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Land führt „Profil (bw)“ App ein

Gemeinsamer Antrag – Das Land führt eine App ein, mit deren Hilfe Landwirte Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten an die Verwaltung senden können.

Die App heißt „profil (bw)“ und ist laut dem Ministerium Ländlicher Raum ein weiterer Baustein in der Digitalisierung der Beantragung und Verwaltung des Gemeinsamen Antrags.

Antragsteller können damit ab sofort Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten unkompliziert, schnell und für sie selbst frei planbar an die Verwaltung geben. Das Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten entfällt, so soll sich die Antragsbearbeitung beschleunigen.

In der alten Förderperiode gab es nach einer Kontrollfeststellung durch die untere Landwirtschaftsbehörde keine Korrekturmöglichkeit durch den Antragsteller mehr. Feststellungen konnten so direkt zu einer Kürzung und Sanktion der Beihilfe führen. Dies ist in der neuen Förderperiode anders. Auf Kontrollfeststellungen aus dem Flächenmonitoring oder aus Verwaltungskontrollen können die Antragstellenden nun  reagieren.

Verwaltung prüft anhand der Fotos nochmals

Anhand der eingereichten Fotos prüft die Verwaltung die Antragsangaben nochmals. Sollten nach wie vor Fehler erkannt werden, bekommt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine Mitteilung bzw.  Rückmeldung zu dieser Feststellung. Die Antragsteller können daraufhin bis zum 30. September über FIONA ihren Antrag sanktionsfrei korrigieren.

Bereits 2021 und 2022 hat das MLR  für einzelne Maßnahmen begonnen, das Flächenmonitoringsystem (AMS) umzusetzen. Ab 2023 wurde das AMS für die flächenbezogenen Direktzahlungen und Fördermaßnahmen der Zweiten Säule im ganzen Land eingeführt. Damit kommt das MLR den Vorgaben der EU nach, bestimmte Sachverhalte auf nahezu allen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg zu bewerten. Hierzu werden Satellitendaten der Europäischen Weltraumorganisation ESA ausgewertet, die von der EU-Kommission kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Oft nicht mehr nötig

Sollten Beobachtungen aus den Satellitendaten keine klare Erkenntnis liefern oder aus Sicht des Landwirts fehlerhaft sein, lassen sich ab 2024 Fotos als Nachweise über die tatsächliche Bewirtschaftung  über die neue App auf dem Smartphone oder Tablet aufnehmen und einsenden. Eine Vor-Ort-Prüfung durch die Verwaltung sei  dann oft nicht mehr notwendig.

Über die App werden die Antragstellenden unterrichtet, zu welchen der genannten Prüfinhalte Nachweise in Form von georeferenzierten Fotos eingereicht werden sollen. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, die Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird.

Fotos können von mehreren Flächen direkt nacheinander erstellt werden. So können beispielsweise bei einem Rundgang durch die beantragten Schläge des Betriebes Fotos von den betroffenen Flächen aufgenommen werden. Erhält der Antragsteller einen neuen Auftrag in der App, so können die entsprechenden und bereits erstellten Fotos diesem Auftrag zugeordnet und der Verwaltung zugesendet werden.

Auch können Bilder direkt beim Mähen oder Mulchen von Grünland oder Brachen erstellt und in der Galerie  abgelegt werden. Gerade die Fragen nach der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder der Mindesttätigkeit werden tendenziell häufiger gestellt werden, sodass nach Einschätzung des MLR ein Vorhalten dieser Bilder vorteilhaft ist.

Es geht nur mit dieser App

Mit der App können auch Bilder ohne einen Auftrag erstellt werden, um beispielsweise die für die Öko-Regelung 5 – mindestens vier  Kennarten im Dauergrünland – geforderten Nachweise zu dokumentieren.

Nur bei Nutzung der App  ist sichergestellt, dass diese für die Verarbeitung unbedingt erforderlichen Informationen auch bereitgestellt und nicht manipulierbar sind. Die Nutzung einer anderen App oder die Erstellung der georeferenzierten Fotos mittels einer anderen Technik ist deshalb ausgeschlossen.

Was sie nützt und wo es sie gibt

Im Startjahr werden mit der App Nachweise für folgende Fördermaßnahmen bzw. Sachverhalte möglich sein:

  • Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens 4 Kennarten): Nachweis der Kennarten;
  • FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten;
  • Teilschläge („rote Fälle“), bei denen über das Flächenmonitoring die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten oder eine Auflage als nicht erfüllt bewertet wurde: Nachweis der tatsächlichen Situation vor Ort;
  • Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur.

Die kostenfreie App profil (bw) für Android finden Sie im Play Store. Für iOS-Geräte wird die App voraussichtlich Mitte/Ende Mai zum Download im Apple Store zur Verfügung gestellt. Für Android-Nutzer wird mindestens die Version 10 empfohlen. Das Apple-Gerät sollte mindestens die iOS-Version 15.3.1 (iOS 15.3.1) haben. Außerdem sollten mindestens 50 MB freier Speicher auf dem Smartphone vorhanden sein, zusätzlich ist Speicher für die erstellten Bilder notwendig.

red

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