Coronavirus Recht & Soziales

Aktualisiert! Ferien auf dem Bauernhof – Stornierungen im Krisenfall

Der Deutsche Tourismusverband hat wichtige Fragen und Antworten für Gastgeber zusammengefasst.

1. Vor der Reise: Dürfen Gäste jetzt kostenfrei stornieren?
Ja. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html), die Bundesregierung hat die Bevölkerung aufgefordert, nicht notwendige soziale Kontakte und Reisen zu unterlassen.

Vor diesem Hintergrund ist kurz- bis mittelfristig von einem außerordentlichen Kündigungsrecht für Gäste von Ferienunterkünften auszugehen, hilfsweise von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Gäste können daher kostenlos stornieren. Geleistete Anzahlungen müssten in diesem Fall erstattet werden.

Gastgeber sind nicht schadenersatzpflichtig, da sie kein Verschulden trifft. Allerdings kommt eine Vertragsanpassung in Betracht. Gastgeber sollten versuchen, sich mit ihren Gästen auf eine Verschiebung der Buchung auf einen anderen Zeitpunkt zu einigen.

Bei Stornierungen vor dem 17.3.2020 (vor der Erhöhung der Gefährdungsstufe durch das RKI) hängt die Beantwortung der Frage, ob kostenfrei storniert werden kann, davon ab, wo die Unterkunft bzw. das Reiseziel liegt. Galten dort schon Warnungen bzw. war das Gebiet abgesperrt (z.B. die deutschen Inseln), berechtigt dies den Gast zur kostenlosen Stornierung.

Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.

2. Was ist, wenn die Ferienunterkunft erst in ein paar Wochen oder Monaten genutzt werden soll?
Eine kostenlose Stornierung für Buchungen von Ferienwohnungen, die erst in einigen Wochen oder gar Monaten genutzt werden soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechtigt. Ein Sonderkündigungsrecht bestünde dann, wenn wahrscheinlich ist, dass die außergewöhnlichen Umstände (hohe Gefährdungslage nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, Warnung vor Reisen und sozialen Kontakten durch die Bundesregierung, behördliche Maßnahmen) im Buchungszeitraum noch vorliegen. Derzeit wären demnach lediglich Stornierungen für den Zeitraum bis Ende April voraussichtlich kostenfrei möglich.

3. Darf ich überhaupt noch Ferienunterkünfte vermieten?
Es kommt darauf an. Die Bundesländer haben Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus getroffen. Die touristische Nutzung von Unterkünften ist in einigen, aber nicht in allen Bundesländern untersagt worden.

Wir gehen davon aus, dass trotz unterschiedlicher Definitionen Geschäftsreisen und die Vermietung an Handwerker (Monteurzimmer) weiter erlaubt ist. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Anfragen an die jeweilige Landesregierung, die die Verordnung erlassen hat.

Verbote der touristischen Nutzung haben folgende Länder erlassen:

Downloads:
Stornierungen im Krisenfall

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