Nehmen Sie an der Diskussion teil unter: http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de > Forstreformgesetz.
Dort haben schon zahlreiche andere Bürger ihren Kommentar hinterlassen, wie ein kurzer Blick in das Beteiligungsportal zeigt. Die ersten Kommentare stammen scheinbar noch von Waldeigentümern, die zu Recht z.B. die zusätzlichen ökologischen Grundpflichten des Waldbesitzers kritisieren oder den „hinreichenden Anteil von Totholz“, den Sie künftig im Wald belassen müssen. Dann aber spricht nur noch die Lobby der Mountainbiker und fordert massiv die Abschaffung der 2-Meter-Regelung in § 37 Landeswaldgesetz. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes wird in Frage gestellt und jede Einschränkung des Betretungsrechtes für Mountainbiker als unzumutbarer Eingriff in die persönliche Freiheit und gar in Grundrechte(!) bezeichnet. Hier müssen alle Waldeigentümer dagegen halten. Bewerten Sie bitte die Kommentare der Mountainbiker entsprechend und schreiben Sie Ihre eigenen Kommentare. Fordern Sie bitte auch Angehörige und Freunde auf, sich hier zu äußern, denn das Portal lesen auch unsere Abgeordneten.
Fordern Sie
· eine Beratungsoffensive Privatwald,
· qualifizierte Förster auf der Fläche zur Beratung und Betreuung des Privatwaldes
· weitere Förderung der Bodenschutzkalkung
· Solidarität des Staatswaldes mit Privat- und Kommunalwald wie bisher bei Kalamitäten
· keine weitere schleichende Entwertung Ihres Eigentums
· eine neue Ausgleichszulage Wald für die überbordende Erholungsnutzung Ihrer Wälder
· keine Betreuungsverträge als Voraussetzung der (geförderten) Betreuung ab 5 ha, sondern wie bisher fallweise Betreuung aller Privatwaldbesitzer mit verwaltungsinterner Abrechnung der Förderung.
Nehmen Sie an der Diskussion teil unter: http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de > Forstreformgesetz.
Dort haben schon zahlreiche andere Bürger ihren Kommentar hinterlassen, wie ein kurzer Blick in das Beteiligungsportal zeigt. Die ersten Kommentare stammen scheinbar noch von Waldeigentümern, die zu Recht z.B. die zusätzlichen ökologischen Grundpflichten des Waldbesitzers kritisieren oder den „hinreichenden Anteil von Totholz“, den Sie künftig im Wald belassen müssen. Dann aber spricht nur noch die Lobby der Mountainbiker und fordert massiv die Abschaffung der 2-Meter-Regelung in § 37 Landeswaldgesetz. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes wird in Frage gestellt und jede Einschränkung des Betretungsrechtes für Mountainbiker als unzumutbarer Eingriff in die persönliche Freiheit und gar in Grundrechte(!) bezeichnet. Hier müssen alle Waldeigentümer dagegen halten. Bewerten Sie bitte die Kommentare der Mountainbiker entsprechend und schreiben Sie Ihre eigenen Kommentare. Fordern Sie bitte auch Angehörige und Freunde auf, sich hier zu äußern, denn das Portal lesen auch unsere Abgeordneten.
Fordern Sie
· eine Beratungsoffensive Privatwald,
· qualifizierte Förster auf der Fläche zur Beratung und Betreuung des Privatwaldes
· weitere Förderung der Bodenschutzkalkung
· Solidarität des Staatswaldes mit Privat- und Kommunalwald wie bisher bei Kalamitäten
· keine weitere schleichende Entwertung Ihres Eigentums
· eine neue Ausgleichszulage Wald für die überbordende Erholungsnutzung Ihrer Wälder
· keine Betreuungsverträge als Voraussetzung der (geförderten) Betreuung ab 5 ha, sondern wie bisher fallweise Betreuung aller Privatwaldbesitzer mit verwaltungsinterner Abrechnung der Förderung.