Bei der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) wurden vergangene Woche in Oberried vier Forderungen für die Zukunft an den baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk übergeben.
Die vier Forderungen betreffen die Junglandwirte-Förderung, die Flächenprämien, die Unterstützung von Betrieben in benachteiligten Gebieten sowie den Bürokratieabbau. Die Forderungen wurden bei der gut besuchten Versammlung auf dem Altenvogtshof in Oberried von vier jungen Vorstandsmitgliedern vorgestellt, die jeweils auch ihre persönliche Betroffenheit schilderten.
Verbesserung der Junglandwirte-Förderung im Höhengebiet
Problem: Junglandwirte, die einen Betrieb im Höhengebiet übernehmen, müssen unter erschwerten Bedingungen wirtschaften. Das gilt für die Flächenbewirtschaftung, Nutztierhaltung sowie Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen gleichermaßen. Da die Betriebe oft klein strukturiert sind und so auch über eine geringere Flächenausstattung verfügen, kann die Junglandwirteprämie nur in geringem Maße in Anspruch genommen werden.
Forderung: Bei der bestehenden Junglandwirte-Förderung sollten 50 % unabhängig von den Betriebsflächen ausbezahlt werden, weitere 50 % flächengekoppelt pro Hektar.
Hauk entgegnete, dass die Prämie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereits aufgestockt wurde. Außerdem habe Baden-Württemberg sich bereits beim letzten Mal für eine Splittung eingesetzt, war damit jedoch nicht durchgekommen. Er sieht jedoch Chancen für eine positive Entwicklung in die Richtung mit dem neuen EU-Kommissar Christophe Hansen.
Erhöhung der Flächenprämie und der Investitionsförderung im Höhengebiet
Problem: Die Flächenbewirtschaftung ist im Höhengebiet dauerhaft erschwert. Das gleiche gilt für den Bau von Gebäuden und baulichen Anlagen. In Abhängigkeit von der Art der Flächenbewirtschaftung entstehen unterschiedlich hohe Unterhaltungskosten für Gebäude, bauliche Anlagen, Maschinen und Geräte. Durch immer höhere Anforderungen an die Tierhaltung und die Stallungen sind die Tierzahlen der ganzjährig Tiere haltenden Betriebe rückläufig, diese tragen aber den größten Anteil am Erhalt der Kulturlandschaft und der Produktion hochwertiger tierischer Nahrungsmittel.
Forderung: Eine verbesserte Grünland-Flächenprämie soll die Art der Flächenbewirtschaftung berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Investitionsförderung. In beiden Bereichen sollten Zuschläge in drei Stufen gewährt werden. Stufe eins für Flächenbewirtschaftung ohne Tierhaltung. Stufe zwei für Pensionsviehhaltung während der Vegetationsperiode. Stufe drei für ganzjährige Nutztierhaltung.
Hauk begrüßte diesen Ansatz und zeigte sich offen für eine Kopplung der Flächenprämie an die Tierhaltung.
Vorstandsmitglied Andreas Lorenz (rechts) trug die Forderung der AfH nach einer Erhöhung bei der Flächenprämie vor. Minister Peter Hauk zeigte sich offen für den Ansatz der AfH, betonte aber, dass vieles mehrheitsfähig für ganz Deutschland beschlossen werden müsse und BW nicht immer mit seinen Vorschlägen durchkomme.
Hohe Investitionskosten belasten insbesondere Betriebe im benachteiligten Gebiet
Problem: Die Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung zwingt Betriebe zu hohen Investitionen. Maschinenkooperationen sind aufgrund kurzer Ausbringfenster schwer umzusetzen und Leihmaschinen meist überdimensioniert. Zusätzlich sind Betriebe in Berggebieten zur Doppelmechanisierung gezwungen, da sie mit den schwereren Fässern auf steilen Flächen nicht fahren können, diese aber dennoch gedüngt werden müssen. Es ist zu befürchten, dass unter dem Druck hoher Investitionen vor allem kleine und extensive Betriebe aufgeben werden. Hierdurch gehen auch immer mehr biodiversitätsfördernde kleine Flächenstrukturen verloren.
Forderung: Im benachteiligten Gebiet sollten extensive Betriebe mit weniger als 1,4 GV/ha und auch kleine Betriebe mit weniger als 40 GVE insgesamt von der Pflicht zur bodennahen Ausbringung befreit sein. Betriebe mit 50 % Hanglage müssen mit einem Förderprogramm im AFP bei der Anschaffung bodennaher Ausbringtechnik unterstützt werden.
Hauk betonte, dass das Ministerium mit der Ausnahmeregelung zu 4,6 % Trockensubstanz versucht hatte, den Landwirten entgegenzukommen. Aus Sicht der AfH ist die Verdünnung nicht lösungsorientiert, da die meisten Betriebe im Januar keinen Platz in der Güllegrube haben für eine solche Verdünnung. Außerdem wurde von einigen Mitgliedern kritisiert, dass die Landratsämter bei genauen Nachfragen überfordert seien.
Mehr Vertrauen, weniger Bürokratie und Kontrolle
Problem: Bürokratie und Kontrollwahn überlasten Landwirtschaft und Verwaltung gleichermaßen. Beide Bereiche sollten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Forderung: Ersatzinvestitionen, beispielsweise in Tierställe ohne Bestandsaufstockung, sollten genehmigungsfrei sein. Sie sollten lediglich anzeigepflichtig sein und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Die Stoffstrombilanz sollte abgeschafft werden, auch die Düngebedarfsermittlung muss für Betriebe mit weniger als 1,4 GV/ha wegfallen, da hier ohnehin nur geringe Mengen an Wirtschaftsdünger anfallen.
Hauk stimmte zu, dass eine spürbare Entbürokratisierung dringend notwendig sei und dass es in den Ämtern an Vertrauen in die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft fehle. Er kündigte an, persönlich mit den Bauämtern in Kontakt zu treten, in denen es Probleme gibt, um die langen Wartezeiten auf Baugenehmigungen zu reduzieren.
Clemens Hug überreichte Hauk einen Brief vom Vorderwälder-Rasseausschuss, in dem ein höherer Fördersatz in FAKT II gefordert wird. Auch über das Thema Weidepflicht für Öko-Pflanzenfresser wurde ausführlich diskutiert. Der Minister bedauerte, dass die Umsetzung so gekommen ist. Hauk schlug ein weiteres Treffen mit der AfH im Sommer vor, um insbesondere die Themen Dünger und Entbürokratisierung zu vertiefen.
Der erste Vorsitzende Oswald Tröndle und der zweite Vorsitzende Nikolaus König stellten vor, was die AfH für 2025 plant. Zum einen soll es im Spätsommer einen Höhenlandwirtschaftstag geben, der die Themen Produktion, Vielfalt und Wirtschaftlichkeit in extensiven Gebieten in den Fokus rückt. Außerdem ist eine Kampagne mit Unterstützung des Naturparks Südschwarzwald geplant, in der Akteure der Höhenlandwirtschaft sichtbar gemacht werden.
Insgesamt zeigte die Mitgliederversammlung, dass der Dialog zwischen Landwirtschaft und Politik von großer Bedeutung ist. Die übergebenen Forderungen verdeutlichen die drängenden Anliegen der Höhenlandwirte.
Bei der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) wurden vergangene Woche in Oberried vier Forderungen für die Zukunft an den baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk übergeben.
Die vier Forderungen betreffen die Junglandwirte-Förderung, die Flächenprämien, die Unterstützung von Betrieben in benachteiligten Gebieten sowie den Bürokratieabbau. Die Forderungen wurden bei der gut besuchten Versammlung auf dem Altenvogtshof in Oberried von vier jungen Vorstandsmitgliedern vorgestellt, die jeweils auch ihre persönliche Betroffenheit schilderten.
Forderungen der AfH
Verbesserung der Junglandwirte-Förderung im Höhengebiet
Problem: Junglandwirte, die einen Betrieb im Höhengebiet übernehmen, müssen unter erschwerten Bedingungen wirtschaften. Das gilt für die Flächenbewirtschaftung, Nutztierhaltung sowie Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen gleichermaßen. Da die Betriebe oft klein strukturiert sind und so auch über eine geringere Flächenausstattung verfügen, kann die Junglandwirteprämie nur in geringem Maße in Anspruch genommen werden.
Forderung: Bei der bestehenden Junglandwirte-Förderung sollten 50 % unabhängig von den Betriebsflächen ausbezahlt werden, weitere 50 % flächengekoppelt pro Hektar.
Hauk entgegnete, dass die Prämie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereits aufgestockt wurde. Außerdem habe Baden-Württemberg sich bereits beim letzten Mal für eine Splittung eingesetzt, war damit jedoch nicht durchgekommen. Er sieht jedoch Chancen für eine positive Entwicklung in die Richtung mit dem neuen EU-Kommissar Christophe Hansen.
Erhöhung der Flächenprämie und der Investitionsförderung im Höhengebiet
Problem: Die Flächenbewirtschaftung ist im Höhengebiet dauerhaft erschwert. Das gleiche gilt für den Bau von Gebäuden und baulichen Anlagen. In Abhängigkeit von der Art der Flächenbewirtschaftung entstehen unterschiedlich hohe Unterhaltungskosten für Gebäude, bauliche Anlagen, Maschinen und Geräte. Durch immer höhere Anforderungen an die Tierhaltung und die Stallungen sind die Tierzahlen der ganzjährig Tiere haltenden Betriebe rückläufig, diese tragen aber den größten Anteil am Erhalt der Kulturlandschaft und der Produktion hochwertiger tierischer Nahrungsmittel.
Forderung: Eine verbesserte Grünland-Flächenprämie soll die Art der Flächenbewirtschaftung berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Investitionsförderung. In beiden Bereichen sollten Zuschläge in drei Stufen gewährt werden. Stufe eins für Flächenbewirtschaftung ohne Tierhaltung. Stufe zwei für Pensionsviehhaltung während der Vegetationsperiode. Stufe drei für ganzjährige Nutztierhaltung.
Hauk begrüßte diesen Ansatz und zeigte sich offen für eine Kopplung der Flächenprämie an die Tierhaltung.
zeigte sich offen für den Ansatz der AfH, betonte aber, dass vieles mehrheitsfähig für ganz Deutschland beschlossen werden müsse
und BW nicht immer mit seinen Vorschlägen durchkomme.
Hohe Investitionskosten belasten insbesondere Betriebe im benachteiligten Gebiet
Problem: Die Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung zwingt Betriebe zu hohen Investitionen. Maschinenkooperationen sind aufgrund kurzer Ausbringfenster schwer umzusetzen und Leihmaschinen meist überdimensioniert. Zusätzlich sind Betriebe in Berggebieten zur Doppelmechanisierung gezwungen, da sie mit den schwereren Fässern auf steilen Flächen nicht fahren können, diese aber dennoch gedüngt werden müssen. Es ist zu befürchten, dass unter dem Druck hoher Investitionen vor allem kleine und extensive Betriebe aufgeben werden. Hierdurch gehen auch immer mehr biodiversitätsfördernde kleine Flächenstrukturen verloren.
Forderung: Im benachteiligten Gebiet sollten extensive Betriebe mit weniger als 1,4 GV/ha und auch kleine Betriebe mit weniger als 40 GVE insgesamt von der Pflicht zur bodennahen Ausbringung befreit sein. Betriebe mit 50 % Hanglage müssen mit einem Förderprogramm im AFP bei der Anschaffung bodennaher Ausbringtechnik unterstützt werden.
Hauk betonte, dass das Ministerium mit der Ausnahmeregelung zu 4,6 % Trockensubstanz versucht hatte, den Landwirten entgegenzukommen. Aus Sicht der AfH ist die Verdünnung nicht lösungsorientiert, da die meisten Betriebe im Januar keinen Platz in der Güllegrube haben für eine solche Verdünnung. Außerdem wurde von einigen Mitgliedern kritisiert, dass die Landratsämter bei genauen Nachfragen überfordert seien.
Mehr Vertrauen, weniger Bürokratie und Kontrolle
Problem: Bürokratie und Kontrollwahn überlasten Landwirtschaft und Verwaltung gleichermaßen. Beide Bereiche sollten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Forderung: Ersatzinvestitionen, beispielsweise in Tierställe ohne Bestandsaufstockung, sollten genehmigungsfrei sein. Sie sollten lediglich anzeigepflichtig sein und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Die Stoffstrombilanz sollte abgeschafft werden, auch die Düngebedarfsermittlung muss für Betriebe mit weniger als 1,4 GV/ha wegfallen, da hier ohnehin nur geringe Mengen an Wirtschaftsdünger anfallen.
Hauk stimmte zu, dass eine spürbare Entbürokratisierung dringend notwendig sei und dass es in den Ämtern an Vertrauen in die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft fehle. Er kündigte an, persönlich mit den Bauämtern in Kontakt zu treten, in denen es Probleme gibt, um die langen Wartezeiten auf Baugenehmigungen zu reduzieren.
Clemens Hug überreichte Hauk einen Brief vom Vorderwälder-Rasseausschuss, in dem ein höherer Fördersatz in FAKT II gefordert wird. Auch über das Thema Weidepflicht für Öko-Pflanzenfresser wurde ausführlich diskutiert. Der Minister bedauerte, dass die Umsetzung so gekommen ist. Hauk schlug ein weiteres Treffen mit der AfH im Sommer vor, um insbesondere die Themen Dünger und Entbürokratisierung zu vertiefen.
Der erste Vorsitzende Oswald Tröndle und der zweite Vorsitzende Nikolaus König stellten vor, was die AfH für 2025 plant. Zum einen soll es im Spätsommer einen Höhenlandwirtschaftstag geben, der die Themen Produktion, Vielfalt und Wirtschaftlichkeit in extensiven Gebieten in den Fokus rückt. Außerdem ist eine Kampagne mit Unterstützung des Naturparks Südschwarzwald geplant, in der Akteure der Höhenlandwirtschaft sichtbar gemacht werden.
Insgesamt zeigte die Mitgliederversammlung, dass der Dialog zwischen Landwirtschaft und Politik von großer Bedeutung ist. Die übergebenen Forderungen verdeutlichen die drängenden Anliegen der Höhenlandwirte.
Sie möchten Mitglied in der AfH werden? Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft – BLHV
Jennifer Shuler