Beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben statt bis 31. Juli nun bis Ende dieses Jahres Zeit, ihre Steuererklärung für 2019 einzureichen. Das haben die Koalitionsfraktionen in Berlin beschlossen. Zuvor wurde von Bauernverbandsseite, auch vom BLHV, massiv darauf hingewirkt.
„Die deutliche Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 muss unbedingt auf die Fristen der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ausgeweitet werden“, forderte BLHV-Präsident Werner Räpple in einem Schreiben an Finanzministerin Edith Sitzmann. Aufgrund der Ausnahmesituation in der südbadischen Landwirtschaft und im Sinne der Gleichbehandlung bat Räpple die Finanzministerin von Baden-Württemberg, dass sie sich für eine Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Juli 2021 zumindest bis zum 31. Dezember 2021 einsetzt. Die deutlichen berufsständischen Hinweise auf die Sonderbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Corona-Pandemie fanden nun in Berlin am Montag dieser Woche Gehör. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Eine entsprechende Regelung wird in die Gesetzesinitiative der Koalition zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 aufgenommen. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD am Montag verständigt. „Die Corona-Pandemie verursacht bei den Land- und Forstwirten und bei den landwirtschaftlichen Buchstellen erheblichen Arbeits- und Beratungsmehraufwand“, erklärten die finanzpolitischen Sprecher von Union und SPD, Antje Tillmann und Lothar Binding. Neben den originären Aufgaben seien von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären.
Riesiger Mehraufwand
Die Koalitionsfraktionen hätten sich deshalb dazu entschlossen, diese Situation in ihrer Gesetzesinitiative zu berücksichtigen, so die Abgeordneten. Damit werde die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert. Damit haben die Berliner Koalitionäre Begründungen in ihrer Entscheidung aufgeführt, die auch schon als Argumente in Räpples Brief an Sitzmann standen. Räpple begründete sein Anliegen unter anderem wie folgt: „Die landwirtschaftlichen Betriebe und deren betreuende Buchstellen haben in den vergangenen Monaten unter extremen Bedingungen gearbeitet … Gerade die zahlreichen Sonderkulturbetriebe hatten pandemiebedingt einen riesigen Mehraufwand hinsichtlich ihrer Saisonarbeitskräfte … Die landwirtschaftlichen Buchstellen sind aufgrund zahlreicher Anfragen zu den Corona-Hilfen und Ausstellung der dafür nötigen Unterlagen mit bisher nicht gekanntem Beratungsaufwand und Mehrarbeit konfrontiert, die ihren laufenden Betrieb massiv behindern.“
Elsner/AgE/red
Beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben statt bis 31. Juli nun bis Ende dieses Jahres Zeit, ihre Steuererklärung für 2019 einzureichen. Das haben die Koalitionsfraktionen in Berlin beschlossen. Zuvor wurde von Bauernverbandsseite, auch vom BLHV, massiv darauf hingewirkt.
„Die deutliche Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 muss unbedingt auf die Fristen der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ausgeweitet werden“, forderte BLHV-Präsident Werner Räpple in einem Schreiben an Finanzministerin Edith Sitzmann. Aufgrund der Ausnahmesituation in der südbadischen Landwirtschaft und im Sinne der Gleichbehandlung bat Räpple die Finanzministerin von Baden-Württemberg, dass sie sich für eine Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Juli 2021 zumindest bis zum 31. Dezember 2021 einsetzt. Die deutlichen berufsständischen Hinweise auf die Sonderbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Corona-Pandemie fanden nun in Berlin am Montag dieser Woche Gehör. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Eine entsprechende Regelung wird in die Gesetzesinitiative der Koalition zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 aufgenommen. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD am Montag verständigt. „Die Corona-Pandemie verursacht bei den Land- und Forstwirten und bei den landwirtschaftlichen Buchstellen erheblichen Arbeits- und Beratungsmehraufwand“, erklärten die finanzpolitischen Sprecher von Union und SPD, Antje Tillmann und Lothar Binding. Neben den originären Aufgaben seien von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären.
Riesiger Mehraufwand
Die Koalitionsfraktionen hätten sich deshalb dazu entschlossen, diese Situation in ihrer Gesetzesinitiative zu berücksichtigen, so die Abgeordneten. Damit werde die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert. Damit haben die Berliner Koalitionäre Begründungen in ihrer Entscheidung aufgeführt, die auch schon als Argumente in Räpples Brief an Sitzmann standen. Räpple begründete sein Anliegen unter anderem wie folgt: „Die landwirtschaftlichen Betriebe und deren betreuende Buchstellen haben in den vergangenen Monaten unter extremen Bedingungen gearbeitet … Gerade die zahlreichen Sonderkulturbetriebe hatten pandemiebedingt einen riesigen Mehraufwand hinsichtlich ihrer Saisonarbeitskräfte … Die landwirtschaftlichen Buchstellen sind aufgrund zahlreicher Anfragen zu den Corona-Hilfen und Ausstellung der dafür nötigen Unterlagen mit bisher nicht gekanntem Beratungsaufwand und Mehrarbeit konfrontiert, die ihren laufenden Betrieb massiv behindern.“
Elsner/AgE/red