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Frage und Antwort: 2,816 Cent für Strom aus alter PV-Anlage

Frage L.N.: In Veranstaltungen hatte ich gehört, dass Strom aus ausgeförderten PV-Anlagen mit etwa 8 Cent je kWh vergütet würde. Die Abschlagszahlungen bewegten sich 2024 auch in diesem Rahmen. In der Schlussrechnung für 2024 legt der Netzbetreiber aber lediglich 2,816 Cent/kWh zugrunde. Wie passt das zusammen? – und wie geht es weiter?

Antwort: Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, den eingespeisten Strom aus ausgeförderten Anlagen noch ein paar Jahre mit dem durchschnittlichen Strompreis für Solarstrom zu vergüten, wie er an der Strombörse gehandelt wurde. 2024 betrug dieser „Marktwert Solar“ 4,621 Cent je Kilowattstunde. Vom Marktwert Solar wird Ihnen dann noch eine Pauschale nach § 53 Absatz 4 abgezogen. Diese soll bei den deutschen Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken. Sollten Sie als Anlagenbetreiber ein intelligentes Messsystem (iMSys) nutzen, halbiert sich diese Kostenpauschale.

Die Netzbetreiber veröffentlichen jedes Jahr bis 25. Oktober auf deren Internetseite „Netztransparenz“ die Höhe des Abzugsbetrags für das Folgejahr. Der Abzugsbetrag ändert sich von Jahr zu Jahr und war 2024 mit 1,808 Cent/kWh relativ hoch; 2025 sind es 0,715 Cent/kWh. Wenn Sie iMSys nicht nutzen, erhalten Sie 4,624 Cent/kWh abzüglich 1,808 Cent/kWh, also 2,816 Cent/kWh. Die Abrechnung Ihres Netzbetreibers stimmt damit also überein.

Die Regeln gelten aktuell für Anlagen bis 100 kWp, die vor 2021 in Betrieb genommen wurden. Seit 2023 wurde die Höhe der Vergütung aus ausgeförderten Anlagen auf 10 Cent Höchstbetrag gedeckelt. Die Zukunft ist ungewiss. Die Höhe des Marktwertes Solar für 2025 steht natürlich noch nicht fest. Im Hinblick auf den weiteren PV-Ausbau würde es mich nicht wundern, wenn der Marktwert weiter sinken würde.

Wenn Sie Ihre alte PV-Anlage abbauen und eine neue errichten, haben Sie Garantie auf die neue Anlage und die Aussicht, dass die Anlage noch 40 Jahre lang läuft. Eigentlich hätten Sie auch Aussicht auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen. Aktuell herrscht allerdings die Auffassung vor, dass die bisher günstigen Investitionsbedingungen für typische PV-Dachanlagen auf deutschen Bauernhöfen schon bald wegbrechen werden. Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wurde vor Weihnachten dem Bundestag zugeleitet und könnte bereits Ende Januar beschlossen und Mitte Februar in Kraft gesetzt werden. Dann würden hohe Kosten für Direktvermarktung und ein Entfall von Vergütungen in Negativstrompreiszeiten die Wirtschaftlichkeit stark erschweren. Darüber hinaus ist unklar, ob die künftige Bundesregierung noch attraktive Angebote für neue Dach-Anlagen machen will. Anstehende Inbetriebnahmen von angemeldeten PV-Vorhaben sollten jetzt also rasch erfolgen. Dazu schicken Sie dem Netzbetreiber einfach Fotos von den neuen Modulfeldern und den angeschlossenen neuen Wechselrichtern. Dach-PV könnte für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch interessant bleiben.

Quelle: www.netztransparenz.de

Hubert God

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