Die direkte Fluganreise von SAK aus Rumänien soll (teilweise) noch möglich sein.
Es wird wohl Personen mit Pendlerbescheinigung, Arbeitsvertrag und Bestätigung einer Erntehelferversicherung sowie (optional) Bestätigung der dt. Gemeinde über Wohnen in Deutschland (Formular) die Ausreise gewährt.
Es kann jedoch auf den Abflughafen oder die Airline ankommen. Die Lufthansa funktioniere wohl besser und verzichte auf das Wohnsitz-Meldescheinerfordernis. Das BMEL teilt mit:
„Landwirtschaftliche Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten beschäftigen möchten, sollen vorab für die Abfertigung an den Flughäfen wichtige Informationen an die Bundespolizei der betroffenen Flughäfen übermitteln.“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet an, diese Listen auch an folgende E-Mail-Adresse „721@BMEL.bund.de“ zu senden.
Folgende Informationen werden erwartet:
- Herkunftsland der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
- Namen und Geburtsdaten der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
- Ankunftsort,
- Ankunftszeit,
- Flugnummer,
- Kontaktdaten des landwirtschaftlichen Betriebes auf die die Saisonarbeitskräfte arbeiten werden.
Bitte beachten Sie unbedingt das unten angehängte Dokument!
ACHTUNG: Nach einer Militärverordnung gilt in Rumänien eine Beschränkung von Gruppen
auf maximal 3 Personen, die nicht zusammenleben. Des Weiteren sollen in Rumänien
nachts von 22-6h zwei Formulare (anbei) zur Ausgangssperre und eine Arbeitgeberbestätigung
(als Grund für das Unterwegssein) mitgeführt werden.
Downloads:
Flugeinreise SAK-Listenverfahren
Die direkte Fluganreise von SAK aus Rumänien soll (teilweise) noch möglich sein.
Es wird wohl Personen mit Pendlerbescheinigung, Arbeitsvertrag und Bestätigung einer Erntehelferversicherung sowie (optional) Bestätigung der dt. Gemeinde über Wohnen in Deutschland (Formular) die Ausreise gewährt.
Es kann jedoch auf den Abflughafen oder die Airline ankommen. Die Lufthansa funktioniere wohl besser und verzichte auf das Wohnsitz-Meldescheinerfordernis. Das BMEL teilt mit:
„Landwirtschaftliche Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten beschäftigen möchten, sollen vorab für die Abfertigung an den Flughäfen wichtige Informationen an die Bundespolizei der betroffenen Flughäfen übermitteln.“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet an, diese Listen auch an folgende E-Mail-Adresse „721@BMEL.bund.de“ zu senden.
Folgende Informationen werden erwartet:
Bitte beachten Sie unbedingt das unten angehängte Dokument!
ACHTUNG: Nach einer Militärverordnung gilt in Rumänien eine Beschränkung von Gruppen
auf maximal 3 Personen, die nicht zusammenleben. Des Weiteren sollen in Rumänien
nachts von 22-6h zwei Formulare (anbei) zur Ausgangssperre und eine Arbeitgeberbestätigung
(als Grund für das Unterwegssein) mitgeführt werden.
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Flugeinreise SAK-Listenverfahren