmaisgebiete könnten nicht einfach verdoppelt oder von Jahr zu Jahr an eine andere Stelle gelegt werden. Es wäre auch keine akzeptable wirtschaftliche Lösung, wenn Landwirte ihre Saatmais-Anbaufläche in diesen Gebieten halbieren müssten oder mit ihrem gesamten Unternehmen aus der Förderung der 1. und 2. Säule aussteigen müssten. Die Zeit dränge, Ausnahmen zu finden, da die Ausweisung von Saatmaisgebieten einen langen Vorlauf erfordere.
Vorschlag des DBV aufgreifen
Der Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes (DBV), den Anbau einer Zwischenfrucht in Deutschland als Fruchtwechsel anzuerkennen, sollte von der Regierung aufgegriffen werden. Auf Saatmaisflächen sei die Aussaat einer Begrünung als späte Untersaat nach Entfernen der Vaterreihen möglich. Der Feldaufgang der Untersaat sei hier regelmäßig erfolgreich. Eine weiterer Befreiungstatbestand werde für Körnermais und Silomais benötigt, da dieser vergleichsweise dichtwüchsiger als Saatmais sei und deshalb Untersaaten nicht immer gelängen. Der BLHV-Umweltausschuss sprach sich dafür aus, dass Deutschland anstelle von „Fruchtwechsel“ ausnahmsweise das Kriterium „Fruchtartendiversiät“ anwenden können sollte. Zwei mal Mais auf demselben Schlag sollte zumindest möglich sein, wenn zwei Jahre lang zuvor andere Kulturen als Mais angebaut worden seien. Auf Anregung des Ausschussvorsitzenden Bernhard Bolkart hat der BLHV zwischenzeitlich diese Anliegen über den DBV an das Bundeslandwirtschaftsministerium herangetragen.
Hubert God