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GAP-Fruchtwechsel unklar

Die Umsetzung der GAP in Deutschland bleibt im Unklaren. Das Bundeskabinett der bisherigen Bundesregierung hat sich zum Bedauern des DBV in seiner letzten Sitzung nicht mehr mit den Entwürfen von zwei GAP-Verordnungen befasst. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zuvor Entwürfe für die Ausgestaltung der Grundvoraussetzungen (Konditionalitäten) und der Ökoregelungen (Eco-Schemes) vorgelegt.

Die Spitzen der Umwelt- und Landwirtschaftsministerien konnten sich nicht einigen. Politische Streitpunkte waren die Breite des Pufferstreifens (3m oder 5m), die 75%-Grünland-Futterbau-Ausnahme vom Fruchtwechsel und von den 4% nicht produktiven Ackerfläche sowie die Vorgaben zum Erosionsschutz.

Grundlegende Änderungen gegenüber den bisher bekannten Entwürfen sind zu erwarten. Nicht nur die Ausgestaltung des Fruchtwechsels hängt aktuell völlig in der Luft. Für die Anbauplanung der Ackerbauern sind auch die immer weiteren zeitlichen Verzögerungen ein unerträglicher Zustand, beklagt der BLHV.

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