Frage: Mein Betrieb wurde letztes Jahr bei den Zahlungen, die De-minimis agrar betreffen, von der Dreijahres-Grenze 15.000 Euro gedeckelt. Gilt die jüngste Erhöhung rückwirkend?
Antwort: die Änderung der De-minimis-Verordnung ist am 14.3.2019 in Kraft getreten. Bei einer Bewilligung im Jahr 2019 wird der Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019 betrachtet. In dem genannten Zeitraum dürfen die nach der De-minimis-Verordnung agrar gewährten Beihilfen an ein Unternehmen den Höchstbetrag von 20.000 € nicht überschreiten. Die in 2018 erfolgte Zahlung bleibt also gedeckelt.
Frage: Mein Betrieb wurde letztes Jahr bei den Zahlungen, die De-minimis agrar betreffen, von der Dreijahres-Grenze 15.000 Euro gedeckelt. Gilt die jüngste Erhöhung rückwirkend?
Antwort: die Änderung der De-minimis-Verordnung ist am 14.3.2019 in Kraft getreten. Bei einer Bewilligung im Jahr 2019 wird der Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019 betrachtet. In dem genannten Zeitraum dürfen die nach der De-minimis-Verordnung agrar gewährten Beihilfen an ein Unternehmen den Höchstbetrag von 20.000 € nicht überschreiten. Die in 2018 erfolgte Zahlung bleibt also gedeckelt.