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FAKT und Ökoregelungen

Jeder  Betrieb sollte sich frühzeitig informieren und entscheiden, welche FAKT-Fünfjahresverpflichtungen und welche einjährigen Ökoregelungen er eingehen möchte. Das empfiehlt der BLHV. Er hat zu diesem Thema einen einfach zu nutzenden  Prämienrechner erstellt (sh. www.blhv.de/gap).

Mit dem Prämienrechner können sich BLHV-Mitglieder für den eigenen Betrieb schnell einen Überblick verschaffen. Die Fünfjahresverpflichtungen des bisherigen FAKT-Programmes  sind dieses Jahr in der Regel letztmalig einzuhalten. In der neuen Förderperiode ab 2023 präsentiert sich das Prämiensystem in neuem Gewand.

Auch das Antragsverfahren ändert sich beim künftigen FAKT II-Programm. Der FAKT II-Antrag ist außerhalb des Gemeinsamen Antrags bereits ein halbes Jahr früher als bisher zu stellen. Der „Herbst-Antrag“ des FAKT II wird schon im bevorstehenden Herbst den bisherigen FAKT-Vorantrag ersetzen. Welche FAKT-Fünfjahresverpflichtungen angeboten werden und wie sie kombiniert werden können, das steht alles in dem Entwurf des Nationalen Strategieplans, den das Bundeslandwirtschaftsministerium nach Brüssel übermittelt und auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

Der Plan enthält die Prämienregelungen der künftigen Ersten und Zweiten Säule. Verbindlich werden all diese Dinge erst mit der Genehmigung des Nationalen Strategieplanes durch die EU-Kommission. Es ist zu befürchten, dass dies erst nach der Sommerpause sein wird. Landwirte werden also ihre Entscheidungen auf Grundlage von Entwürfen treffen müssen. Die EU hat eine sogenannte Grüne Architektur vorgegeben. Diese besteht aus Auflagen („Konditionalitäten“), die für die Zahlungen generell einzuhalten sind, und aus Agrarumweltmaßnahmen, die Antragsteller freiwillig wählen können. Als Agrarumweltmaßnahmen der Zweiten Säule schreibt das Land das bisherige FAKT- und LPR-Programm fort. Neu werden in der Ersten Säule sogenannte Ökoregelungen eingeführt.

Ökoregelungen

Es handelt sich bei den Ökoregelungen (Eco-Schemes) nicht um Ökolandbau, sondern um einjährige Agrarumweltmaßnahmen, die bundesweit einheitlich angeboten werden. Betriebe sind frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie Ökoregelungen wählen. Je nach Teilnahmeumfang kann die Prämienhöhe letztlich um plus/minus 10 % vom in der Tabelle 1 genannten Einheitsbetrag abweichen.

Antragsteller haben einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an den Ökoregelungen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will eine überstarke Teilnahme von vornherein vermeiden. Es hat deshalb die Einheitsbeträge  bewusst niedrig angesetzt. Das stößt im Berufsstand auf Kritik. Deutlich wird dies insbesondere an der Dotierung der fünfgliedrigen Fruchtfolge (ÖR 2) mit 30 Euro/ha. Bis 2022 bietet das FAKT dafür noch 75 Euro/ha. Interessierte Ackerbauern können darauf hoffen, dass aufgrund der zu erwartenden geringen Teilnahme der Betrag schon im darauffolgenden Jahr angehoben wird.

FAKT II

Das Land will die Fünfjahresverpflichtungen des FAKT II klar trennen von den einjährigen Maßnahmen der Ökoregelungen. Einige der Ökoregelungen entsprechen altbekannten FAKT-Maßnahmen. Diese werden in FAKT II nicht mehr enthalten sein.

Zudem fallen die Maßnahmen „Herbstbegrünung“ und die „Winterbegrünung“ aus FAKT II heraus, da künftig eine Winterbodenbedeckung generell als Konditionalität GLÖZ 6 vorgegeben wird. Schließlich werden spezielle Maßnahmen zur Minderung des Nitrateintrages heruntergefahren – oder sie fallen ganz weg wie die Maßnahmen „Depotdüngung“ und „Hoftorbilanz“. Es gilt nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf das Gesamtpaket zu schauen. Welche Maßnahmen werden in FAKT II neu aufgenommen?

Die neuen Flächenmaßnahmen betreffen insbesondere den Ackerbau. Das Land will mehrjährige Blühmischungen fördern, die für die Biodiversität deutlich mehr bringen als einjährige Maßnahmen. Außerdem  gibt es Angebote für Alternativen zu Mais. Obst- und Weinbauern können bestimmen, auf welchen Flächen sie gänzlich ohne Herbizide auskommen. Neu aufgenommen in den  Klub der gefährdeten Nutztierrassen werden das Deutsche Edelschwein und die Deutsche Landrasse. Dem weiteren Rückgang der Zahl der Hinterwälder  begegnet das Land mit einer markanten Erhöhung der Tierprämie für die Hinterwälder-Zuchtmilchkuh. Die Prämie für  Mutterkühe wird nur moderat erhöht, sie erhalten aber zusätzlich die gekoppelten Zahlung von voraussichtlich 78 Euro aus der ersten Säule.

Für tiergerechte Haltungsverfahren werden die Anreize erhöht. Neu sind Förderangebote für eine Variante Bruderhahn, Ferkelerzeugung und -aufzucht. Das Land arbeitet ferner an einer Konzeption für tiergerechte Aufzucht und Haltung von Zweinutzungshühnern, Kälberhaltung und Rinderaufzucht aus Milchviehbetrieben. In der Praxis wird sich beweisen müssen, ob hiervon eine starker Impuls zum Umbau der Nutztierhaltung ausgeht.

Öko-FFH-Grünland ist Gewinner

Grünlandbetriebe sind im Ökolandbau bereits überdurchschnittlich vertreten. Mit der Verbesserung der Fördersituation für Ökogrünland wird das Landesziel unterstützt, den Ökoanteil auf 30 bis 40 % zu steigern. Die folgende Tabelle zeigt die relative Prämien-Vorzüglichkeit des Ökogrünlandes im Vergleich zur FAKT II-Maßnahme Chemieverzicht. Drei Änderungen im neuen FAKT II werden das Interesse an Öko insbesondere für Grünlandbetriebe steigern (siehe  Tabelle 2):

Die FAKT-Hektarprämie für Chemieverzicht im Dauergrünland wird von derzeit 190 Euro auf künftig 80 Euro deutlich fallen. Diese Maßnahme wird von extensiven Grünlandbetrieben bisher immer dann gerne gewählt, wenn der Stall nicht die Kriterien der EU-Öko-Verordnung erfüllt. Sie werden sich nun also verstärkt mit dem Einstieg in Öko befassen. Die FAKT-Hektarprämie für zwei Jahre Ökoeinführung steigt  von 350 Euro auf 430 Euro/ha, die Öko-Beibehaltungsprämie von 230 auf 240 Euro. 

Einen weiteren starken Schub für den Ökolandbau werden  die stark verbesserten Kombinationsmöglichkeiten bringen. Wenn die EU-Kommission da nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht, werden Ökobetriebe additiv, also ungekürzt, 300 Euro für FAKT-FFH-Grünland plus 240 Euro für die Ökoregelung „Vier Kennarten“ erhalten können. Zusätzlich werden die beiden FAKT II-Maßnahmen „extensiver Viehbesatz“ und „Sommerweideprämie“ mit einem gewissen Abzug kombinierbar sein. Ferner lassen sich die Prämien in dieser Tabelle kombinieren mit den Direktzahlungen, der Ausgleichszulage, den Ökoregelungen Agroforst und Natura 2000 sowie den FAKT II-Maßnahmen Silageverzicht, Messerbalkenschnitt, Sommerweideprämie, gefährdete Nutztierrassen und tierartgerechte Haltung. Die FAKT II-Prämie „Sechs Kennarten“ wird kombinierbar sein mit der Maßnahme Chemieverzicht, nicht aber mit Öko.

Der attraktive Einstieg in Öko will aber gut geplant sein. Das gilt insbesondere für Betriebe mit Viehhaltung. Die  Vorausplanung der Fütterung führt zur Erkenntnis, dass ein Jahr verloren gehen würde, wenn die Anmeldung bei einer Ökokontrollstelle erst nach der Ernte erfolgt. Wenn vor einer Anmeldung zeitraubende Stallumbauten erfolgen müssten, könnte auch die Überlegung im Raum stehen, die Tierhaltung zumindest übergangsweise aus dem Unternehmen auszulagern. Die Ökogrünlandförderung wird in voller Höhe auch für Betriebe ohne Vieh gewährt.

Prämienrechner des BLHV

Der Prämienrechner des BLHV kann unter www.blhv.de/gap herunter geladen werden, auf der Seite finden Sie auch weitere Informationen und die Aufzeichnung der GAP Infoveranstaltung des BLHV.

Stand JETZT

Über die Inhalte zur GAP wird nach bestem Wissen informiert. Da die nationale Strategie bisher noch nicht verabschiedet wurde, können sich noch Änderungen ergeben. Doch der BLHV erachtet es als wichtig, seine Mitglieder über den aktuellen Stand zu informieren, sodass sie sich frühzeitig darauf einstellen können, was auf sie zukommt.

Huber God, BLHV