Volksantrag – In Weinsberg rührten am 9. Oktober die Präsidenten von vier Verbänden der Landwirtschaft die Werbetrommel für den Volksantrag als gangbaren Gegenentwurf zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“. Die Stimmabgabe für den Volksantrag ist ab 17. Oktober möglich.
Der Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ will die Konfrontationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auflösen und den Bauernfamilien gleichzeitig eine Perspektive bieten. Mit dieser Zielsetzung haben der BLHV und der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag beim Landtag eingereicht, erklärten die vier Verbandspräsidenten vor der Presse in Weinsberg. BLHV-Präsident Werner Räpple und LBV-Präsident Joachim Rukwied zeigten sich davon überzeugt, dass mehr Artenschutz nur mit einer regional verwurzelten Landwirtschaft und nicht gegen sie machbar ist.
Kooperativer Naturschutz
Das proBiene-Volksbegehren setze die Bauernfamilien im Land zu sehr mit Verboten unter Druck und raube ihnen ihre Perspektiven. „Mit dem Volksantrag möchten wir das Bekenntnis der Landwirtschaft zum erfolgreichen Weg des kooperativen Naturschutzes nochmals bekräftigen. Die Bauernfamilien sind bereit, sich für noch mehr Artenschutz zu engagieren“, betonten beide Bauernpräsidenten. Als „Musterländle“ bezeichnete Rukwied das Land im agrarischen Bereich, was den Natur- und Artenschutz anbelangt: mit rund 600000 Hektar naturverträglicher Bewirtschaftung einschließlich des ökologischen Landbaus und zusätzlich Zigtausender Hektar an freiwillig angelegten Blühwiesen und Blühstreifen. Der Volksantrag sei auf den Weg gebracht worden, damit sich der Landtag intensiv, mit Fachwissen, mit den Anliegen der Landwirtschaft beschäftige. „Das Volksbegehren verfolgt zwar das richtige Ziel, allerdings mit den falschen Maßnahmen“, sagt Rukwied.
Zusammen mit dem Weinbauverband Württemberg, Naturschutzorganisationen, Imkern und Bioland erarbeiten die Initiatoren des Volksantrags gemäß den Verbandspräsidenten derzeit ein Konzept, das sie in die Diskussion um das Volksbegehren einbringen wollen. Es werden von Seiten der Landwirtschaft durchaus Möglichkeiten gesehen, den Pflanzenschutz weiter zu reduzieren. Zugleich betonte Rukwied: „Wir brauchen auch zukünftig Pflanzenschutz, um Ernten und Qualitäten sichern zu können.“ Er begrüße deshalb die gleichlautende öffentliche Äußerung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Behördliche Ausnahmegenehmigungen für jeden Einzelfall sind laut Rukwied „schlichtweg nicht praktikabel“. Von der Landesregierung erwartet er tragbare Lösungen anstelle der nicht umsetzbaren Vorgaben des Volksbegehrens, die die Zukunft bäuerlicher Familienbetriebe gefährdeten.
Existenz Tausender Betriebe bedroht
Als basisdemokratisches Instrument, das die Landesverfassung vorsieht, beschreibt BLHV-Präsident Werner Räpple den erstmals im Land gestellten Volksantrag. Im Gegensatz zum Volksbegehren sei der Volksantrag keine Gesetzesvorlage, sondern eine Initiative, die den Landtag auffordert, sich mit den zehn Antragspunkten zu befassen. Das „gut gemeinte, aber schlecht gemachte Volksbegehren“ richte sich einseitig gegen die Landwirtschaft, warnte Räpple. Das totale Pflanzenschutzverbot in Schutzgebieten würde ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg (450000 ha) betreffen. Der Volksantrag solle als Diskussionsgrundlage für das Landesparlament und die Bevölkerung dienen.
Artenverlust hat vielfältige Gründe
Die Gründe für den Artenverlust seien vielfältig, verdeutlichte Räpple. Sie reichten vom Flächenverlust (7,9 ha pro Tag im Land) über die Lichtbeeinflussung bis zur Landwirtschaft. Als Hauptnutzer der Flächen empfänden die Landwirte eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt. Räpple: „Wir brauchen die Bienen und Insekten zur Bestäubung und sind offen für kooperativen Naturschutz.“ Eine Festlegung auf 50 Prozent Ökolandbau bis zu Jahr 2035 sei nicht möglich. Der Markt für Ökoprodukte müsse sich mit der Ausweitung des Ökolandbaus entwickeln.
Falls das Volksbegehren unverändert übernommen würde, wäre der Obstbau in Baden-Württemberg mit 3500 Hektar betroffen, auf denen keine Produktion von Beeren und Obst mehr möglich wäre, berichtete LVEO-Präsident Franz Josef Müller. Eine Produktion mit weniger Pflanzenschutz brauche mehr Forschung. „Die Pflanze kann nur gute, gesunde, aroma- und vitaminreiche Früchte hervorbringen, wenn sie gesund ist“, sagte Müller zum notwendigen Pflanzenschutz. Seine Bereitschaft zu verbessertem Artenschutz bekundete auch Badens Weinbaupräsident Kilian Schneider. „Jedoch nicht mit der Pistole an der Schläfe“, lautete seine Botschaft. Der Weinbau zähle mit seinen 15000 ha in Baden und 13000 ha in Württemberg mit seinen landschaftsprägenden Gebieten und Touristenmagneten zu den Kernmarken des Landes. Die Hälfte der badischen Rebflächen liege in Schutzgebieten. Hier würden Einschränkungen in der Bewirtschaftung durch Gesetze, die nicht umsetzbar seien, einen großen Vertrauensverlust bedeuten, bekundete Schneider.
Alle vier Präsidenten riefen die Bevölkerung und Bauernfamilien dazu auf, den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Gerhard Bernauer
Volksantrag – In Weinsberg rührten am 9. Oktober die Präsidenten von vier Verbänden der Landwirtschaft die Werbetrommel für den Volksantrag als gangbaren Gegenentwurf zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“. Die Stimmabgabe für den Volksantrag ist ab 17. Oktober möglich.
Der Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ will die Konfrontationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auflösen und den Bauernfamilien gleichzeitig eine Perspektive bieten. Mit dieser Zielsetzung haben der BLHV und der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) zusammen mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag beim Landtag eingereicht, erklärten die vier Verbandspräsidenten vor der Presse in Weinsberg. BLHV-Präsident Werner Räpple und LBV-Präsident Joachim Rukwied zeigten sich davon überzeugt, dass mehr Artenschutz nur mit einer regional verwurzelten Landwirtschaft und nicht gegen sie machbar ist.
Kooperativer Naturschutz
Das proBiene-Volksbegehren setze die Bauernfamilien im Land zu sehr mit Verboten unter Druck und raube ihnen ihre Perspektiven. „Mit dem Volksantrag möchten wir das Bekenntnis der Landwirtschaft zum erfolgreichen Weg des kooperativen Naturschutzes nochmals bekräftigen. Die Bauernfamilien sind bereit, sich für noch mehr Artenschutz zu engagieren“, betonten beide Bauernpräsidenten. Als „Musterländle“ bezeichnete Rukwied das Land im agrarischen Bereich, was den Natur- und Artenschutz anbelangt: mit rund 600000 Hektar naturverträglicher Bewirtschaftung einschließlich des ökologischen Landbaus und zusätzlich Zigtausender Hektar an freiwillig angelegten Blühwiesen und Blühstreifen. Der Volksantrag sei auf den Weg gebracht worden, damit sich der Landtag intensiv, mit Fachwissen, mit den Anliegen der Landwirtschaft beschäftige. „Das Volksbegehren verfolgt zwar das richtige Ziel, allerdings mit den falschen Maßnahmen“, sagt Rukwied.
Zusammen mit dem Weinbauverband Württemberg, Naturschutzorganisationen, Imkern und Bioland erarbeiten die Initiatoren des Volksantrags gemäß den Verbandspräsidenten derzeit ein Konzept, das sie in die Diskussion um das Volksbegehren einbringen wollen. Es werden von Seiten der Landwirtschaft durchaus Möglichkeiten gesehen, den Pflanzenschutz weiter zu reduzieren. Zugleich betonte Rukwied: „Wir brauchen auch zukünftig Pflanzenschutz, um Ernten und Qualitäten sichern zu können.“ Er begrüße deshalb die gleichlautende öffentliche Äußerung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Behördliche Ausnahmegenehmigungen für jeden Einzelfall sind laut Rukwied „schlichtweg nicht praktikabel“. Von der Landesregierung erwartet er tragbare Lösungen anstelle der nicht umsetzbaren Vorgaben des Volksbegehrens, die die Zukunft bäuerlicher Familienbetriebe gefährdeten.
Existenz Tausender Betriebe bedroht
Als basisdemokratisches Instrument, das die Landesverfassung vorsieht, beschreibt BLHV-Präsident Werner Räpple den erstmals im Land gestellten Volksantrag. Im Gegensatz zum Volksbegehren sei der Volksantrag keine Gesetzesvorlage, sondern eine Initiative, die den Landtag auffordert, sich mit den zehn Antragspunkten zu befassen. Das „gut gemeinte, aber schlecht gemachte Volksbegehren“ richte sich einseitig gegen die Landwirtschaft, warnte Räpple. Das totale Pflanzenschutzverbot in Schutzgebieten würde ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg (450000 ha) betreffen. Der Volksantrag solle als Diskussionsgrundlage für das Landesparlament und die Bevölkerung dienen.
Artenverlust hat vielfältige Gründe
Die Gründe für den Artenverlust seien vielfältig, verdeutlichte Räpple. Sie reichten vom Flächenverlust (7,9 ha pro Tag im Land) über die Lichtbeeinflussung bis zur Landwirtschaft. Als Hauptnutzer der Flächen empfänden die Landwirte eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt. Räpple: „Wir brauchen die Bienen und Insekten zur Bestäubung und sind offen für kooperativen Naturschutz.“ Eine Festlegung auf 50 Prozent Ökolandbau bis zu Jahr 2035 sei nicht möglich. Der Markt für Ökoprodukte müsse sich mit der Ausweitung des Ökolandbaus entwickeln.
Falls das Volksbegehren unverändert übernommen würde, wäre der Obstbau in Baden-Württemberg mit 3500 Hektar betroffen, auf denen keine Produktion von Beeren und Obst mehr möglich wäre, berichtete LVEO-Präsident Franz Josef Müller. Eine Produktion mit weniger Pflanzenschutz brauche mehr Forschung. „Die Pflanze kann nur gute, gesunde, aroma- und vitaminreiche Früchte hervorbringen, wenn sie gesund ist“, sagte Müller zum notwendigen Pflanzenschutz. Seine Bereitschaft zu verbessertem Artenschutz bekundete auch Badens Weinbaupräsident Kilian Schneider. „Jedoch nicht mit der Pistole an der Schläfe“, lautete seine Botschaft. Der Weinbau zähle mit seinen 15000 ha in Baden und 13000 ha in Württemberg mit seinen landschaftsprägenden Gebieten und Touristenmagneten zu den Kernmarken des Landes. Die Hälfte der badischen Rebflächen liege in Schutzgebieten. Hier würden Einschränkungen in der Bewirtschaftung durch Gesetze, die nicht umsetzbar seien, einen großen Vertrauensverlust bedeuten, bekundete Schneider.
Alle vier Präsidenten riefen die Bevölkerung und Bauernfamilien dazu auf, den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Gerhard Bernauer